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16.07.2021

Abkochgebot für den Raum Heiligenstadt

UPDATE: 16.7.2021, 13:16 Uhr

Die Orte Neumühle und Reckendorf sind nicht vom Abkochgebot betroffen.

Wie der Wasserversorger soeben mitteilte, werden Neumühe und Reckendorf über eine andere Wassergewinnung versorgt. Diese ist nicht betroffen. Somit gilt das Abkochgebot für Neumühle und Reckendorf nicht.

Für die weiteren genannten Ortsteile gilt das Abkochgebot unverändert weiter.

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Das Trinkwasser aus der Wasserversorgungsanlage Heiligenstadt weist an mehreren Stellen bakterielle Verunreinigungen auf. Für folgende Ortsteile wurde daher eine Abkochanordnung erlassen:

Burggrub, Lindach, Geisdorf, Herzogenreuth, Oberleinleiter, Tiefenpölz, Traindorf, Neumühle, Reckendorf, Heiligenstadt und Zoggendorf

Folgende Anweisungen sind zu beachten:

• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.

• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.

• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.

• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Wasserversorger, die Gemeinde Heiligenstadt.

Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg