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01.10.2020

Container für Grün- und Gartenabfälle nur für Landkreisbewohner

Keine Anlieferungen aus der Stadt Bamberg

Das Landratsamt weist darauf hin, dass die im Landkreis aufgestellten Großcontainer zur Abgabe von Grün- und Gartenabfälle ausschließlich für Haushalte aus dem Landkreis Bamberg zur Verfügung stehen. Bereits seit längerer Zeit ist festzustellen, dass vor allem Container in den stadtnahen Landkreisgemeinden auch von Bewohnern der Stadt Bamberg genutzt werden. Besonders betroffen davon ist der Container in Memmelsdorf am gemeindlichen Bauhof.

Diese Nutzung ist jedoch aus verschiedenen Gründen nicht zulässig. Einerseits verstärkt die zusätzliche - nicht vorgesehene - Abgabe von Grüngut durch Stadtbewohner die immer wieder vorkommende Überfüllung des Containers. Dies ist oftmals verbunden mit Ablagerungen von Grünabfällen - zum Teil in Säcken - neben dem Grüngutsammelbehälter. Dadurch entsteht gerade nach Wochenenden mit schönem Wetter, die zur Gartenarbeit genutzt wurden, ein erheblicher Arbeits- und Reinigungsaufwand für den Bauhof der Gemeinde Memmelsdorf.

Zum anderen werden die Kosten für Containermiete und -abfuhr sowie die Verwertung des Grünguts aus den Abfallentsorgungsgebühren der Landkreisbewohner finanziert. Bürger der Stadt Bamberg zahlen ihre Gebühren an die Stadtverwaltung und müssen daher die Entsorgungsangebote der Stadt Bamberg nutzen. Dazu gehören die Biotonne, Straßensammlungen und die Anliefermöglichkeit an der Kompostanlage der Firma Eichhorn in Bamberg. Fragen in diesem Zusammenhang beantwortet die Abfallberatung der Stadt Bamberg unter 0951/87-1722.

Der Fachbereich Abfallwirtschaft am Landratsamt bittet die Bürger der Stadt Bamberg diese Hinweise unbedingt zu beachten und die Grüngutcontainer im Landkreis nicht (mehr) zu benutzen. Um die weitere Entwicklung einschätzen zu können, werden vor allem in Memmelsdorf in nächster Zeit ggf. Kontrollen stattfinden.

Die Landkreisbewohner werden gebeten, die Grüngutcontainer wirklich nur für haushaltsübliche Mengen (bis zu 0,5 m³) zu nutzen und die Behälter nicht zu überladen. Die Container dürfen aufgrund von verkehrsrechtlichen Vorschriften nur „gestrichen voll“ abgefahren werden, anderenfalls riskiert der Entsorger ein Bußgeld.

Sollten Anlieferer gegenwärtig ggf. einen vollen Grüngutcontainer vorfinden, so müssen laut Aussage des Fachbereichs Abfallwirtschaft die Gartenabfälle wieder mitgenommen werden. Das Abstellen von Säcken oder Abladen von losem Grüngut ist nicht gestattet und wird verursacherbezogen verfolgt.

Alternativ können Landkreisbürger gerade zur Entsorgung von größeren Mengen an Grüngut insgesamt 6 Kompostplätze der LAKOM sowie die Anlage der Firma Eichhorn in Bamberg nutzen. Mit den Vertragspartnern ist vereinbart, dass bis zu 2 m³ kostenfrei angeliefert werden können. Darüber hinausgehende Mengen müssen mit dem jeweiligen Kompostplatzbetreiber direkt abgerechnet werden. Die Anlieferung an den Kompostplätzen hat darüber hinaus noch den Vorteil, dass das Grüngut nicht über eine Treppe in einen Container gebracht werden muss, sondern ebenerdig abgeladen werden kann.

Bei Fragen zum Thema „Grüngutentsorgung“ steht die Abfallberatung des Landkreises Bamberg unter den Telefonnummern 0951/85-706 oder -708 bzw. via Mail unter abfallberatung@lra-ba.bayern.de gerne zur Verfügung.

Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg