Auch nach Wegfall der Eigenheimzulage: Der Staat greift Bauwilligen finanziell unter die Arme
Auch nach dem Wegfall der Eigenheimzulage fördert der Freistaat Bayern sowohl den Neubau als den Erwerb von gebrauchten Immobilien mit zinsfreien und zinsverbilligten Darlehen. Für das Jahr 2007 stehen den Landkreisen, so auch dem Landkreis Bamberg, wieder Haushaltsmittel zur Verfügung.
Derzeit bestehen vor allem zwei verschiedene Fördermöglichkeiten: zum einen zinsfreie Baudarlehen im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbau-programmes und zum anderen Darlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm.
Haushalte mit mindestens einem Kind oder einem schwerbehinderten Familienmitglied können ein zinsfreies Baudarlehen im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogrammes beantragen. Die Mittel sind während der Belegungsbindung 15 Jahre zinsfrei. Es wird lediglich ein laufender Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 % jährlich erhoben. Nach zunächst fünf tilgungsfreien Jahren ist das Darlehen mit jährlich 1 % zu tilgen. Die Höhe dieser Darlehen hängt vom Einzelfall ab und beträgt je nach Lage des Bauortes zwischen 33.000 und 50.000 €.
Ebenfalls nach dem Wohnungsbauprogramm erhalten junge und wachsende Familien, bei denen kein Partner älter als 40 Jahre ist, für Kinder, die innerhalb von 10 Jahren nach Bezug der geförderten Wohnung geboren werden, die Zusage, dass ein Darlehensbetrag von 5.000 € in einen Zuschuss umgewandelt wird.
Darlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm können sowohl neben dem zinsfreien Baudarlehen als auch ohne dieses in Anspruch genommen werden. Neben Familien mit Kindern können auch kinderlose Haushalte diese Förderung erhalten. Der aktuelle Zinssatz beträgt derzeit 3,55 % und wird für 10 Jahre festgeschrieben. Im Fall der Kombination mit einem zinsfreien Baudarlehen erhöht sich der Zinssatz um 0,5 %. Das Darlehen beträgt 30 % der Gesamtkosten, maximal jedoch 100.000 €. Es ist mit jährlich 1 % zuzüglich der ersparten Zinsen zu tilgen.
Beide Darlehen sind natürlich an die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen gebunden. Daneben dürfen keine überproportionierten Bauten gefördert werden. Die Einkommensgrenzen sind jedoch großzügig festgelegt. Sie belaufen sich bei einer jungen Familie mit zwei Kindern im Bayerischen Wohnungsbauprogramm derzeit auf rund 45.000 € (brutto) und im Zinsverbilligungsprogramm auf rund 63.000 €.
Kombinationen beider Programme mit Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (Ökologisch bauen, Wohnraum modernisieren, Gebäudesanierungsprogramm) sind mit Ausnahme des Wohnungseigentumspro-grammes möglich.
Es versteht sich von selbst, dass die Anforderungen ein gewisses Grundkapital der Bauwilligen vorsehen, um allzu optimistische Familien vor finanziellen Abenteuern zu schützen. So müssen ab sofort alle Bau- und Kaufinteressenten eine Eigenbeteiligung in Form von mindestens 15 % Eigenkapital einbringen und die Belastung muss auf Dauer tragbar sein.
Der zum 31. Dezember 2005 vom Gesetzgeber beschlossene Wegfall der Eigenheimzulage hat leider den Traum vom Eigenheim bei vielen Familien platzen lassen. Gerade deshalb ist der Einsatz von staatlichen Fördermitteln für die eigenen vier Wände wichtiger denn je.
Für Bau- und Kaufinteressenten ist es sehr wichtig, sich rechtzeitig beim Landratsamt zu informieren und beraten zu lassen. Bereits begonnene Bauvorhaben oder bereits gekaufte Eigenheime können nicht mehr gefördert werden. Bei Neubauten ist es empfehlenswert, bereits in der Planungsphase mit der zuständigen Bewilligungsstelle Kontakt aufzunehmen.
Ansprechpartner beim Landratsamt Bamberg sind Peter Wächtler (Tel. 0951/85-434) und Christina Einwich (Tel. 0951/85-435).
Derzeit bestehen vor allem zwei verschiedene Fördermöglichkeiten: zum einen zinsfreie Baudarlehen im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbau-programmes und zum anderen Darlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm.
Haushalte mit mindestens einem Kind oder einem schwerbehinderten Familienmitglied können ein zinsfreies Baudarlehen im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogrammes beantragen. Die Mittel sind während der Belegungsbindung 15 Jahre zinsfrei. Es wird lediglich ein laufender Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 % jährlich erhoben. Nach zunächst fünf tilgungsfreien Jahren ist das Darlehen mit jährlich 1 % zu tilgen. Die Höhe dieser Darlehen hängt vom Einzelfall ab und beträgt je nach Lage des Bauortes zwischen 33.000 und 50.000 €.
Ebenfalls nach dem Wohnungsbauprogramm erhalten junge und wachsende Familien, bei denen kein Partner älter als 40 Jahre ist, für Kinder, die innerhalb von 10 Jahren nach Bezug der geförderten Wohnung geboren werden, die Zusage, dass ein Darlehensbetrag von 5.000 € in einen Zuschuss umgewandelt wird.
Darlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm können sowohl neben dem zinsfreien Baudarlehen als auch ohne dieses in Anspruch genommen werden. Neben Familien mit Kindern können auch kinderlose Haushalte diese Förderung erhalten. Der aktuelle Zinssatz beträgt derzeit 3,55 % und wird für 10 Jahre festgeschrieben. Im Fall der Kombination mit einem zinsfreien Baudarlehen erhöht sich der Zinssatz um 0,5 %. Das Darlehen beträgt 30 % der Gesamtkosten, maximal jedoch 100.000 €. Es ist mit jährlich 1 % zuzüglich der ersparten Zinsen zu tilgen.
Beide Darlehen sind natürlich an die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen gebunden. Daneben dürfen keine überproportionierten Bauten gefördert werden. Die Einkommensgrenzen sind jedoch großzügig festgelegt. Sie belaufen sich bei einer jungen Familie mit zwei Kindern im Bayerischen Wohnungsbauprogramm derzeit auf rund 45.000 € (brutto) und im Zinsverbilligungsprogramm auf rund 63.000 €.
Kombinationen beider Programme mit Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (Ökologisch bauen, Wohnraum modernisieren, Gebäudesanierungsprogramm) sind mit Ausnahme des Wohnungseigentumspro-grammes möglich.
Es versteht sich von selbst, dass die Anforderungen ein gewisses Grundkapital der Bauwilligen vorsehen, um allzu optimistische Familien vor finanziellen Abenteuern zu schützen. So müssen ab sofort alle Bau- und Kaufinteressenten eine Eigenbeteiligung in Form von mindestens 15 % Eigenkapital einbringen und die Belastung muss auf Dauer tragbar sein.
Der zum 31. Dezember 2005 vom Gesetzgeber beschlossene Wegfall der Eigenheimzulage hat leider den Traum vom Eigenheim bei vielen Familien platzen lassen. Gerade deshalb ist der Einsatz von staatlichen Fördermitteln für die eigenen vier Wände wichtiger denn je.
Für Bau- und Kaufinteressenten ist es sehr wichtig, sich rechtzeitig beim Landratsamt zu informieren und beraten zu lassen. Bereits begonnene Bauvorhaben oder bereits gekaufte Eigenheime können nicht mehr gefördert werden. Bei Neubauten ist es empfehlenswert, bereits in der Planungsphase mit der zuständigen Bewilligungsstelle Kontakt aufzunehmen.
Ansprechpartner beim Landratsamt Bamberg sind Peter Wächtler (Tel. 0951/85-434) und Christina Einwich (Tel. 0951/85-435).
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg