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15.02.2021

Einreise für systemrelevante Berufspendler aus Tschechien und Österreich

Einreise ab Mittwoch, 17.2.2021, 0:00 Uhr noch mit amtlicher Bescheinigung und negativem Corona-Test möglich.

Tschechien und Tirol wurden vom Robert-Koch-Institut am 14. Februar 2021 als Virusvarianten-Gebiete ausgewiesen. Das Bundesinnenministerium hat deswegen angeordnet, dass an den Grenzen zu diesen Regionen erneut Grenzkontrollen durchgeführt werden und Einreisen nur noch in äußersten Ausnahmefällen möglich sind. Damit soll dem deutlich höheren Infektionsrisiko der Virusvarianten Rechnung getragen werden.

Einreise für Grenzpendler in systemrelevanten Berufsbranchen

Das Landratsamt Bamberg weist darauf hin, dass die Einreise für Grenzpendler in systemrelevanten Berufsbranchen weiterhin möglich sein soll. Hierfür wurde bestimmt, dass ab kommenden Mittwoch, 17. Februar 2021, 0:00 Uhr die Einreise für solche Personen nur noch gestattet ist, wenn sie eine amtliche Bescheinigung der für den Sitz des Arbeitgebers zuständigen Kreisverwaltungsbehörde mitführen. Die Bescheinigung muss darlegen, dass der Arbeitnehmer in einem systemrelevanten Betrieb tätig ist und dort selbst dringend für eine systemrelevante Tätigkeit benötigt wird. Ab dem 17. Februar 2021 ist eine Einreise aus Tschechien und Tirol zudem nur noch mit negativem Corona-Test und dieser Bescheinigung möglich!

Meldung bis spätestens 16. Februar 2021, 11:00 Uhr

Falls Arbeitgeber aus dem Landkreis Bamberg Beschäftigte haben, die (regelmäßig) aus Tschechien oder Tirol einreisen und eine solche Bescheinigung benötigen, werden sie gebeten, eine E-Mail an corona@lra-ba.bayern.de zu schreiben. Das Landratsamt Bamberg prüft dann, ob die Systemrelevanz vorliegt und erstellt daraufhin die Bescheinigungen für die relevanten Mitarbeiter.

Die E-Mail muss den Betreff „Systemrelevante Beschäftigte - Bescheinigung für Einreise aus Virusvariantengebieten - FIRMENNAME“ haben und muss folgende Informationen enthalten:

• Name des Betriebs
• Anschrift des Betriebs
• Systemrelevante Branche des Betriebs
• Name, Vorname des Mitarbeiters
• Genaue Beschreibung der systemrelevanten Tätigkeit des Mitarbeiters
• Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs des Mitarbeiters
• Verantwortlicher Ansprechpartner im Betrieb mit Kontaktdaten

Das Landratsamt Bamberg muss der übergeordneten Behörden am morgigen Dienstag 16. Februar 2021, eine Liste der systemrelevanten Betriebe zur Verfügung stellen. Deshalb muss die Meldung Ihres Betriebs inklusive der relevanten Beschäftigten zwingend bis spätestens 16. Februar 2021, 11:00 Uhr erfolgen. Für Betriebe, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht gemeldet wurden, können keine Bescheinigungen erteilt werden. Mitarbeiter die nach diesem Termin ohne Bescheinigung aus Tschechien oder Tirol einreisen wollen, werden voraussichtlich an der Grenze abgewiesen.

Ob ein Betrieb als systemrelevant eingestuft werden kann, ergibt sich aus den Leitlinien der EU-Kommission vom 30. März 2020 (Amtsblatt der EU C 102 I/12). Die zulässigen systemrelevanten Tätigkeiten sind in Nr. 2 dieser Leitlinien aufgeführt. Nach Vorgaben der Innenministerien von Bayern und Bund sind die Leitlinien eng auszulegen. Die Systemrelevanz der Tätigkeit ist vom Landratsamt Bamberg gesondert zu prüfen.

Wir weisen darauf hin, dass nach unserem Kenntnisstand die Bescheinigung für alle Personen nötig ist, die aus beruflichen Gründen aus Tschechien und Tirol einreisen. Dies gilt auch für z. B. Lkw-Fahrer, die grenzüberschreitend Waren transportieren.

Informationen

Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg