Amnestieregelung für illegale Schusswaffen endet
An Silvester endet die Frist zur straffreien Abgabe von illegal aufbewahrten Waffen aller Art. Durch eine am 25. Juli diesen Jahres in Kraft getretene Änderung des Waffenrechts hat der Gesetzgeber den Besitzern illegaler Waffen und Munition die Möglichkeit gegeben, diese straf- und kostenfrei bei jeder Polizeidienststelle oder dem Landratsamt als zuständige Waffenbehörde abzugeben. Voraussetzung ist, dass mit den Waffen zuvor keine Straftat begangen wurde. Weiterhin darf der illegale Waffenbesitz nicht schon vor der Abgabe anderweitig den Behörden bekannt sein. Die Abgabe der Waffen stellt die einfachste und beste Möglichkeit dar, sich von illegalen Waffen zu trennen, ohne selbst Folgen befürchten zu müssen und dennoch sicher zu sein, dass die Waffe nicht in falsche Hände gerät. Die Strafverzichtsregelung bezieht sich dabei auch auf den Transport einer nicht schuss- und zugriffsbereiten Waffe zur Abgabe bei der Waffenbehörde oder Polizeidienststelle.
Auf Sicherheit beim Transport achten
Das Landratsamt Bamberg weist darauf hin, dass auch im Interesse der eigenen Sicherheit beim Transport der Waffe zur Waffenbehörde oder Polizeidienststelle auf folgende Vorgaben zu achten ist: Die Waffe darf nicht geladen sein und muss in abgeschlossenen Behältern wie etwa einem Waffenkoffer und getrennt von der Munition transportiert werden.
Sollte Betroffenen der Transport nicht möglich sein, so ist das Landratsamt nach Rücksprache bei der Suche nach einer Transportmöglichkeit behilflich.
Aufbewahrungsvorschriften für Schusswaffen beachten
Bereits seit dem Jahr 2003 müssen alle Schusswaffen in Tresoren oder einbruchsicheren Stahlschränken aufbewahrt werden. Das Landratsamt Bamberg wird nach und nach diese Aufbewahrung bei allen Waffenbesitzern überprüfen. Bei Personen die nur einzelne Waffen als Altbesitzer oder Erbe in Besitz haben, übersteigen die Anschaffungskosten eines solchen Schrankes häufig den Wert der Waffen. Gerade diese Personengruppen sollten deshalb überdenken, ob Sie Ihre Waffen tatsächlich benötigen, auch wenn Sie diese eigentlich weiter besitzen dürfen.
Auch diese Waffen können kostenfrei beim Landratsamt Bamberg abgegeben werden. Eine Frist zur Abgabe besteht in diesen Fällen aber nicht.
Auf Sicherheit beim Transport achten
Das Landratsamt Bamberg weist darauf hin, dass auch im Interesse der eigenen Sicherheit beim Transport der Waffe zur Waffenbehörde oder Polizeidienststelle auf folgende Vorgaben zu achten ist: Die Waffe darf nicht geladen sein und muss in abgeschlossenen Behältern wie etwa einem Waffenkoffer und getrennt von der Munition transportiert werden.
Sollte Betroffenen der Transport nicht möglich sein, so ist das Landratsamt nach Rücksprache bei der Suche nach einer Transportmöglichkeit behilflich.
Aufbewahrungsvorschriften für Schusswaffen beachten
Bereits seit dem Jahr 2003 müssen alle Schusswaffen in Tresoren oder einbruchsicheren Stahlschränken aufbewahrt werden. Das Landratsamt Bamberg wird nach und nach diese Aufbewahrung bei allen Waffenbesitzern überprüfen. Bei Personen die nur einzelne Waffen als Altbesitzer oder Erbe in Besitz haben, übersteigen die Anschaffungskosten eines solchen Schrankes häufig den Wert der Waffen. Gerade diese Personengruppen sollten deshalb überdenken, ob Sie Ihre Waffen tatsächlich benötigen, auch wenn Sie diese eigentlich weiter besitzen dürfen.
Auch diese Waffen können kostenfrei beim Landratsamt Bamberg abgegeben werden. Eine Frist zur Abgabe besteht in diesen Fällen aber nicht.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg