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07.05.2019

Falschmeldung zur Biotopkartierung

Laut Bayerischem Landesamt für Umwelt gibt es keine Möglichkeit, Einspruch gegen Biotopkartierungen einzulegen.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt informiert darüber, dass über Nachrichtenkanäle im Internet die falsche Meldung verbreitet wird, wonach bis 6. Mai „Einsprüche“ gegen die Biotopkartierung einzulegen sind.

Weil inzwischen bei verschiedenen Behörden Einsprüche oder Anfragen zur Biotopkartierung eingegangen sind, verweist das Landesamt für Umwelt darauf, dass gegen die Erhebung von Daten über das Vorkommen von Tieren, Pflanzen, Pilzen und Biotopen kein Einspruch eingelegt werden kann. Meldungen über eine durch das Volksbegehren für Artenvielfalt und Naturschönheit - "Rettet die Bienen" ausgelöste „Einspruchsfrist“ sind falsch. An die Naturschutzverwaltung übermittelte „Einsprüche“ sind gegenstandslos.

Die Biotopkartierung gehört nach Artikel 46 des Bayerischen Naturschutzgesetzes zu den Aufgaben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt. Regelmäßige Aktualisierungen der Biotopkartierung sind notwendig, um den Zustand der biologischen Vielfalt in Bayern zu kennen und Vorhaben in Natur und Landschaft möglichst konfliktfrei entwickeln zu können.

Die Biotopkartierung Bayern ist eine Fachkartierung ohne unmittelbare rechtliche Wirkung. Im BayernAtlas ist dargestellt, welche Flächen von der Biotopkartierung erfasst worden sind, weil sie den Vorgaben für die Erhebung von Naturschutzfachdaten entsprechen. Den gesetzlichen Schutzstatus einer Fläche bestimmt einzig der aktuelle Zustand, unabhängig davon, ob dieser amtlich bekannt ist oder nicht.

Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg