Alkoholmissbrauch verhindern
Zu Beginn der Festsaison weist das Landratsamt Bamberg darauf hin, dass Veranstaltungen verboten sind, die dem Alkoholmissbrauch Vorschub leisten. Nach der bisher ergangenen Rechtsprechung zählen so genannte „Flatrate-“ oder „All-inclusive-Partys“ und ähnliche Veranstaltungen zu Billigpreisen eindeutig zu dieser Kategorie.
Die Besucher solcher Partys entrichten einen vorher festgelegten Preis, mit dem die Kosten aller Getränke abgegolten sind, die Gäste versuchen nun einen Vorteil dadurch zu bekommen, indem sie möglichst viel möglichst Hochprozentiges trinken; denn je mehr sie trinken, um so scheinbar „günstiger“ wird für sie der Aufenthalt. Da diese Art von Veranstaltungen sogar schon Alkoholtote gefordert hat, haben die Gerichte dazu klare Aussagen getroffen.
Viele Veranstalter versuchen nun, auf so genannte 1 €-Partys, Happy hours und ähnliche Events auszuweichen, nachdem dazu noch keine eindeutigen richterlichen Verbote ergangen sind. Festzustellen bleibt, dass ein verantwortlicher Veranstalter nicht mit günstigen Preisen für Alkohol werben sollte; die Leute sollten der Geselligkeit wegen die Veranstaltungen besuchen, nicht um in erster Linie Alkohol zu trinken.
In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt vor allem auf einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 21. August 2007 hin, der die Untersagung eines Diskothekenbetriebes bestätigte. Der Betreiber hatte mehrfach zu „Billigpartys“ eingeladen, in deren Folge es immer wieder zu Sachbeschädigungen, Schlägereien und Störungen gekommen war. Das Gericht urteilte, dass dadurch die Öffentliche Sicherheit und Ordnung unzulässig beeinträchtigt wurde.
Leider ist zu beobachten, dass sogar bei Kirchweihen und Volksfesten in ähnlicher Weise mit günstigen Preisen für alkoholische Getränke geworben wird. Oft werden dabei die Belange des Jugendschutzes nicht ausreichend beachtet oder ignoriert, dass an erkennbar Betrunkene Alkohol nicht mehr abgegeben werden darf.
Das Landratsamt Bamberg bittet alle Veranstalter, beim Ausschank von Alkohol die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und erinnert dazu auch an sein Präventionsprojekt „Mit 13 ‚voll’ im Leben“ (Ansprechpartner Lothar Riemer, Telefonnummer 0951/85-666). Der Alkohol jedenfalls sollte niemals die Hauptattraktion einer Veranstaltung sein.
Die Besucher solcher Partys entrichten einen vorher festgelegten Preis, mit dem die Kosten aller Getränke abgegolten sind, die Gäste versuchen nun einen Vorteil dadurch zu bekommen, indem sie möglichst viel möglichst Hochprozentiges trinken; denn je mehr sie trinken, um so scheinbar „günstiger“ wird für sie der Aufenthalt. Da diese Art von Veranstaltungen sogar schon Alkoholtote gefordert hat, haben die Gerichte dazu klare Aussagen getroffen.
Viele Veranstalter versuchen nun, auf so genannte 1 €-Partys, Happy hours und ähnliche Events auszuweichen, nachdem dazu noch keine eindeutigen richterlichen Verbote ergangen sind. Festzustellen bleibt, dass ein verantwortlicher Veranstalter nicht mit günstigen Preisen für Alkohol werben sollte; die Leute sollten der Geselligkeit wegen die Veranstaltungen besuchen, nicht um in erster Linie Alkohol zu trinken.
In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt vor allem auf einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 21. August 2007 hin, der die Untersagung eines Diskothekenbetriebes bestätigte. Der Betreiber hatte mehrfach zu „Billigpartys“ eingeladen, in deren Folge es immer wieder zu Sachbeschädigungen, Schlägereien und Störungen gekommen war. Das Gericht urteilte, dass dadurch die Öffentliche Sicherheit und Ordnung unzulässig beeinträchtigt wurde.
Leider ist zu beobachten, dass sogar bei Kirchweihen und Volksfesten in ähnlicher Weise mit günstigen Preisen für alkoholische Getränke geworben wird. Oft werden dabei die Belange des Jugendschutzes nicht ausreichend beachtet oder ignoriert, dass an erkennbar Betrunkene Alkohol nicht mehr abgegeben werden darf.
Das Landratsamt Bamberg bittet alle Veranstalter, beim Ausschank von Alkohol die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und erinnert dazu auch an sein Präventionsprojekt „Mit 13 ‚voll’ im Leben“ (Ansprechpartner Lothar Riemer, Telefonnummer 0951/85-666). Der Alkohol jedenfalls sollte niemals die Hauptattraktion einer Veranstaltung sein.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg