Dialogverfahren zur Nachmeldung von FFH- und Vogelschutzgebieten startet
Am Freitag, 25. Juni 2004, beginnt in Bayern das Dialogverfahren über den Entwurf der Nachmeldung von Gebieten für den europäischen Biotopverbund Natura 2000. Im Dialogverfahren erhalten Grundstückseigentümer und Nutzer, die von der Nachmeldung betroffen sind, die Möglichkeit, sich zu der beabsichtigten Nachmeldung zu äußern. Darüber hinaus kann sich die Öffentlichkeit im Rahmen des Dialogverfahrens über die Nachmeldung informieren.
Die Unterlagen zum Dialogverfahren (Karten, Gebietsbeschreibungen, Formblätter zur Erhebung von Einwendungen und Hinweise zum Ausfüllen der Formblätter zusammen mit Broschüren) werden beim Landratsamt Bamberg (Untere Naturschutzbehörde, Ludwigstr. 23, 96052 Bamberg, 5. OG, Zi. 506) und dem Landwirtschaftsamt Bamberg / Forchheim (Schillerplatz 15, 96047 Bamberg, 1. OG, Zi. 302), den Forstämtern in Scheßlitz (Neumarkt 20, 96110 Scheßlitz, 1. OG, Besprechungszimmer) und Burgebrach (Bamberger Str. 11, 96138 Burgebrach) sowie den Gemeinden im Landkreis, in denen nachzumeldende Natura 2000-Gebiete liegen, ausgelegt. Die Gemeinden geben den Auslegungsort jeweils ortsüblich bekannt.
Die Auslegungsfrist beginnt am Freitag, 25. Juni 2004, um 08.00 Uhr und endet am Freitag, 06. August 2004, um 12.00 Uhr mittags. Für Betroffene mit Internetanschluss besteht darüber hinaus die Möglichkeit, während der Auslegungsfrist das Internet zur Teilnahme am Dialogverfahren zu nutzen. Um eine Gleichbehandlung aller Beteiligten sicherzustellen, können Äußerungen und Einwendungen, die nach dem Ende der Auslegungsfrist eingehen, nicht mehr berücksichtigt werden.
Äußerungen und Einwendungen können entweder schriftlich auf dem dafür bereitgestellten Formblatt oder über ein Internetformblatt abgegeben werden. zum Internetformblatt
Die Einwendungen und Äußerungen werden von den Gemeinden sowie vom Landwirtschafts- oder Forstamt an die Naturschutzbehörden zur weiteren Bearbeitung und Auswertung weitergeleitet. Über die endgültige Gestalt der Nachmeldung wird nach Abschluss des Dialogverfahrens und Auswertung die Bayerische Staatsregierung beschließen. Die Betroffenen und die Öffentlichkeit werden darüber Anfang 2005 durch eine amtliche Bekanntmachung über die endgültigen Gebietsvorschläge und eine zusammenfassende Würdigung der jeweils für ein Gebiet erhobenen Einwendungen informiert werden.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Hofmann, Tel.: 0951/85-520, beim Landratsamt Bamberg gerne zur Verfügung.
Die Unterlagen zum Dialogverfahren (Karten, Gebietsbeschreibungen, Formblätter zur Erhebung von Einwendungen und Hinweise zum Ausfüllen der Formblätter zusammen mit Broschüren) werden beim Landratsamt Bamberg (Untere Naturschutzbehörde, Ludwigstr. 23, 96052 Bamberg, 5. OG, Zi. 506) und dem Landwirtschaftsamt Bamberg / Forchheim (Schillerplatz 15, 96047 Bamberg, 1. OG, Zi. 302), den Forstämtern in Scheßlitz (Neumarkt 20, 96110 Scheßlitz, 1. OG, Besprechungszimmer) und Burgebrach (Bamberger Str. 11, 96138 Burgebrach) sowie den Gemeinden im Landkreis, in denen nachzumeldende Natura 2000-Gebiete liegen, ausgelegt. Die Gemeinden geben den Auslegungsort jeweils ortsüblich bekannt.
Die Auslegungsfrist beginnt am Freitag, 25. Juni 2004, um 08.00 Uhr und endet am Freitag, 06. August 2004, um 12.00 Uhr mittags. Für Betroffene mit Internetanschluss besteht darüber hinaus die Möglichkeit, während der Auslegungsfrist das Internet zur Teilnahme am Dialogverfahren zu nutzen. Um eine Gleichbehandlung aller Beteiligten sicherzustellen, können Äußerungen und Einwendungen, die nach dem Ende der Auslegungsfrist eingehen, nicht mehr berücksichtigt werden.
Äußerungen und Einwendungen können entweder schriftlich auf dem dafür bereitgestellten Formblatt oder über ein Internetformblatt abgegeben werden. zum Internetformblatt
Die Einwendungen und Äußerungen werden von den Gemeinden sowie vom Landwirtschafts- oder Forstamt an die Naturschutzbehörden zur weiteren Bearbeitung und Auswertung weitergeleitet. Über die endgültige Gestalt der Nachmeldung wird nach Abschluss des Dialogverfahrens und Auswertung die Bayerische Staatsregierung beschließen. Die Betroffenen und die Öffentlichkeit werden darüber Anfang 2005 durch eine amtliche Bekanntmachung über die endgültigen Gebietsvorschläge und eine zusammenfassende Würdigung der jeweils für ein Gebiet erhobenen Einwendungen informiert werden.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Hofmann, Tel.: 0951/85-520, beim Landratsamt Bamberg gerne zur Verfügung.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg