Bei Wahlwerbung die Sicherheit nicht vergessen
Der Wahlkampf tritt nach der Bekanntgabe der Auflösung des Bundestages und Festlegung des 18. September als Wahltag in seine "heiße Phase" ein. Zahlreiche ehrenamtliche Wahlhelfer leisten mit dem Aufstellen von Wahlplakaten einen wichtigen Dienst für die Meinungsbildung. Leider werden aber im "Wahlkampf um die besten Plakatplätze" oft unbewusst Fehler gemacht, die gefährliche Verkehrssituationen heraufbeschwören können. Das Landratsamt Bamberg sowie die Polizeiinspektion Bamberg-Land bitten daher dringend alle Wahlhelfer um Beherzigung der folgenden Hinweise:
Wahlwerbung darf nur innerorts angebracht werden und nur dort, wo die Sicherheit des Verkehres nicht beeinträchtigt wird. An Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen für den fließenden Verkehr darf Wahlwerbung nicht aufgestellt werden; d. h. Ampeln, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Ortsschilder, Vorfahrts-, und andere Verkehrszeichen sind für Wahlplakate tabu. Sie könnten den Fahrzeugführer ablenken, so dass er die Hinweise zur Verkehrsregelung nicht wahrnimmt.
An Fußgängerüberwegen darf keinerlei Wahlwerbung angebracht werden; denn hier besteht die Gefahr, dass gerade Kinder durch angebrachte Werbetafeln verdeckt und diese dann beim Überqueren der Fahrbahn von Autofahrern zu spät erkannt werden.
Landratsamt und Polizei bitten alle Wahlhelfer, diese Ratschläge zu berücksichtigen und so ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit zu leisten.
Wahlwerbung darf nur innerorts angebracht werden und nur dort, wo die Sicherheit des Verkehres nicht beeinträchtigt wird. An Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen für den fließenden Verkehr darf Wahlwerbung nicht aufgestellt werden; d. h. Ampeln, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Ortsschilder, Vorfahrts-, und andere Verkehrszeichen sind für Wahlplakate tabu. Sie könnten den Fahrzeugführer ablenken, so dass er die Hinweise zur Verkehrsregelung nicht wahrnimmt.
An Fußgängerüberwegen darf keinerlei Wahlwerbung angebracht werden; denn hier besteht die Gefahr, dass gerade Kinder durch angebrachte Werbetafeln verdeckt und diese dann beim Überqueren der Fahrbahn von Autofahrern zu spät erkannt werden.
Landratsamt und Polizei bitten alle Wahlhelfer, diese Ratschläge zu berücksichtigen und so ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit zu leisten.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg