Die Wahl im Landkreis Bamberg
Am Sonntag findet bundesweit die Wahl des 16. Deutschen Bundestages statt. Von den rund 9,2 Mio. Wahlberechtigten in Bayern können im Landkreis Bamberg über 110.000 Bürgerinnen und Bürger, also rund doppelt so viele wie in der Stadt Bamberg, wählen. Alle 204 Wahllokale im Kreisgebiet sind durchgehend von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Für den Wähler ist die Stimmabgabe relativ einfach. Links auf dem Stimmzettel wählt er mit der sog. Erststimme zunächst seinen Wahlkreisabgeordneten und rechts auf dem gleichen Stimmzettel mit der Zweitstimme eine der 14 blau aufgedruckten Parteien. Beide Stimmen können unabhängig voneinander abgegeben werden. Unzulässig ist es lediglich, mehr als einen Wahlkreiskandidaten oder mehrere Parteien anzukreuzen. Desgleichen ist ein "Häufeln" der beiden zu vergebenden Stimmen wie bei Kommunalwahlen schlichtweg unzulässig und führt eindeutig zur Ungültigkeit des gesamten Stimmzettels.
Für die Abstimmung im Wahllokal sollten Wahlberechtigte stets ihre Wahlbenachrichtigungskarte vorzeigen. Haben sie diese verlegt oder vergessen, dürfen sie im Normalfall trotzdem abstimmen. Dann müssen sie sich auf Verlangen des Wahlvorstandes lediglich durch ein amtliches Dokument wie Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Zudem sind die Stimmzettel immer innerhalb der aufgestellten Wahlzellen zu kennzeichnen. Diese dürfen nicht gemeinsam benutzt werden – auch nicht von Ehegatten. Ausnahmen bestehen nur für die Stimmabgabe behinderter Personen, die sich jederzeit einer Hilfsperson bedienen können. Um 18:00 Uhr endet dann bundesweit die Abstimmung in allen Wahllokalen.
Wie bereits mehrfach berichtet, ist der Landkreis wiederum den beiden Wahlkreisen 237 (Bamberg) und 241 (Kulmbach) zugeordnet. Danach sind 17 der 36 kreisangehörigen Gemeinden in den Bamberger und die restlichen 19 Kommunen in den Kulmbacher Wahlkreis eingegliedert.
Insgesamt sind im Landkreis Bamberg zur Zeit exakt 110.827 Personen wahlberechtigt. Gegenüber der letzten Bundestagswahl im Jahre 2002 bedeutet dies bei den Wahlberechtigten landkreisweit immerhin eine Steigerung um 1.601 Personen. Allein dieser Zuwachs in einem Zeitraum von nur drei Jahren unterstreicht die seit Jahren expansive Entwicklung im Landkreis Bamberg, der nunmehr rund 145.000 Einwohner zählt.
Entsprechend der Zahl der Wahlberechtigten steigerte sich die Zahl der Wahl- und Briefwahlvorstände in den Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften im Landkreis: Für die sog. Urnenwahl, also für die persönliche Stimmabgabe, sind am Wahlsonntag im Landkreis insgesamt 204 Wahllokale und zudem 47 Briefwahlvorstände eingerichtet. Damit gibt es im Landkreis Bamberg insgesamt 251 Wahlbezirke. Die Zahl erscheint auf den ersten Blick hoch, ist jedoch angesichts der 327 Gemeindeteile im Kreisgebiet angemessen.
Ähnliches gilt für die Briefwahlvorstände. Es ist nämlich ein stetiger Zuwachs an Briefwählern zu verzeichnen. Ihre Stimmen müssen von den 47 eigens gebildeten Briefwahlvorständen wesentlich aufwändiger und zeitraubender als in den Wahllokalen einzeln ausgezählt werden. Für die Gemeinden bedeutet dies einen deutlichen Mehraufwand an Kosten und Personal. Es beeinflusst die zeitgerechte Zusammenstellung des Gesamtergebnisses der Wahl entscheidend bzw. führt zu Verzögerungen, wenn ein Briefwahlvorstand zu viele Wahlbriefe auswerten muss.
Wer nah an den Ergebnissen aus den Gemeinden im Kreisgebiet dran sein will, der kann den Eingang der Meldungen im Internet mitverfolgen: www.landkreis-bamberg.de (Navigationspunkt `Wahlen & Abstimmungen`). Bereits jetzt finden Interessierte dort die entsprechenden Vergleichszahlen, Statistiken und Diagramme der zuletzt in den Jahren 1998 und 2002 durchgeführten Bundestagswahlen.
Für den Wähler ist die Stimmabgabe relativ einfach. Links auf dem Stimmzettel wählt er mit der sog. Erststimme zunächst seinen Wahlkreisabgeordneten und rechts auf dem gleichen Stimmzettel mit der Zweitstimme eine der 14 blau aufgedruckten Parteien. Beide Stimmen können unabhängig voneinander abgegeben werden. Unzulässig ist es lediglich, mehr als einen Wahlkreiskandidaten oder mehrere Parteien anzukreuzen. Desgleichen ist ein "Häufeln" der beiden zu vergebenden Stimmen wie bei Kommunalwahlen schlichtweg unzulässig und führt eindeutig zur Ungültigkeit des gesamten Stimmzettels.
Für die Abstimmung im Wahllokal sollten Wahlberechtigte stets ihre Wahlbenachrichtigungskarte vorzeigen. Haben sie diese verlegt oder vergessen, dürfen sie im Normalfall trotzdem abstimmen. Dann müssen sie sich auf Verlangen des Wahlvorstandes lediglich durch ein amtliches Dokument wie Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Zudem sind die Stimmzettel immer innerhalb der aufgestellten Wahlzellen zu kennzeichnen. Diese dürfen nicht gemeinsam benutzt werden – auch nicht von Ehegatten. Ausnahmen bestehen nur für die Stimmabgabe behinderter Personen, die sich jederzeit einer Hilfsperson bedienen können. Um 18:00 Uhr endet dann bundesweit die Abstimmung in allen Wahllokalen.
Wie bereits mehrfach berichtet, ist der Landkreis wiederum den beiden Wahlkreisen 237 (Bamberg) und 241 (Kulmbach) zugeordnet. Danach sind 17 der 36 kreisangehörigen Gemeinden in den Bamberger und die restlichen 19 Kommunen in den Kulmbacher Wahlkreis eingegliedert.
Insgesamt sind im Landkreis Bamberg zur Zeit exakt 110.827 Personen wahlberechtigt. Gegenüber der letzten Bundestagswahl im Jahre 2002 bedeutet dies bei den Wahlberechtigten landkreisweit immerhin eine Steigerung um 1.601 Personen. Allein dieser Zuwachs in einem Zeitraum von nur drei Jahren unterstreicht die seit Jahren expansive Entwicklung im Landkreis Bamberg, der nunmehr rund 145.000 Einwohner zählt.
Entsprechend der Zahl der Wahlberechtigten steigerte sich die Zahl der Wahl- und Briefwahlvorstände in den Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften im Landkreis: Für die sog. Urnenwahl, also für die persönliche Stimmabgabe, sind am Wahlsonntag im Landkreis insgesamt 204 Wahllokale und zudem 47 Briefwahlvorstände eingerichtet. Damit gibt es im Landkreis Bamberg insgesamt 251 Wahlbezirke. Die Zahl erscheint auf den ersten Blick hoch, ist jedoch angesichts der 327 Gemeindeteile im Kreisgebiet angemessen.
Ähnliches gilt für die Briefwahlvorstände. Es ist nämlich ein stetiger Zuwachs an Briefwählern zu verzeichnen. Ihre Stimmen müssen von den 47 eigens gebildeten Briefwahlvorständen wesentlich aufwändiger und zeitraubender als in den Wahllokalen einzeln ausgezählt werden. Für die Gemeinden bedeutet dies einen deutlichen Mehraufwand an Kosten und Personal. Es beeinflusst die zeitgerechte Zusammenstellung des Gesamtergebnisses der Wahl entscheidend bzw. führt zu Verzögerungen, wenn ein Briefwahlvorstand zu viele Wahlbriefe auswerten muss.
Wer nah an den Ergebnissen aus den Gemeinden im Kreisgebiet dran sein will, der kann den Eingang der Meldungen im Internet mitverfolgen: www.landkreis-bamberg.de (Navigationspunkt `Wahlen & Abstimmungen`). Bereits jetzt finden Interessierte dort die entsprechenden Vergleichszahlen, Statistiken und Diagramme der zuletzt in den Jahren 1998 und 2002 durchgeführten Bundestagswahlen.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg