Angabe von Vermögenswerten verhindert strafrechtliche Konsequenzen bei der BAföG-Antragstellung
Das Landratsamt Bamberg weist alle jungen Leute, die BAföG-Leistungen in Anspruch nehmen wollen, ausdrücklich darauf hin, ihre tatsächlichen Vermögensverhältnisse korrekt anzugeben. Ein Verschweigen von Vermögenswerten kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass nach Durchführung eines Datenabgleichs durch das Bundesministerium für Finanzen der Betroffene wegen Betruges angezeigt und bestraft wird.
Die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) werden einkommens-, aber auch vermögensabhängig bewilligt. Die jungen Leute müssen bei Antragstellung daher ihre Vermögenswerte angeben. Bis zu einem Betrag von 5.200,00 € sind diese anrechnungsfrei, darüber hinausgehende Geldbeträge wirken sich jedoch auf die Höhe einer möglichen staatlichen Leistung aus und können dazu führen, dass kein BAföG ausbezahlt wird. Zu den Vermögenswerten zählen nicht nur die Spar- und Girokonten, sondern auch Festgeldkonten, Wertpapiere, Investmentfonds und Bausparverträge. Ausschlaggebend ist der Wert zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die Vermögensfreigrenze ist z.B. nach neun Jahren bereits überschritten, wenn die Eltern oder Großeltern einen monatlichen Betrag von 50,00 € ab Geburt des Kindes auf ein Sparkonto einzahlen, das auf den Namen des Kindes lautet.
"In der Vergangenheit sind im Antrag oft nicht direkt verfügbare Geldbeträge (z.B. aus Festgeldkonten) verschwiegen worden", so der Leiter des Sachgebietes Besondere soziale Angelegenheiten am Landratsamt Bamberg, Wolfgang Schön. "Im Datenabgleich des Bundesministeriums werden jedoch jedes Jahr im Nachhinein die belasteten Freistellungsaufträge bei allen Kreditinstituten mit den Daten der Empfänger von BAföG verglichen und so etliche zu Unrecht gezahlte BAföG-Leistungen wegen zu hohen Vermögens von den Behörden zurückgefordert." Allein im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Bamberg mussten 89 Überprüfungsverfahren durchgeführt werden. Fast zwei Drittel der Betroffenen erhielten Rückforderungsbescheide. "Dies war aber nur die eine Konsequenz aus den Erkenntnissen über die Vermögensverhältnisse. Darüber hinaus wird derzeit wegen des Verdachts auf Betrug ermittelt. Der Ausgang dieser strafrechtlichen Verfahren ist noch offen."
Aus diesem Grund appelliert das Landratsamt Bamberg eindringlich an alle Schülerinnen und Schüler, die BAföG-Leistungen beantragen, ihre Vermögensverhältnisse mit ihren Eltern gewissenhaft zu besprechen und alle Vermögenswerte bei der Antragstellung wahrheitsgemäß anzugeben. Wer dazu noch Fragen hat, kann sich an sich an das Landratsamt wenden: Amt für Ausbildungsförderung, Werner Panzer, Tel.: 0951/85-137 oder Rudolf Wolf, Tel.: 0951/85-138.
Die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) werden einkommens-, aber auch vermögensabhängig bewilligt. Die jungen Leute müssen bei Antragstellung daher ihre Vermögenswerte angeben. Bis zu einem Betrag von 5.200,00 € sind diese anrechnungsfrei, darüber hinausgehende Geldbeträge wirken sich jedoch auf die Höhe einer möglichen staatlichen Leistung aus und können dazu führen, dass kein BAföG ausbezahlt wird. Zu den Vermögenswerten zählen nicht nur die Spar- und Girokonten, sondern auch Festgeldkonten, Wertpapiere, Investmentfonds und Bausparverträge. Ausschlaggebend ist der Wert zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die Vermögensfreigrenze ist z.B. nach neun Jahren bereits überschritten, wenn die Eltern oder Großeltern einen monatlichen Betrag von 50,00 € ab Geburt des Kindes auf ein Sparkonto einzahlen, das auf den Namen des Kindes lautet.
"In der Vergangenheit sind im Antrag oft nicht direkt verfügbare Geldbeträge (z.B. aus Festgeldkonten) verschwiegen worden", so der Leiter des Sachgebietes Besondere soziale Angelegenheiten am Landratsamt Bamberg, Wolfgang Schön. "Im Datenabgleich des Bundesministeriums werden jedoch jedes Jahr im Nachhinein die belasteten Freistellungsaufträge bei allen Kreditinstituten mit den Daten der Empfänger von BAföG verglichen und so etliche zu Unrecht gezahlte BAföG-Leistungen wegen zu hohen Vermögens von den Behörden zurückgefordert." Allein im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Bamberg mussten 89 Überprüfungsverfahren durchgeführt werden. Fast zwei Drittel der Betroffenen erhielten Rückforderungsbescheide. "Dies war aber nur die eine Konsequenz aus den Erkenntnissen über die Vermögensverhältnisse. Darüber hinaus wird derzeit wegen des Verdachts auf Betrug ermittelt. Der Ausgang dieser strafrechtlichen Verfahren ist noch offen."
Aus diesem Grund appelliert das Landratsamt Bamberg eindringlich an alle Schülerinnen und Schüler, die BAföG-Leistungen beantragen, ihre Vermögensverhältnisse mit ihren Eltern gewissenhaft zu besprechen und alle Vermögenswerte bei der Antragstellung wahrheitsgemäß anzugeben. Wer dazu noch Fragen hat, kann sich an sich an das Landratsamt wenden: Amt für Ausbildungsförderung, Werner Panzer, Tel.: 0951/85-137 oder Rudolf Wolf, Tel.: 0951/85-138.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg