Die Straße ist kein Basketballfeld!
Die Bamberger Basketballer sorgen momentan mit ihren Erfolgen für großes Aufsehen. Dies ist vor allem für viele Jugendliche Ansporn, sich dieser Sportart zuzuwenden. Deshalb werden zunehmend mehr Basketballkörbe auf Privatgrundstücken, aber auch von Gemeinden auf speziellen Plätzen aufgestellt. Diese Basketballkörbe sind verkehrsrechtlich kein Problem. Schwierigkeiten gibt es aber mit Körben, die auf oder an öffentlichen Straßen von Anwohnern aufgestellt werden. Hier sind zwei unterschiedliche Situationen zu unterscheiden:
- In "verkehrsberuhigten Bereichen", die mit dem entsprechenden blauen Verkehrsschild gekennzeichnet sind, sind "Kinderspiele" erlaubt. Das Aufstellen von Basketballkörben auf der Straße ist aber nicht möglich, da diese ein Hindernis für den Verkehr darstellen, was nach der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig ist. Das bedeutet, dass sich ein Basketballspiel im verkehrsberuhigten Bereich zwar auch auf die Verkehrsfläche erstrecken kann, der Korb aber auf jeden Fall vollständig auf einem Privatgrundstück angebracht sein muss.
- In anderen als verkehrsberuhigten Bereichen ist Sport und Spielen auf der Straße untersagt, d. h., hier ist weder ein Aufstellen von Körben, noch das Ausdehnen des Spielfeldes auf den öffentlichen Verkehrsraum erlaubt.
Die Straßenverkehrsbehörde empfiehlt aber dennoch, in jedem Fall den Verkehrsraum zu meiden. Gerade Basketballspielen kann zu Beschädigungen an parkenden Fahrzeugen, Vorgärten und Häusern führen. Ärger ist somit in vielen Fällen vorprogrammiert. Sicherer und konfliktfreier ist das Spielen auf abgesperrten Spielanlagen.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg