Fahrradfahren im Winter - Gefahr im Dunkeln
Gerade jetzt erleben wir es tagtäglich - dunkel gekleidete Radfahrer ohne Beleuchtung tauchen plötzlich vor uns auf. Viele Radfahrer sind sich der Gefahr für sich und andere nicht bewusst, wenn sie im Winter bei Dämmerung oder Nachts ohne Licht unterwegs sind. Bei Unfällen ist nämlich der Fahrradfahrer nach dem Fußgänger am schlechtesten geschützt. Wer als Radfahrer genug sieht, kann noch lange nicht darauf vertrauen, auch von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen zu werden. Eine Fahrradbeleuchtung und Reflektoren sind daher (über-)lebenswichtig! Die Lichtanlage kann aber nur dann eine echte Hilfe sein, wenn sie komplett vorhanden und funktionstüchtig ist.
Folgende Fahrradausstattung ist Pflicht:
Hinten: großflächiger roter Reflektor und Schlussleuchte mit Rückstrahler
Vorne: weißer Frontreflektor und Scheinwerfer
Pedale: zwei nach vorne und hinten gerichtete gelbe Reflektoren
Räder: gelbe Reflektoren an den Speichen oder reflektierender Ring auf der Seite des Fahrradreifens.
Die vorgeschriebene Beleuchtung muss nach wie vor mit einem Dynamo betrieben werden. Batteriebeleuchtungen, die getrennt eingeschaltet werden, dürfen zusätzlich benutzt werden.
Besser als die herkömmlichen Glühbirnen sind moderne Halogenstrahler. Diese strahlen doppelt so hell. Ältere Modelle können auch nachgerüstet werden. Der Strahler sollte einen Bereich von circa 10 bis 15 Metern ausleuchten.
Jeder weiß, dass Fahrradfahren ohne Licht nicht erlaubt ist. Es sind bei Beanstandung durch die Polizei sogar Bußgelder fällig: Ohne Licht am Fahrrad, ohne konkrete Gefährdung: 10 Euro. Ohne Licht mit Gefährdung anderer: 20 Euro.
Der Landkreis Bamberg und die Polizeiinspektion Bamberg-Land wünschen eine gute und unfallfreie Fahrt!
Gerade jetzt erleben wir es tagtäglich - dunkel gekleidete Radfahrer ohne Beleuchtung tauchen plötzlich vor uns auf. Viele Radfahrer sind sich der Gefahr für sich und andere nicht bewusst, wenn sie im Winter bei Dämmerung oder Nachts ohne Licht unterwegs sind. Bei Unfällen ist nämlich der Fahrradfahrer nach dem Fußgänger am schlechtesten geschützt. Wer als Radfahrer genug sieht, kann noch lange nicht darauf vertrauen, auch von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen zu werden. Eine Fahrradbeleuchtung und Reflektoren sind daher (über-)lebenswichtig! Die Lichtanlage kann aber nur dann eine echte Hilfe sein, wenn sie komplett vorhanden und funktionstüchtig ist.
Folgende Fahrradausstattung ist Pflicht:
Hinten: großflächiger roter Reflektor und Schlussleuchte mit Rückstrahler
Vorne: weißer Frontreflektor und Scheinwerfer
Pedale: zwei nach vorne und hinten gerichtete gelbe Reflektoren
Räder: gelbe Reflektoren an den Speichen oder reflektierender Ring auf der Seite des Fahrradreifens.
Die vorgeschriebene Beleuchtung muss nach wie vor mit einem Dynamo betrieben werden. Batteriebeleuchtungen, die getrennt eingeschaltet werden, dürfen zusätzlich benutzt werden.
Besser als die herkömmlichen Glühbirnen sind moderne Halogenstrahler. Diese strahlen doppelt so hell. Ältere Modelle können auch nachgerüstet werden. Der Strahler sollte einen Bereich von circa 10 bis 15 Metern ausleuchten.
Jeder weiß, dass Fahrradfahren ohne Licht nicht erlaubt ist. Es sind bei Beanstandung durch die Polizei sogar Bußgelder fällig: Ohne Licht am Fahrrad, ohne konkrete Gefährdung: 10 Euro. Ohne Licht mit Gefährdung anderer: 20 Euro.
Der Landkreis Bamberg und die Polizeiinspektion Bamberg-Land wünschen eine gute und unfallfreie Fahrt!
Folgende Fahrradausstattung ist Pflicht:
Hinten: großflächiger roter Reflektor und Schlussleuchte mit Rückstrahler
Vorne: weißer Frontreflektor und Scheinwerfer
Pedale: zwei nach vorne und hinten gerichtete gelbe Reflektoren
Räder: gelbe Reflektoren an den Speichen oder reflektierender Ring auf der Seite des Fahrradreifens.
Die vorgeschriebene Beleuchtung muss nach wie vor mit einem Dynamo betrieben werden. Batteriebeleuchtungen, die getrennt eingeschaltet werden, dürfen zusätzlich benutzt werden.
Besser als die herkömmlichen Glühbirnen sind moderne Halogenstrahler. Diese strahlen doppelt so hell. Ältere Modelle können auch nachgerüstet werden. Der Strahler sollte einen Bereich von circa 10 bis 15 Metern ausleuchten.
Jeder weiß, dass Fahrradfahren ohne Licht nicht erlaubt ist. Es sind bei Beanstandung durch die Polizei sogar Bußgelder fällig: Ohne Licht am Fahrrad, ohne konkrete Gefährdung: 10 Euro. Ohne Licht mit Gefährdung anderer: 20 Euro.
Der Landkreis Bamberg und die Polizeiinspektion Bamberg-Land wünschen eine gute und unfallfreie Fahrt!
Gerade jetzt erleben wir es tagtäglich - dunkel gekleidete Radfahrer ohne Beleuchtung tauchen plötzlich vor uns auf. Viele Radfahrer sind sich der Gefahr für sich und andere nicht bewusst, wenn sie im Winter bei Dämmerung oder Nachts ohne Licht unterwegs sind. Bei Unfällen ist nämlich der Fahrradfahrer nach dem Fußgänger am schlechtesten geschützt. Wer als Radfahrer genug sieht, kann noch lange nicht darauf vertrauen, auch von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen zu werden. Eine Fahrradbeleuchtung und Reflektoren sind daher (über-)lebenswichtig! Die Lichtanlage kann aber nur dann eine echte Hilfe sein, wenn sie komplett vorhanden und funktionstüchtig ist.
Folgende Fahrradausstattung ist Pflicht:
Hinten: großflächiger roter Reflektor und Schlussleuchte mit Rückstrahler
Vorne: weißer Frontreflektor und Scheinwerfer
Pedale: zwei nach vorne und hinten gerichtete gelbe Reflektoren
Räder: gelbe Reflektoren an den Speichen oder reflektierender Ring auf der Seite des Fahrradreifens.
Die vorgeschriebene Beleuchtung muss nach wie vor mit einem Dynamo betrieben werden. Batteriebeleuchtungen, die getrennt eingeschaltet werden, dürfen zusätzlich benutzt werden.
Besser als die herkömmlichen Glühbirnen sind moderne Halogenstrahler. Diese strahlen doppelt so hell. Ältere Modelle können auch nachgerüstet werden. Der Strahler sollte einen Bereich von circa 10 bis 15 Metern ausleuchten.
Jeder weiß, dass Fahrradfahren ohne Licht nicht erlaubt ist. Es sind bei Beanstandung durch die Polizei sogar Bußgelder fällig: Ohne Licht am Fahrrad, ohne konkrete Gefährdung: 10 Euro. Ohne Licht mit Gefährdung anderer: 20 Euro.
Der Landkreis Bamberg und die Polizeiinspektion Bamberg-Land wünschen eine gute und unfallfreie Fahrt!
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg