Geflügelpest - Allgemeinverfügung des Landratsamtes
Seit dem 19.10.05 gilt in Bayern die Stallpflicht für Geflügel. Zur Vorbeugung gegen die Geflügelpest, auch als Vogelgrippe bekannt, hat das Landratsamt Bamberg eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Sie besagt, dass Hühner, Perlhühner, Truthühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln und Enten in geschlossenen Ställen gehalten werden müssen. Als "Stall" gilt in diesem Fall auch eine andere geschlossene Haltungsvorrichtung, solange sie mit einer überstehenden dichten (wasserundurchlässigen) Abdeckung nach oben, sowie vogelsicheren Seitenbegrenzungen versehen ist.
Ausnahmen sind unter engen Voraussetzungen möglich; dies muss dem Veterinäramt dann jedoch angezeigt werden (0951/85-750). Es muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass die Tiere abgesondert und ihre Futter- und Tränkstellen Wildvögeln nicht zugänglich sind. Außerdem sind monatliche tierärztliche Untersuchungen vorgeschrieben und bis zum 15.12.05 Proben von 10 Tieren des Bestandes (bei Enten und Gänsen von 15 Tieren) serologisch untersuchen zu lassen.
Märkte, Schauen, Veranstaltungen u. ä. sind bereits seit dem 17.10.05 verboten. Bereits erteilte Genehmigungen werden zurückgenommen.
Tauben sind allerdings von dem Marktverbot ebenso wie von der Stallhaltungspflicht ausgenommen, weil sich gezeigt hat, dass Tauben weitgehend resistent gegen das Virus sind und es auch nicht übertragen.
Die Stallhaltungspflicht gilt bis zum 15.12.05; das Marktverbot bis zu seiner Aufhebung.
Die Geflügelpest befällt alle Geflügelarten. Hühner und Puten zeigen die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten. Wasservögel erkranken seltener und weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen. Außer Vögeln erkranken auch Menschen sowie Pferde, Schweine, Wale und Robben. Die Erreger unterscheiden sich aber von denen des Geflügels. Menschen erkranken mit Bindehautentzündungen oder grippeähnlichen Symptomen. In Ausnahmefällen kann es zu einer schweren Lungenentzündung auch mit Todesfolge kommen.
Infektionsquelle sind kranke oder an Geflügelpest verendete Tiere sowie deren Ausscheidungen, insbesondere der Kot. Kontaktpersonen müssen Augen, Mund und Nase vor virushaltigen Tröpfchen oder Staub schützen. Zubereitete Nahrungsmittel vom Geflügel stellen keine Gefahr dar. Das Influenzavirus ist hitzeempfindlich und wird beim Kochen sicher zerstört.
Die Zeitspanne von der Ansteckung eines Tieres mit dem aviären Influenzavirus bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) beträgt Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankung mit offensichtlichen Anzeichen dauert in der Herde etwa eine Woche, allerdings kann das Virus von überlebenden Tieren bis zu 30 Tagen lang ausgeschieden werden. Die Tiere sind apathisch, haben ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, hohes Fieber und verweigern Futter und Wasser. Manche zeigen Atemnot, Niesen und haben Ausfluss aus Augen und Schnabel. Es kommt zu wässrig-schleimigem, grünlichen Durchfall und manchmal zu zentralnervösen Störungen (abnorme Kopfhaltung). Am Kopf können Wassereinlagerungen (Ödeme) auftreten, Kopfanhänge und Füße können sich durch Blutstauung oder Unterhautblutungen blaurot verfärben. Die Legeleistung setzt aus, die noch gelegten Eier haben dünne und verformte Eierschalen oder die Kalkschale fehlt völlig (Windeier).
Enten und Gänse erkranken nicht so schwer und die Krankheit führt nicht immer zum Tod. Manchmal leiden sie nur an einer Darminfektion, die äußerlich fast unauffällig verläuft.
Ausnahmen sind unter engen Voraussetzungen möglich; dies muss dem Veterinäramt dann jedoch angezeigt werden (0951/85-750). Es muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass die Tiere abgesondert und ihre Futter- und Tränkstellen Wildvögeln nicht zugänglich sind. Außerdem sind monatliche tierärztliche Untersuchungen vorgeschrieben und bis zum 15.12.05 Proben von 10 Tieren des Bestandes (bei Enten und Gänsen von 15 Tieren) serologisch untersuchen zu lassen.
Märkte, Schauen, Veranstaltungen u. ä. sind bereits seit dem 17.10.05 verboten. Bereits erteilte Genehmigungen werden zurückgenommen.
Tauben sind allerdings von dem Marktverbot ebenso wie von der Stallhaltungspflicht ausgenommen, weil sich gezeigt hat, dass Tauben weitgehend resistent gegen das Virus sind und es auch nicht übertragen.
Die Stallhaltungspflicht gilt bis zum 15.12.05; das Marktverbot bis zu seiner Aufhebung.
Die Geflügelpest befällt alle Geflügelarten. Hühner und Puten zeigen die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten. Wasservögel erkranken seltener und weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen. Außer Vögeln erkranken auch Menschen sowie Pferde, Schweine, Wale und Robben. Die Erreger unterscheiden sich aber von denen des Geflügels. Menschen erkranken mit Bindehautentzündungen oder grippeähnlichen Symptomen. In Ausnahmefällen kann es zu einer schweren Lungenentzündung auch mit Todesfolge kommen.
Infektionsquelle sind kranke oder an Geflügelpest verendete Tiere sowie deren Ausscheidungen, insbesondere der Kot. Kontaktpersonen müssen Augen, Mund und Nase vor virushaltigen Tröpfchen oder Staub schützen. Zubereitete Nahrungsmittel vom Geflügel stellen keine Gefahr dar. Das Influenzavirus ist hitzeempfindlich und wird beim Kochen sicher zerstört.
Die Zeitspanne von der Ansteckung eines Tieres mit dem aviären Influenzavirus bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) beträgt Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankung mit offensichtlichen Anzeichen dauert in der Herde etwa eine Woche, allerdings kann das Virus von überlebenden Tieren bis zu 30 Tagen lang ausgeschieden werden. Die Tiere sind apathisch, haben ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, hohes Fieber und verweigern Futter und Wasser. Manche zeigen Atemnot, Niesen und haben Ausfluss aus Augen und Schnabel. Es kommt zu wässrig-schleimigem, grünlichen Durchfall und manchmal zu zentralnervösen Störungen (abnorme Kopfhaltung). Am Kopf können Wassereinlagerungen (Ödeme) auftreten, Kopfanhänge und Füße können sich durch Blutstauung oder Unterhautblutungen blaurot verfärben. Die Legeleistung setzt aus, die noch gelegten Eier haben dünne und verformte Eierschalen oder die Kalkschale fehlt völlig (Windeier).
Enten und Gänse erkranken nicht so schwer und die Krankheit führt nicht immer zum Tod. Manchmal leiden sie nur an einer Darminfektion, die äußerlich fast unauffällig verläuft.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg