Abknickende Vorfahrt muss keine Probleme bereiten
Die Verhaltensvorschriften bei einer abknickenden Vorfahrt werden oft falsch interpretiert. Deshalb kommt es nicht selten zu Missverständnissen unter den Verkehrsteilnehmern und Gefahrensituationen oder Verkehrsunfälle sind die Folgen.
Das Landratsamt und die Polizeiinspektion Bamberg-Land möchten daher helfen, die schwierige Problematik besser zu verstehen:
- Wer die abknickende Vorfahrtsstraße in gerader Fahrt verlässt, darf kein Blinkzeichen geben, da dies die anderen Verkehrsteilnehmer irritieren könnte.
- Wer der abknickenden Vorfahrt folgt, muss den Blinker betätigen.
- Wer weder der abknickenden Vorfahrtsstraße folgt noch sie als Geradeausfahrer verlässt, gilt als Links- oder Rechtsabbieger, der hierfür ebenfalls den Blinker betätigen muss.
- Wer von einer nach links abknickenden Vorfahrtsstraße geradeaus weiterfährt, darf an der rechten Seite fahrende Zweiräder, die der Vorfahrtsstraße folgen wollen, nicht gefährden.
Ein wenig komplizierter ist es, wenn mehrere Straßen in eine abknickende Vorfahrtsstraße einmünden. In diesem Fall bildet der gesamte Straßenbereich eine Kreuzungseinheit. Für jeden Verkehrsteilnehmer dürfte dabei klar sein, dass der von der untergeordneten Straße Einfahrende warten muss, wenn auf der Vorfahrtsstraße Verkehr herrscht.
Doch wie muss man sich verhalten, wenn von jeder der untergeordneten Straßen Fahrzeuge in den Kreuzungsbereich einfahren wollen? Hier richtet sich die Vorfahrt nach der Regel „rechts vor links“. Keine Rolle spielt dabei, wenn an der einen Straße das Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ und an der anderen ein Stoppschild aufgestellt ist. Wichtig ist aber auch, dass man sich in einer solchen Situation vorsichtig verhält und nicht darauf vertraut, dass der andere Verkehrsteilnehmer richtig handelt.
Wenn die vorstehenden Tipps beachtet werden, dürfte das Fahren in diesen Bereichen eigentlich keine Probleme bereiten.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg