Ausgangsbeschränkung Bayern
Aktuell am 16.04.2020 beschlossen:
- Ausgangsbeschränkung weiterhin bis 3. Mai 2020
- bisherige Regeln gelten grundsätzlich weiter
- Tragen von Alltagsmaskene wird dringend empfohlen
- NEU: Sport/Spaziergang mit einer haushaltsfremden Person ist erlaubt
Erleichterungen mit gleichzeitigen Schutzmaßnahmen
Für Ladengeschäfte und den Einzelhandel gelten künftig folgende Auflagen:
Einlasskontrollen, 1,5 m-Abstand, ein Kunde pro 20 qm, verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte sowie ein Mundschutzgebot, wobei deren Besorgung eigenverantwortlich durch den Ladeninhaber bzw. Kunden erfolgen muss.
Auf dieser Grundlage werden die Beschränkungen im Bereich der Geschäfte stufenweise erleichtert:
- ab 20. April 2020 Öffnung:
- Bau-/Gartenmärkte und Gärtnereien
- Digitaler Hochschulbetrieb
- ab 27. April 2020 Öffnung:
- Geschäfte bis Verkaufsfläche von 800 qm
- Kfz-/Fahrrandhändler und Buchhandlungen
- Staatliche und Uni-Bibliotheken
- geplant: Schulen für Abschluss - und Meisterklassen
- Zukunft
- ab 4. Mai 2020: Öffnung von Friseuren
- ab 11. Mai 2020: weitere Erleichterungen bei Schulen geplant
- bis 31. August 2020: keine Großveranstaltungen
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg