Die Qual der Wahl: Vier Stimmzettel für jeden Wähler
Der Tag der Entscheidungen steht bevor. Am Sonntag, 2. März sind über 114.000 Bürgerinnen und Bürger im Landkreis aufgerufen, für die nächsten sechs Jahre den Landrat, 60 Kreisräte, 32 Bürgermeister und 566 Gemeinderatsmitglieder zu wählen. Für diese insgesamt 659 Mandate bewerben sich landkreisweit immerhin 3.525 Kandidaten.
Über 2.000 Wahlhelfer im Einsatz
Infolge der hohen Zahl an Wahlberechtigten ist auch die Zahl der Wahl- und Briefwahlvorstände in Relation zur Stadt Bamberg oder zu benachbarten Landkreisen relativ groß. So wurden in den 36 kreisangehörigen Gemeinden heuer 208 Stimmbezirke mit ihren Wahlvorständen eingerichtet und zusätzlich noch 58 Briefwahlvorstände gebildet, die die permanent zunehmende Zahl der eingegangenen Wahlbriefe auszählen. Zuzüglich der Wahlleiter und Mitarbeiter in den Verwaltungen sind demnach allein im Landkreis Bamberg weit mehr als 2.000 Wahlhelfer im Einsatz, um die Kommunalwahlen ordnungsgemäß abzuwickeln.
Abstimmung von 8:00 - 18:00 Uhr
Wie üblich haben sämtliche Wahllokale am Sonntag durchgehend von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Unmittelbar danach folgt die Stimmenauszählung, Ermittlung und Zusammenstellung der Wahlergebnisse in der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge Bürgermeister-, Landrats-, Gemeinderats- und Kreistagswahl. In der Wahlnacht werden in den Gemeinden zumindest die Ergebnisse der Bürgermeister- und der Landratswahl ermittelt und als Schnellmeldung an das Aufnahmeteam von Landkreiswahlleiter Werner Mihatsch beim Landratsamt durchgegeben. Anschließend folgt in den Gemeinden zumeist noch die Auszählung der Gemeinderatswahl.
Trotz Einsatz moderner EDV-Auswertungsverfahren in allen Landkreisgemeinden steht wegen der umfangreichen Stimmenauszählung das Ergebnis der acht Wahlvorschläge zur Kreistagswahl in der Mehrheit der Kommunen erst im Laufe des Montags nach dem Wahlsonntag fest, während die neuen Kreisräte frühestens am Mittwochnachmittag konkret ermittelt sind. Alle Gewählten fordert dann der jeweilige Wahlleiter auf, binnen Wochenfrist ihre schriftliche Erklärung über die Annahme der Wahl abzugeben. Dies bedeutet, dass die geprüften endgültigen Gemeinderats- und Kreistags-Ergebnisse vom betreffenden Wahlausschuss auch erst frühestens eine Woche nach dem Wahltag festgestellt und veröffentlicht werden.
Zur allgemeinen Information der Wähler abschließend noch einige praktische Hinweise zu den Kommunalwahlen, die sich bekanntlich aus Gemeindewahlen (Bürgermeister/Gemeinderat) und Landkreiswahlen (Landrat/Kreistag) zusammensetzen.
Bürgermeisterwahl
Von den 32 zu wählenden Bürgermeistern ausgenommen sind hier nur Breitengüßbach, Litzendorf, Memmelsdorf und Rattelsdorf werden in der neuen, bis 2014 dauernden Amtsperiode 18 berufsmäßig und 14 ehrenamtlich in ihrer Gemeinde tätig sein.
Unabhängig von der Zahl der Bewerber ist die eigentliche Wahl für den Wähler weitgehend problemlos, weil er auf dem gelben Stimmzettel zur Bürgermeisterwahl ohnehin lediglich nur eine Stimme vergeben kann. Kandidieren mehrere Bewerber kreuzt der Wähler nur einen der vorgedruckten Kandidaten an, nimmt aber keinesfalls Streichungen oder handschriftliche Ergänzungen vor. In 13 Gemeinden (Altendorf, Buttenheim, Ebrach, Frensdorf, Kemmern, Lauter, Pettstadt, Reckendorf, Scheßlitz, Schlüsselfeld, Viereth-Trunstadt, Walsdorf und Wattendorf) steht jeweils ein einziger Bewerber zur Wahl. Hier können die Wahlberechtigten entweder den vorgedruckten Kandidaten wählen oder in dem freien Feld des Stimmzettels eine andere wählbare Person namentlich eintragen. Wird der Stimmzettel ungekennzeichnet, also leer abgegeben, ist er stets ungültig.
Landratswahl
Da bei der Landratswahl diesmal sogar fünf Wahlvorschläge vorliegen, kann der Wähler seine Stimme auch hier nur durch Ankreuzen von einem der vorgedruckten Kandidaten vergeben. Sonstige handschriftliche Ergänzungen, Zusätze oder die Benennung anderer Bewerber sind deshalb unzulässig und führen zwangsläufig zur Ungültigkeit des Stimmzettels.
Gemeinderats- und Kreistagswahl
Schwieriger ist die Stimmvergabe erfahrungsgemäß bei der Wahl des Ge-meinderats und des Kreistags, nachdem hier weitaus mehr Stimmen vergeben werden. Wie viele Stimmen der Wähler hat, ist aus der Überschrift jedes Stimmzettels konkret ersichtlich. Beim Kreistag sind dies im Landkreis Bamberg stets 60 Stimmen und bei der Gemeinderatswahl im Normalfall so viele, wie Gemeinderäte zu wählen sind.
Noch am einfachsten ist das Ankreuzen einer Liste in der Kopfleiste des Gemeinderats- oder Kreistags-Stimmzettels links neben dem Namen des betreffenden Wahlvorschlags. Mit diesem Listenkreuz vergibt der Wähler alle Stimmen direkt an die von ihm angekreuzte Partei oder Wählergruppe. Daneben hat er allerdings auch die Möglichkeit, nur Einzelstimmen zu vergeben. Zu beachten ist dabei aber, dass die Gesamtstimmenzahl nicht überschritten wird und kein Kandidat mehr als drei Stimmen erhält, auch wenn er mehrfach im Wahlvorschlag aufgeführt ist.
Gerade die Einzelstimmvergabe führt jedoch oft dazu, dass Stimmen schlichtweg verschenkt werden, weil der Abstimmende entweder bewusst oder versehentlich nicht alle ihm zustehenden Stimmen vergibt. So wurden 2002 allein bei der Kreistagswahl von den Wählern 728.047 Stimmen verschenkt, was einem Anteil von über 16 Prozent der gültigen Gesamtstimmen im Kreisgebiet entspricht. Dies kann der Wähler durchaus vermeiden, indem er zusätzlich zu seinen vergebenen Einzelstimmen noch ein Listenkreuz macht. Hier gilt dann der Grundsatz, dass die Einzelstimmvergabe dem Listenkreuz vorgeht. Hat der Abstimmende beispielsweise bei der Kreistagswahl nicht alle 60 Stimmen einzeln vergeben, erhält infolge des gleichzeitigen Listenkreuzes somit der zugleich angekreuzte Wahlvorschlag die restlichen Stimmen.
Beim Vergeben von Einzelstimmen ist der Wähler zudem nicht an eine Liste gebunden. Vielmehr kann er auch panaschieren, also seine Stimmen Bewerbern auf verschiedenen Wahlvorschlägen geben. Hauptsache ist, dass die Gesamtstimmenzahl nicht überschritten wird, da dann der Stimmzettel insgesamt ungültig wäre.
Codierung der Stimmzettel
Nicht irritieren lassen dürfen sich Wähler, wenn auf Stimmzetteln zur Gemeinderats- und Kreistagswahl direkt neben dem Namen von Parteien, Wählergruppen und Kandidaten so genannte Strichcodes aufgedruckt sind. Diese Codierung wird für die automatisierte Stimmenauszählung der Wahlvorstände nun von den meisten Gemeinden im Landkreis praktiziert. Die Auswertung der Stimmzettel wird dann über ein spezielles EDV-Programm mit entsprechenden Barcode-Lesestiften durchgeführt bzw. wahlweise über Maus oder Tastatur des Computers.
Hierbei können alle Abstimmenden durchaus davon ausgehen und sicher sein, dass diese Auszählung sowohl bei der Briefwahl als auch bei der Urnenwahl absolut anonym erfolgt. Wichtig ist lediglich, dass die jeweiligen Strichcodes auf dem Stimmzettel nicht beschrieben, gestrichen oder sonst verändert werden, weil die Stimmen dann manuell erfasst werden müssen. Schon die erstmalige Anwendung dieses EDV-Einsatzes bei den Kommunalwahlen 2002 hat insoweit zumeist eine Personal- und Zeitersparnis erbracht, weshalb der Landkreiswahlleiter Werner Mihatsch zusammen mit seinem Team wiederum alle Stimmzettel zur Kreistagswahl mit Codierung versehen ließ.
Abstimmung im Wahllokal
Für die Abstimmung im Wahllokal sollten Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigungskarte vorzeigen. Haben sie diese verlegt oder vergessen, können sie trotzdem abstimmen. Sie sollten sich auf Verlangen lediglich durch ein amtliches Dokument wie Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Zudem müssen die Stimmzettel stets innerhalb der aufgestellten Wahlzellen gekennzeichnet werden. Diese dürfen nicht von mehreren Personen, auch nicht von Ehegatten gemeinsam benutzt werden. Ausnahmen bestehen nur für die Stimmabgabe behinderter Personen, die sich einer Hilfsperson bedienen dürfen. Um 18:00 Uhr endet dann landesweit in allen Wahllokalen die Abstimmung.
Ergebnisse der Wahlen
Wahlergebnisse im Landkreis kann jeder unter www.landkreis-bamberg.de (Wahlen & Abstimmungen) im Internet zeitnah abrufen. Die ersten Ergebnisse werden dort ab ca. 18:30 Uhr eingestellt.
Über 2.000 Wahlhelfer im Einsatz
Infolge der hohen Zahl an Wahlberechtigten ist auch die Zahl der Wahl- und Briefwahlvorstände in Relation zur Stadt Bamberg oder zu benachbarten Landkreisen relativ groß. So wurden in den 36 kreisangehörigen Gemeinden heuer 208 Stimmbezirke mit ihren Wahlvorständen eingerichtet und zusätzlich noch 58 Briefwahlvorstände gebildet, die die permanent zunehmende Zahl der eingegangenen Wahlbriefe auszählen. Zuzüglich der Wahlleiter und Mitarbeiter in den Verwaltungen sind demnach allein im Landkreis Bamberg weit mehr als 2.000 Wahlhelfer im Einsatz, um die Kommunalwahlen ordnungsgemäß abzuwickeln.
Abstimmung von 8:00 - 18:00 Uhr
Wie üblich haben sämtliche Wahllokale am Sonntag durchgehend von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Unmittelbar danach folgt die Stimmenauszählung, Ermittlung und Zusammenstellung der Wahlergebnisse in der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge Bürgermeister-, Landrats-, Gemeinderats- und Kreistagswahl. In der Wahlnacht werden in den Gemeinden zumindest die Ergebnisse der Bürgermeister- und der Landratswahl ermittelt und als Schnellmeldung an das Aufnahmeteam von Landkreiswahlleiter Werner Mihatsch beim Landratsamt durchgegeben. Anschließend folgt in den Gemeinden zumeist noch die Auszählung der Gemeinderatswahl.
Trotz Einsatz moderner EDV-Auswertungsverfahren in allen Landkreisgemeinden steht wegen der umfangreichen Stimmenauszählung das Ergebnis der acht Wahlvorschläge zur Kreistagswahl in der Mehrheit der Kommunen erst im Laufe des Montags nach dem Wahlsonntag fest, während die neuen Kreisräte frühestens am Mittwochnachmittag konkret ermittelt sind. Alle Gewählten fordert dann der jeweilige Wahlleiter auf, binnen Wochenfrist ihre schriftliche Erklärung über die Annahme der Wahl abzugeben. Dies bedeutet, dass die geprüften endgültigen Gemeinderats- und Kreistags-Ergebnisse vom betreffenden Wahlausschuss auch erst frühestens eine Woche nach dem Wahltag festgestellt und veröffentlicht werden.
Zur allgemeinen Information der Wähler abschließend noch einige praktische Hinweise zu den Kommunalwahlen, die sich bekanntlich aus Gemeindewahlen (Bürgermeister/Gemeinderat) und Landkreiswahlen (Landrat/Kreistag) zusammensetzen.
Bürgermeisterwahl
Von den 32 zu wählenden Bürgermeistern ausgenommen sind hier nur Breitengüßbach, Litzendorf, Memmelsdorf und Rattelsdorf werden in der neuen, bis 2014 dauernden Amtsperiode 18 berufsmäßig und 14 ehrenamtlich in ihrer Gemeinde tätig sein.
Unabhängig von der Zahl der Bewerber ist die eigentliche Wahl für den Wähler weitgehend problemlos, weil er auf dem gelben Stimmzettel zur Bürgermeisterwahl ohnehin lediglich nur eine Stimme vergeben kann. Kandidieren mehrere Bewerber kreuzt der Wähler nur einen der vorgedruckten Kandidaten an, nimmt aber keinesfalls Streichungen oder handschriftliche Ergänzungen vor. In 13 Gemeinden (Altendorf, Buttenheim, Ebrach, Frensdorf, Kemmern, Lauter, Pettstadt, Reckendorf, Scheßlitz, Schlüsselfeld, Viereth-Trunstadt, Walsdorf und Wattendorf) steht jeweils ein einziger Bewerber zur Wahl. Hier können die Wahlberechtigten entweder den vorgedruckten Kandidaten wählen oder in dem freien Feld des Stimmzettels eine andere wählbare Person namentlich eintragen. Wird der Stimmzettel ungekennzeichnet, also leer abgegeben, ist er stets ungültig.
Landratswahl
Da bei der Landratswahl diesmal sogar fünf Wahlvorschläge vorliegen, kann der Wähler seine Stimme auch hier nur durch Ankreuzen von einem der vorgedruckten Kandidaten vergeben. Sonstige handschriftliche Ergänzungen, Zusätze oder die Benennung anderer Bewerber sind deshalb unzulässig und führen zwangsläufig zur Ungültigkeit des Stimmzettels.
Gemeinderats- und Kreistagswahl
Schwieriger ist die Stimmvergabe erfahrungsgemäß bei der Wahl des Ge-meinderats und des Kreistags, nachdem hier weitaus mehr Stimmen vergeben werden. Wie viele Stimmen der Wähler hat, ist aus der Überschrift jedes Stimmzettels konkret ersichtlich. Beim Kreistag sind dies im Landkreis Bamberg stets 60 Stimmen und bei der Gemeinderatswahl im Normalfall so viele, wie Gemeinderäte zu wählen sind.
Noch am einfachsten ist das Ankreuzen einer Liste in der Kopfleiste des Gemeinderats- oder Kreistags-Stimmzettels links neben dem Namen des betreffenden Wahlvorschlags. Mit diesem Listenkreuz vergibt der Wähler alle Stimmen direkt an die von ihm angekreuzte Partei oder Wählergruppe. Daneben hat er allerdings auch die Möglichkeit, nur Einzelstimmen zu vergeben. Zu beachten ist dabei aber, dass die Gesamtstimmenzahl nicht überschritten wird und kein Kandidat mehr als drei Stimmen erhält, auch wenn er mehrfach im Wahlvorschlag aufgeführt ist.
Gerade die Einzelstimmvergabe führt jedoch oft dazu, dass Stimmen schlichtweg verschenkt werden, weil der Abstimmende entweder bewusst oder versehentlich nicht alle ihm zustehenden Stimmen vergibt. So wurden 2002 allein bei der Kreistagswahl von den Wählern 728.047 Stimmen verschenkt, was einem Anteil von über 16 Prozent der gültigen Gesamtstimmen im Kreisgebiet entspricht. Dies kann der Wähler durchaus vermeiden, indem er zusätzlich zu seinen vergebenen Einzelstimmen noch ein Listenkreuz macht. Hier gilt dann der Grundsatz, dass die Einzelstimmvergabe dem Listenkreuz vorgeht. Hat der Abstimmende beispielsweise bei der Kreistagswahl nicht alle 60 Stimmen einzeln vergeben, erhält infolge des gleichzeitigen Listenkreuzes somit der zugleich angekreuzte Wahlvorschlag die restlichen Stimmen.
Beim Vergeben von Einzelstimmen ist der Wähler zudem nicht an eine Liste gebunden. Vielmehr kann er auch panaschieren, also seine Stimmen Bewerbern auf verschiedenen Wahlvorschlägen geben. Hauptsache ist, dass die Gesamtstimmenzahl nicht überschritten wird, da dann der Stimmzettel insgesamt ungültig wäre.
Codierung der Stimmzettel
Nicht irritieren lassen dürfen sich Wähler, wenn auf Stimmzetteln zur Gemeinderats- und Kreistagswahl direkt neben dem Namen von Parteien, Wählergruppen und Kandidaten so genannte Strichcodes aufgedruckt sind. Diese Codierung wird für die automatisierte Stimmenauszählung der Wahlvorstände nun von den meisten Gemeinden im Landkreis praktiziert. Die Auswertung der Stimmzettel wird dann über ein spezielles EDV-Programm mit entsprechenden Barcode-Lesestiften durchgeführt bzw. wahlweise über Maus oder Tastatur des Computers.
Hierbei können alle Abstimmenden durchaus davon ausgehen und sicher sein, dass diese Auszählung sowohl bei der Briefwahl als auch bei der Urnenwahl absolut anonym erfolgt. Wichtig ist lediglich, dass die jeweiligen Strichcodes auf dem Stimmzettel nicht beschrieben, gestrichen oder sonst verändert werden, weil die Stimmen dann manuell erfasst werden müssen. Schon die erstmalige Anwendung dieses EDV-Einsatzes bei den Kommunalwahlen 2002 hat insoweit zumeist eine Personal- und Zeitersparnis erbracht, weshalb der Landkreiswahlleiter Werner Mihatsch zusammen mit seinem Team wiederum alle Stimmzettel zur Kreistagswahl mit Codierung versehen ließ.
Abstimmung im Wahllokal
Für die Abstimmung im Wahllokal sollten Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigungskarte vorzeigen. Haben sie diese verlegt oder vergessen, können sie trotzdem abstimmen. Sie sollten sich auf Verlangen lediglich durch ein amtliches Dokument wie Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Zudem müssen die Stimmzettel stets innerhalb der aufgestellten Wahlzellen gekennzeichnet werden. Diese dürfen nicht von mehreren Personen, auch nicht von Ehegatten gemeinsam benutzt werden. Ausnahmen bestehen nur für die Stimmabgabe behinderter Personen, die sich einer Hilfsperson bedienen dürfen. Um 18:00 Uhr endet dann landesweit in allen Wahllokalen die Abstimmung.
Ergebnisse der Wahlen
Wahlergebnisse im Landkreis kann jeder unter www.landkreis-bamberg.de (Wahlen & Abstimmungen) im Internet zeitnah abrufen. Die ersten Ergebnisse werden dort ab ca. 18:30 Uhr eingestellt.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg