"Natura 2000"-Gebiete beschlossen
Das Dialogverfahren für die Ausweisung des europäischen Biotopverbundes "Natura 2000" ist abgeschlossen. Mittlerweile hat die Staatsregierung die neue Gebietskulisse gebilligt und über das Bundesumweltministerium an die Europäische Kommission gemeldet. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich vom 17.01. bis 18.02.2005 am Landratsamt Bamberg oder bei den Gemeinden über die der EU übermittelten Gebietsvorschläge informieren.
Der Freistaat Bayern hat vom 25.06. bis 06.08.2004 das Dialogverfahren durchgeführt. Zwei Typen von Schutzgebieten wurden dabei unterschieden: Vogelschutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie und FFH-Gebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Im Rahmen des Verfahrens konnte jedermann Einsicht nehmen und eine Stellungnahme abgeben. Nach Abschluss wurden die eingegangenen Stellungnahmen nach fachlichen und rechtlichen Kriterien ausgewertet und die Gebiete neu abgegrenzt.
Die Schutzgebiete dienen dazu, ein europaweites Netz an Lebensräumen zu sichern, da man erkannt hat, dass der Rückgang vieler Tier- und Pflanzenarten nur mit internationalen Anstrengungen gestoppt werden kann. Gegen die Ausweisung der Schutzgebiete wurden im Landkreis Bamberg vor allem von Landwirten Einwendungen erhoben, da sie eine Einschränkung der Bewirtschaftung befürchten. Tatsächlich gilt aber in diesen Gebieten nur das sog. "Verschlechterungsverbot". Die traditionelle landwirtschaftliche Nutzung darf also wie bisher fortgeführt werden. Für viele der geschützten Flächen wie beispielsweise den Flachland-Mähwiesen ist sogar eine landwirtschaftliche Nutzung notwendig, damit sie erhalten bleiben.
Zur Information der Öffentlichkeit über das Ergebnis des Dialogverfahrens liegen die Gebietsbeschreibungen und die Karten im Maßstab 1:25.000 beim Landratsamt Bamberg, untere Naturschutzbehörde, Zimmer 506, in der Zeit vom 17.01. – 18.02.2005 jeweils Montag bis Mittwoch von 7:45 Uhr bis 16.:00 Uhr, donnerstags von 7:45 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 7:45 Uhr bis 12:00 Uhr sowie bei den Gemeinden zur Einsicht aus. Die Informationen können auch im Internet unter der Adresse www.natur.bayern.de abgerufen werden.
Der Freistaat Bayern hat vom 25.06. bis 06.08.2004 das Dialogverfahren durchgeführt. Zwei Typen von Schutzgebieten wurden dabei unterschieden: Vogelschutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie und FFH-Gebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Im Rahmen des Verfahrens konnte jedermann Einsicht nehmen und eine Stellungnahme abgeben. Nach Abschluss wurden die eingegangenen Stellungnahmen nach fachlichen und rechtlichen Kriterien ausgewertet und die Gebiete neu abgegrenzt.
Die Schutzgebiete dienen dazu, ein europaweites Netz an Lebensräumen zu sichern, da man erkannt hat, dass der Rückgang vieler Tier- und Pflanzenarten nur mit internationalen Anstrengungen gestoppt werden kann. Gegen die Ausweisung der Schutzgebiete wurden im Landkreis Bamberg vor allem von Landwirten Einwendungen erhoben, da sie eine Einschränkung der Bewirtschaftung befürchten. Tatsächlich gilt aber in diesen Gebieten nur das sog. "Verschlechterungsverbot". Die traditionelle landwirtschaftliche Nutzung darf also wie bisher fortgeführt werden. Für viele der geschützten Flächen wie beispielsweise den Flachland-Mähwiesen ist sogar eine landwirtschaftliche Nutzung notwendig, damit sie erhalten bleiben.
Zur Information der Öffentlichkeit über das Ergebnis des Dialogverfahrens liegen die Gebietsbeschreibungen und die Karten im Maßstab 1:25.000 beim Landratsamt Bamberg, untere Naturschutzbehörde, Zimmer 506, in der Zeit vom 17.01. – 18.02.2005 jeweils Montag bis Mittwoch von 7:45 Uhr bis 16.:00 Uhr, donnerstags von 7:45 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 7:45 Uhr bis 12:00 Uhr sowie bei den Gemeinden zur Einsicht aus. Die Informationen können auch im Internet unter der Adresse www.natur.bayern.de abgerufen werden.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg