Beim Johannisfeuer an den Umweltschutz denken
Bald brennen sie wieder: die Johannis- oder Sonnwendfeuer. Was viele erfreut, bereitet der Abteilung Umweltschutz am Landratsamt zuweilen Sorgen: Leider ist es immer wieder zu beobachten, dass dieser schöne Brauch entweder zur "Abfallentsorgung" missbraucht wird oder aus Unachtsamkeit Tiere mitverbrannt werden, die in den viel zu früh aufgeschichteten Haufen Unterschlupf gesucht haben.
Immer wieder nutzen Zeitgenossen die Gelegenheit, ihren Sperrmüll zu entsorgen. Das ist nicht zulässig, ja sogar strafbar; denn beim Verbrennen von behandeltem Holz oder gar Kunststoff können umweltschädliche, manchmal auch gefährliche Dämpfe entstehen. Der Gesetzgeber bestimmt ganz klar: Auch Johannisfeuer müssen mit den heutigen Anforderungen in abfall- und immissionsschutzrechtlicher Hinsicht vereinbar sein.
Als Brennstoff darf nur unbehandeltes Holz verwendet werden. Abfälle aller Art, auch solche aus Holz oder Pflanzenschnitt, dürfen grundsätzlich nur in dafür zugelassenen Anlagen behandelt (d. h. auch verbrannt) werden. Unter Umständen können die Veranstalter der Johannisfeiern dafür haftbar gemacht werden, wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht beachtet werden.
Die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises bietet eine komfortable, kostenlose Sperrmüllabholung an, so dass niemand gezwungen sein sollte, mit einem Johannisfeuer sein Entsorgungsproblem zu lösen. Größere Mengen können im Müllheizkraft-werk im Bamberger Hafen gegen vergleichsweise geringe Kosten angeliefert und entsorgt werden.
Außerdem halten sich in den Holzhaufen oftmals Tiere auf. Da es nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten ist, wildlebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten, wird empfohlen, das Reisig erst am Tag der Feier zu sammeln und aufzuschichten. Durch Umschichten unmittelbar vor dem Abbrennen kann ebenfalls sichergestellt werden, dass keine Lebewesen in Mitleidenschaft gezogen werden.
Solche Feuer müssen rechtzeitig bei der Gemeinde angezeigt werden. Sie sollten auf weitgehend vegetationslosen Flächen abgebrannt werden. In Natur- und Landschaftsschutzgebieten sind sie verboten. Selbstverständlich sind die Brandschutzvorschriften zu beachten und nach der Veranstaltung müssen die Reste der Brennmaterialien und etwaige Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden, damit die Landschaft nicht nur im Feuerschein romantisch aussieht. Die Mitarbeiter der Naturschutzwacht werden die Einhaltung der Vorschriften stichprobenartig überprüfen.
Immer wieder nutzen Zeitgenossen die Gelegenheit, ihren Sperrmüll zu entsorgen. Das ist nicht zulässig, ja sogar strafbar; denn beim Verbrennen von behandeltem Holz oder gar Kunststoff können umweltschädliche, manchmal auch gefährliche Dämpfe entstehen. Der Gesetzgeber bestimmt ganz klar: Auch Johannisfeuer müssen mit den heutigen Anforderungen in abfall- und immissionsschutzrechtlicher Hinsicht vereinbar sein.
Als Brennstoff darf nur unbehandeltes Holz verwendet werden. Abfälle aller Art, auch solche aus Holz oder Pflanzenschnitt, dürfen grundsätzlich nur in dafür zugelassenen Anlagen behandelt (d. h. auch verbrannt) werden. Unter Umständen können die Veranstalter der Johannisfeiern dafür haftbar gemacht werden, wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht beachtet werden.
Die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises bietet eine komfortable, kostenlose Sperrmüllabholung an, so dass niemand gezwungen sein sollte, mit einem Johannisfeuer sein Entsorgungsproblem zu lösen. Größere Mengen können im Müllheizkraft-werk im Bamberger Hafen gegen vergleichsweise geringe Kosten angeliefert und entsorgt werden.
Außerdem halten sich in den Holzhaufen oftmals Tiere auf. Da es nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten ist, wildlebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten, wird empfohlen, das Reisig erst am Tag der Feier zu sammeln und aufzuschichten. Durch Umschichten unmittelbar vor dem Abbrennen kann ebenfalls sichergestellt werden, dass keine Lebewesen in Mitleidenschaft gezogen werden.
Solche Feuer müssen rechtzeitig bei der Gemeinde angezeigt werden. Sie sollten auf weitgehend vegetationslosen Flächen abgebrannt werden. In Natur- und Landschaftsschutzgebieten sind sie verboten. Selbstverständlich sind die Brandschutzvorschriften zu beachten und nach der Veranstaltung müssen die Reste der Brennmaterialien und etwaige Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden, damit die Landschaft nicht nur im Feuerschein romantisch aussieht. Die Mitarbeiter der Naturschutzwacht werden die Einhaltung der Vorschriften stichprobenartig überprüfen.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg