Aufhebung Abkochgebot für Gemeindeteil Geisfeld in Strullendorf

Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg

Das Trinkwasser in Geisfeld/Strullendorf kann wieder uneingeschränkt genutzt werden.

Nach sorgfältigen Analysen und Kontrollen sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Trinkwassers festgestellt worden. Das Gesundheitssamt Bamberg hat daher das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.

Das Trinkwasser wird aufgrund von weiteren Instandsetzungen bis auf weiteres gechlort. Eine erneute Information an die Verbraucher über den Wasserversorger erfolgt, sobald die Chlorung außer Betrieb genommen werden konnte.

Das Abkochen des Trinkwassers ist nicht mehr erforderlich. Das Trinkwasser kann wieder in vollem Umfang wie gewohnt genutzt werden.

Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Haushaltsangehörigen, Mitbewohner und Nachbarn weiter.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Wasserversorger.


Ursprüngliche Meldung:

Aufgrund einer Verunreinigung im Hochbehälter in Geisfeld/Strullendorf erlässt das Landratsamt Bamberg ein Abkochgebot für den Gemeindeteil Geisfeld (Strullendorf). Das Wasser ist vorübergehend für bestimmte Zwecke nur im abgekochten Zustand zu verwenden.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Trinken Sie Leitungswasser nur in abgekochtem Zustand.
  • Kochen Sie das Wasser einmal sprudelnd (100° C) auf und lassen Sie es anschließend mindestens zehn Minuten lang abkühlen. Die Nutzung eines Wasserkochers ist hierfür besonders praktisch.
  • Verwenden Sie ausschließlich abgekochtes Leitungswasser auch zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Zähneputzen sowie zur Reinigung offener Wunden.
  • Für die Toilettenspülung und alle anderen Zwecke (z. B. Duschen, Wäschewaschen) kann das Leitungswasser weiterhin ohne Einschränkungen verwendet werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Wasserversorger. Auch unser Gesundheitsamt berät bei gesundheitlichen Fragen.