"Hartz IV" - Umstellung lief im Landkreis Bamberg nahezu problemlos
"Die Umstellung der Sozialhilfe auf das neue Arbeitslosengeld II verlief für die knapp 600 ehemaligen Sozialhilfebezieher im Landkreis Bamberg ohne größere Komplikationen. Die Leistungen wurden den Betroffenen pünktlich gutgeschrieben. Der Sonderweg, den der Landkreis Bamberg im Vergleich zu vielen anderen Kommunen gegangen ist, hat sich als richtig erwiesen. Dieses positive Fazit zieht Landrat Dr. Denzler nach den Erfahrungen aus dem ersten Monat mit "Hartz IV".
Landrat Dr. Denzler sprach in diesem Zusammenhang von einem enormen Kraftakt, den die Mitarbeiter des Sozialamtes zu bewältigen hatten. Der Landkreis war aufgefordert, die pünktliche Zahlung des Arbeitslosengeldes II sowie der Unterkunftskosten an alle bisherigen Empfänger von laufenden Sozialhilfeleistungen zum 01.01.2005 sicherzustellen. Daher hatte die Sozialhilfeverwaltung des Landkreises bereits im Oktober 04 mit der Versendung der umfangreichen Anträge für das neue Arbeitslosengeld II begonnen. Das Sozialamt konnte hierbei einen Rücklauf von 91 % verzeichnen. Trotz enormer EDV-technischer aber auch rechtlicher Schwierigkeiten und Unklarheiten und des Zeitdrucks war es vor allem Dank des engagierten Einsatzes der Mitarbeiter des Sozialamtes möglich, nahezu alle Anträge aufzuarbeiten. Kurz vor Weihnachten erfolgte die Umstellung auf die neuen Leistungen. Die termingerechte Auszahlung war gewährleistet. Nur einige wenige Fälle konnten bislang noch nicht abschließend bearbeitet werden, da entweder die Frage der Erwerbsfähigkeit noch offen ist oder aber ein Antrag nicht rechtzeitig eingereicht wurde.
Zum Jahreswechsel 2004/2005 ist die neue Rechtsgrundlage für die Gewährung von Sozialleistungen in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hatte es dabei den einzelnen Kommunen und Agenturen überlassen, zu entschieden, auf welche Weise sie die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe vor Ort organisieren. Der Landkreis hatte sich im Juli vergangenen Jahres entschieden, das Optionsrecht zur alleinigen Trägerschaft für das ALG II vorerst nicht auszuüben und in der Übergangsphase zunächst selbständig die gesetzlich zugewiesenen Aufgaben zu vollziehen. Der Intention des Gesetzgebers, den Arbeitslosen künftig Leistungen aus einer Hand zu bieten, kommt man allerdings dauerhaft mit der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zwischen den beteiligten Behörden am nächsten. Eine solche einheitliche Anlaufstelle reduziert vor allem den bürokratischen Aufwand für die Betroffenen. Es muss dann nur mit einer Behörde Kontakt aufgenommen werden, um neben der Vermittlung in Arbeit auch die Geldleistungen zu erhalten, die sowohl vom Bund – ALG II – als auch vom Landkreis - Kosten der Unterkunft - getragen werden.
Der Landkreis steht daher zur Zeit in Verhandlungen mit der Arbeitsagentur Bamberg, um eine derartige ARGE zum 1. Mai zu gründen. Sie soll ihren Sitz bei der Arbeitsagentur haben. In der Zwischenzeit werde, so Landrat Dr. Denzler, durch enge Zusammenarbeit beider Leistungsträger gewährleistet, dass keinerlei Nachteile für die Leistungsbezieher entstünden.
Landrat Dr. Denzler sprach in diesem Zusammenhang von einem enormen Kraftakt, den die Mitarbeiter des Sozialamtes zu bewältigen hatten. Der Landkreis war aufgefordert, die pünktliche Zahlung des Arbeitslosengeldes II sowie der Unterkunftskosten an alle bisherigen Empfänger von laufenden Sozialhilfeleistungen zum 01.01.2005 sicherzustellen. Daher hatte die Sozialhilfeverwaltung des Landkreises bereits im Oktober 04 mit der Versendung der umfangreichen Anträge für das neue Arbeitslosengeld II begonnen. Das Sozialamt konnte hierbei einen Rücklauf von 91 % verzeichnen. Trotz enormer EDV-technischer aber auch rechtlicher Schwierigkeiten und Unklarheiten und des Zeitdrucks war es vor allem Dank des engagierten Einsatzes der Mitarbeiter des Sozialamtes möglich, nahezu alle Anträge aufzuarbeiten. Kurz vor Weihnachten erfolgte die Umstellung auf die neuen Leistungen. Die termingerechte Auszahlung war gewährleistet. Nur einige wenige Fälle konnten bislang noch nicht abschließend bearbeitet werden, da entweder die Frage der Erwerbsfähigkeit noch offen ist oder aber ein Antrag nicht rechtzeitig eingereicht wurde.
Zum Jahreswechsel 2004/2005 ist die neue Rechtsgrundlage für die Gewährung von Sozialleistungen in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hatte es dabei den einzelnen Kommunen und Agenturen überlassen, zu entschieden, auf welche Weise sie die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe vor Ort organisieren. Der Landkreis hatte sich im Juli vergangenen Jahres entschieden, das Optionsrecht zur alleinigen Trägerschaft für das ALG II vorerst nicht auszuüben und in der Übergangsphase zunächst selbständig die gesetzlich zugewiesenen Aufgaben zu vollziehen. Der Intention des Gesetzgebers, den Arbeitslosen künftig Leistungen aus einer Hand zu bieten, kommt man allerdings dauerhaft mit der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zwischen den beteiligten Behörden am nächsten. Eine solche einheitliche Anlaufstelle reduziert vor allem den bürokratischen Aufwand für die Betroffenen. Es muss dann nur mit einer Behörde Kontakt aufgenommen werden, um neben der Vermittlung in Arbeit auch die Geldleistungen zu erhalten, die sowohl vom Bund – ALG II – als auch vom Landkreis - Kosten der Unterkunft - getragen werden.
Der Landkreis steht daher zur Zeit in Verhandlungen mit der Arbeitsagentur Bamberg, um eine derartige ARGE zum 1. Mai zu gründen. Sie soll ihren Sitz bei der Arbeitsagentur haben. In der Zwischenzeit werde, so Landrat Dr. Denzler, durch enge Zusammenarbeit beider Leistungsträger gewährleistet, dass keinerlei Nachteile für die Leistungsbezieher entstünden.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg