Elektronikschrott nicht zur Altmetallsammlung
Elektroaltgeräte dürfen nicht im Rahmen von Straßensammlungen durch private Händler eingesammelt werden. Darauf verweist das Bundesumweltministerium in einer aktuellen Stellungnahme. Ausgediente Elektrogeräte müssen vielmehr an den Sammelstellen der Städte und Landkreise abgegeben werden, damit sie dort von den Geräteherstellen und Importeuren abgeholt und verwertet werden können.
Seit einiger Zeit künden private Schrotthändler Straßensammlungen in den Städten und Gemeinden des Landkreises Bamberg an. Dies geschieht oft per Wurfzettel mit Überschriften wie "Kostenlose Altmetallsammlung", "Große Schrottsammlung" oder "Neue System Sammlung". Auf den Hinweisblättern, die im Vorfeld der Sammlung an die Haushalte verteilt werden, sind meist Beispiele von erwünschten elektrischen Geräten aufgeführt.
Der Fachbereich Abfallwirtschaft am Landratsamt Bamberg stellt dazu fest, dass private Schrottsammlungen zwar grundsätzlich erlaubt sind, dies jedoch nicht für Elektroaltgeräte gilt. Das Bundesumweltministerium nennt zwei Gründe: Zum Einen handelt es sich bei Elektrogeräten aufgrund der teils schädlichen Inhaltsstoffe um so genannte "besonders überwachungsbedürftige Abfälle", die von privaten Sammlungen grundsätzlich ausgeschlossen sind. Zum Anderen sind hier die Gerätehersteller in der Pflicht: Sie sollen nach dem Willen des Gesetzgebers ihrer Produktverantwortung gerecht werden und selbst für die Verwertung ihrer Produkte sorgen. Dazu ist es jedoch erforderlich, dass die Elektroaltgeräte an den kommunalen Sammelstellen abgegeben werden.
Im Landkreis Bamberg wurde dazu das bereits seit 9 Jahren bestehende Erfassungssystem für Elektroaltgeräte auf den Wertstoffhöfen erweitert. Container für insgesamt 5 verschiedene Sammelgruppen stehen bereit. Nur bei drei Plätzen gibt es aus Platzgründen derzeit Einschränkungen bei der Annahme. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die meisten Wertstoffhöfe alle ausgedienten Elektrogeräte kostenlos annehmen, auch Kühlgeräte.
Um den Service weiter zu verbessern, soll das Angebot zukünftig weiter optimiert und ausgebaut werden. Dazu ist geplant, in einigen Gemeinden zusätzliche Sammelcontainer für Elektrokleingeräte aufzustellen, damit man nicht wegen jedem Rasierapparat oder Bügeleisen zum nächsten Wertstoffhof fahren muss. Auch solche Kleingeräte dürfen seit dem 24. März 2006 nicht mehr in die Restmülltonne geworfen werden; sie sind außerdem zu schade dafür.
Selbstverständlich nehmen alle Wertstoffhöfe im Landkreis auch metallischen Schrott zuverlässig und in unbegrenzter Menge an. Dafür stehen entsprechende Großcontainer zur Verfügung. Die Erlöse aus der Vermarktung des Schrotts werden zur Deckung der allgemeinen Kosten der Abfallwirtschaft genutzt und tragen dadurch zur Gebührenstabilität bei.
Bei Fragen rund um das Thema Müll stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Abfallwirtschaft unter folgenden Rufnummern zur Verfügung: 0951/85 706 oder 85 705.
Seit einiger Zeit künden private Schrotthändler Straßensammlungen in den Städten und Gemeinden des Landkreises Bamberg an. Dies geschieht oft per Wurfzettel mit Überschriften wie "Kostenlose Altmetallsammlung", "Große Schrottsammlung" oder "Neue System Sammlung". Auf den Hinweisblättern, die im Vorfeld der Sammlung an die Haushalte verteilt werden, sind meist Beispiele von erwünschten elektrischen Geräten aufgeführt.
Der Fachbereich Abfallwirtschaft am Landratsamt Bamberg stellt dazu fest, dass private Schrottsammlungen zwar grundsätzlich erlaubt sind, dies jedoch nicht für Elektroaltgeräte gilt. Das Bundesumweltministerium nennt zwei Gründe: Zum Einen handelt es sich bei Elektrogeräten aufgrund der teils schädlichen Inhaltsstoffe um so genannte "besonders überwachungsbedürftige Abfälle", die von privaten Sammlungen grundsätzlich ausgeschlossen sind. Zum Anderen sind hier die Gerätehersteller in der Pflicht: Sie sollen nach dem Willen des Gesetzgebers ihrer Produktverantwortung gerecht werden und selbst für die Verwertung ihrer Produkte sorgen. Dazu ist es jedoch erforderlich, dass die Elektroaltgeräte an den kommunalen Sammelstellen abgegeben werden.
Im Landkreis Bamberg wurde dazu das bereits seit 9 Jahren bestehende Erfassungssystem für Elektroaltgeräte auf den Wertstoffhöfen erweitert. Container für insgesamt 5 verschiedene Sammelgruppen stehen bereit. Nur bei drei Plätzen gibt es aus Platzgründen derzeit Einschränkungen bei der Annahme. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die meisten Wertstoffhöfe alle ausgedienten Elektrogeräte kostenlos annehmen, auch Kühlgeräte.
Um den Service weiter zu verbessern, soll das Angebot zukünftig weiter optimiert und ausgebaut werden. Dazu ist geplant, in einigen Gemeinden zusätzliche Sammelcontainer für Elektrokleingeräte aufzustellen, damit man nicht wegen jedem Rasierapparat oder Bügeleisen zum nächsten Wertstoffhof fahren muss. Auch solche Kleingeräte dürfen seit dem 24. März 2006 nicht mehr in die Restmülltonne geworfen werden; sie sind außerdem zu schade dafür.
Selbstverständlich nehmen alle Wertstoffhöfe im Landkreis auch metallischen Schrott zuverlässig und in unbegrenzter Menge an. Dafür stehen entsprechende Großcontainer zur Verfügung. Die Erlöse aus der Vermarktung des Schrotts werden zur Deckung der allgemeinen Kosten der Abfallwirtschaft genutzt und tragen dadurch zur Gebührenstabilität bei.
Bei Fragen rund um das Thema Müll stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Abfallwirtschaft unter folgenden Rufnummern zur Verfügung: 0951/85 706 oder 85 705.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg