Förderung des kommunalen Straßenbaus im Haushaltsjahr 2003
Verteilung der Kraftfahrzeugsteuermittel aus dem "Landratsamtkontingent"
Alljährlich stellt der Freistaat Bayern den Landkreisen besondere Fördermittel für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung. Das sog. "Landratsamtkontingent" betrug im Haushaltsjahr 2003 für den Landkreis Bamberg 84.060,00 € und wurde von Landrat Dr. Denzler entsprechend den Vorgaben des "beratenden Bürgermeisterausschusses" auf insgesamt acht gemeindliche Maßnahmeträger verteilt:
Die Straßenbaumaßnahmen
- Stadt Scheßlitz: Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Scheßlitz - Demmelsdorf
- Markt Ebrach: Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Buch und Hof (Teilstück)
- Markt Buttenheim: Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Gunzendorf – Stackendorf
konnten mit Hilfe dieser Mittel erfolgreich zu Ende finanziert werden.
Fünf neue Maßnahme wurden in das Programm aufgenommen. Hierfür wurden die ersten Zuwendungsraten ausgezahlt. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:
- Markt Heiligenstadt: Neubau von Gehwegen im Zuge des Ausbau der St 2188 in der Ortsdurchfahrt von Zoggendorf
- Markt Buttenheim: Kostenbeteiligung des Marktes am Umbau des Kreuzungsbereiches der Kreisstraße BA 12 / Jurastraße in Gunzendorf
- Markt Buttenheim: Neubau eines Geh- und Radweges zwischen Schulstraße und Beethovenstraße
- Gemeinde Gundelsheim: Neubau eines Geh- und Radweges zur Tennisanlage
- Gemeinde Pettstadt: Kostenbeteiligung der Gemeinde am Umbau des Kreuzungsbereiches der Kreisstraße BA 21 / Gemeindeverbindungsstraße Pettstadt - Erlach zum Kreisverkehrsplatz
Landrat Dr. Denzler legt stets Wert darauf, die gesamte zugewiesene Summe noch im selben Haushaltsjahr zu verteilen und Mittelübertragungen auf das nächste Jahr zu vermeiden. "Damit kann die Vorfinanzierungszeit für die Maßnahmeträger möglichst kurz gehalten werden", so Denzler. "Die gemeindlichen Haushalte sind ohnehin sehr angespannt. Durch die zeitnahe Bewilligung können wir einerseits einen kleinen Beitrag zur Entlastung leisten und gleichzeitig die Bemühungen um den Straßenausbau unterstützen."
Das Landratsamtkontingent dient der Förderung des Baus und Ausbaus von Gemeindestraßen – insbesondere Gemeindeverbindungsstraßen – der kreisangehörigen Gemeinden, die nicht am örtlichen Aufkommen der Kraftfahrzeugsteuer beteiligt sind und wird vom Bayer. Finanzministerium über die Regierungen an die Landratsämter zugewiesen.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg