Ausflüge auf Traktoranhängern nicht erlaubt
Vor allem am "Vatertag" sieht man es immer wieder: Lustige Gesellschaften werden auf einem Anhänger von einem Traktor tuckernd durch die Gegend gezogen. So amüsant das aussieht, es ist gefährlich und daher verboten. Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen Personen nicht auf der Ladefläche von Anhängern mitgenommen werden. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn diese für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt und die Personen auf geeigneten Sitzen mitgenommen werden.
Feiernde Gesellschaften haben auf landwirtschaftlichen Anhängern nichts verloren. Die Gefahr ist zu groß, dass man vom Anhänger stürzt oder sich verletzt, wenn der Traktor in einen Unfall verwickelt wird. Bei einem Unfall müsste sich der Fahrer außerdem unangenehmen Fragen zur Betriebssicherheit und Betriebshaftpflicht stellen. Daneben würde für den Traktor die Steuerfreiheit und für den Anhänger die Zulassungsfreiheit entfallen.
Das Landratsamt Bamberg bittet im Interesse der Sicherheit daher, auf solch fragwürdige "Vergnügen" zu verzichten.
Feiernde Gesellschaften haben auf landwirtschaftlichen Anhängern nichts verloren. Die Gefahr ist zu groß, dass man vom Anhänger stürzt oder sich verletzt, wenn der Traktor in einen Unfall verwickelt wird. Bei einem Unfall müsste sich der Fahrer außerdem unangenehmen Fragen zur Betriebssicherheit und Betriebshaftpflicht stellen. Daneben würde für den Traktor die Steuerfreiheit und für den Anhänger die Zulassungsfreiheit entfallen.
Das Landratsamt Bamberg bittet im Interesse der Sicherheit daher, auf solch fragwürdige "Vergnügen" zu verzichten.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg