Geflügel darf ab 16. Dezember wieder ins Freie!
Gute Nachrichten gibt es für Hühner, Enten, Gänse und sonstiges Hausgeflügel, das seit Ende Oktober der bundesweiten Stallpflicht zum Schutz vor Verbreitung der Geflügelpest unterliegt: Ab dem 16. Dezember wird diese Stallpflicht durch die 4. Verordnung zur Änderung der Geflügelpestschutzverordnung aufgehoben.
Doch auch wenn das Federvieh wieder den Freilauf genießen darf, haben die Geflügelhalter noch einige Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten:
- freilaufendes Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für wildlebende Zugvögel nicht zugänglich sind
- Wasser, zu dem wildlebende Zugvögel Zugang haben, darf nicht zum Tränken von Hausgeflügel verwendet werden
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Hausgeflügel in Berührung kommen kann, müssen so aufbewahrt werden, dass sie für wildlebende Zugvögel unzugänglich sind.
Nach wie vor bleibt das Abhalten von Geflügelmärkten, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen verboten.
Auf Antrag beim Veterinäramt kann jedoch eine Ausnahmegenehmigung erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die ausgestellten Tiere längstens fünf Tage vor der Veranstaltung vom Amtstierarzt untersucht wurden.
Da im asiatischen und osteuropäischen Raum die Geflügelpest zur Zeit noch nicht eingedämmt ist, hängt es von der Entwicklung der Seuchenlage ab, ob eine erneute Stallpflicht für Geflügel über den Zeitraum des Vogelzuges im Frühjahr angeordnet werden wird.
Fragen zum Thema Geflügelpest beantworten die Amtstierärzte der Abteilung Veterinärwesen des Landratsamtes unter der Telefonnummer 0951/85 750.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg