Erwartete Antragsflut eingetreten
Einen Monat nach Inkrafttreten des Grundsicherungsgesetzes zog Landrat Dr. Günther Denzler bei einem Informationsbesuch im zuständigen Sachgebiet erste Zwischenbilanz. Bis zum 24. Januar waren bereits 886 Anträge auf Grundsicherung eingegangen.
Die Hoffnung vieler älterer Mitbürger auf zusätzliches Einkommen hat sich allerdings nicht erfüllt. Die neue Leistung bewegt sich lediglich auf dem Sozialhilfeniveau. 200 der bisher 420 bearbeiteten Anträge mussten bereits wegen zu hoher Einkünfte bzw. vorhandenen Vermögens abgelehnt werden : Als Vermögen nicht angerechnet werden lediglich Werte bis zu einem Betrag von 2.301 € bei Alleinstehenden und 2.915 € bei Verheirateten / Lebenspartnern. Nur 60 Fälle mit einem Leistungsvolumen von monatlich rund 17.000 € konnten bisher bewilligt werden.
Die Einschätzung der Verwaltung, dass das Grundsicherungsgesetz zu einem erheblichen Mehraufwand führen wird, hat sich nun in der Praxis bestätigt; so war bspw. eine Kraft mehr als eine Woche beschäftigt, allein um die neuen Akten anzulegen. Weit stärker ins Gewicht fällt jedoch, dass in nicht wenigen Fällen nun mehrere parallele Verfahren durchgeführt werden müssen: Bei nicht durch die Grundsicherung abgedecktem Mehrbedarf wegen z.B. krankheitsbedingter kostenaufwändigerer Ernährung müssen die Betroffenen neben der Grundsicherung zusätzlich Sozialhilfe beantragen. Auch das Wohngeld wird - anders als bei Sozialhilfebeziehern - nicht über den besonderen Mietzuschuss durch das Sozialamt ausgezahlt, sondern muss eigens beantragt werden. Wo bislang ein Vorgang im Sozialamt geführt wurde, müssen jetzt dreimal Daten erhoben und drei verschiedene Verfahren bearbeitet werden, ohne dass die Leistungsempfänger letztlich einen Cent mehr in der Tasche haben. "Verfahrensvereinfachung oder Abbau von Bürokratie kann man dem Bundesgesetzgeber hier wohl kaum bescheinigen", urteilt Landrat Dr. Denzler
So ist es nicht verwunderlich, dass für die Umsetzung des Grundsicherungsgesetzes am Landratsamt zusätzliches Fachpersonal eingesetzt werden musste. Auch dies belastet, neben den "Netto-Grundsicherungsleistungen", den Kreisetat mit erheblichen Kosten. "Wir haben versucht, den Personalbedarf so gering wie möglich anzusetzen", so Landrat Dr. Denzler. Dass dies trotzdem nicht zu Lasten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger gehe, sei dem hohen Engagement der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuzurechnen.
Seit dem 1. Januar gibt es in Deutschland die sog. "Grundsicherung" im Alter und bei voller Erwerbsminderung, die nicht vom früheren Einkommen beziehungsweise den einbezahlten Rentenbeiträgen abhängig ist. Mit dieser neuen, "bedarfsorientierten" Grundsicherung wird der notwendige Lebensunterhalt von Menschen ab dem 65. Lebensjahr und von dauerhaft voll erwerbsgeminderten ab dem 18. Lebensjahr sichergestellt, soweit diese kein ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen haben. Für Informationen stehen am Landratsamt Bamberg Wolfgang Roth, Tel. 0951/85 134 und Manuela Molitor, Tel. 0951/85 139 gerne zur Verfügung.
Die Hoffnung vieler älterer Mitbürger auf zusätzliches Einkommen hat sich allerdings nicht erfüllt. Die neue Leistung bewegt sich lediglich auf dem Sozialhilfeniveau. 200 der bisher 420 bearbeiteten Anträge mussten bereits wegen zu hoher Einkünfte bzw. vorhandenen Vermögens abgelehnt werden : Als Vermögen nicht angerechnet werden lediglich Werte bis zu einem Betrag von 2.301 € bei Alleinstehenden und 2.915 € bei Verheirateten / Lebenspartnern. Nur 60 Fälle mit einem Leistungsvolumen von monatlich rund 17.000 € konnten bisher bewilligt werden.
Die Einschätzung der Verwaltung, dass das Grundsicherungsgesetz zu einem erheblichen Mehraufwand führen wird, hat sich nun in der Praxis bestätigt; so war bspw. eine Kraft mehr als eine Woche beschäftigt, allein um die neuen Akten anzulegen. Weit stärker ins Gewicht fällt jedoch, dass in nicht wenigen Fällen nun mehrere parallele Verfahren durchgeführt werden müssen: Bei nicht durch die Grundsicherung abgedecktem Mehrbedarf wegen z.B. krankheitsbedingter kostenaufwändigerer Ernährung müssen die Betroffenen neben der Grundsicherung zusätzlich Sozialhilfe beantragen. Auch das Wohngeld wird - anders als bei Sozialhilfebeziehern - nicht über den besonderen Mietzuschuss durch das Sozialamt ausgezahlt, sondern muss eigens beantragt werden. Wo bislang ein Vorgang im Sozialamt geführt wurde, müssen jetzt dreimal Daten erhoben und drei verschiedene Verfahren bearbeitet werden, ohne dass die Leistungsempfänger letztlich einen Cent mehr in der Tasche haben. "Verfahrensvereinfachung oder Abbau von Bürokratie kann man dem Bundesgesetzgeber hier wohl kaum bescheinigen", urteilt Landrat Dr. Denzler
So ist es nicht verwunderlich, dass für die Umsetzung des Grundsicherungsgesetzes am Landratsamt zusätzliches Fachpersonal eingesetzt werden musste. Auch dies belastet, neben den "Netto-Grundsicherungsleistungen", den Kreisetat mit erheblichen Kosten. "Wir haben versucht, den Personalbedarf so gering wie möglich anzusetzen", so Landrat Dr. Denzler. Dass dies trotzdem nicht zu Lasten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger gehe, sei dem hohen Engagement der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuzurechnen.
Seit dem 1. Januar gibt es in Deutschland die sog. "Grundsicherung" im Alter und bei voller Erwerbsminderung, die nicht vom früheren Einkommen beziehungsweise den einbezahlten Rentenbeiträgen abhängig ist. Mit dieser neuen, "bedarfsorientierten" Grundsicherung wird der notwendige Lebensunterhalt von Menschen ab dem 65. Lebensjahr und von dauerhaft voll erwerbsgeminderten ab dem 18. Lebensjahr sichergestellt, soweit diese kein ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen haben. Für Informationen stehen am Landratsamt Bamberg Wolfgang Roth, Tel. 0951/85 134 und Manuela Molitor, Tel. 0951/85 139 gerne zur Verfügung.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg