Gemeinsamer Verkehrslandeplatz für West-Oberfranken gesucht
Ein erster wichtiger Schritt für einen für die gesamte westoberfränkische Region nutzbaren Verkehrslandeplatz ist getan: Das Ergebnis der vom Regionalen Planungsverband Oberfranken-West in Auftrag gegebenen Vorabstudie liegt nun vor. Durch die CDM Consult GmbH, Nürnberg, wurden insgesamt 13 potentielle Standorte in der Region bewertet, letztlich stellten sich 2 Flächen als für einen Verkehrsflugplatz grundsätzlich geeignet heraus. Zum einen handelt es sich um ein Gebiet südlich von Kaltenbrunn in der Gemeinde Itzgrund, Landkreis Coburg. Zum anderen wird ein Standort nördlich von Rattelsdorf im Landkreis Bamberg favorisiert, der bereits 1973 Gegenstand eines positiv abgeschlossenen Raumordnungsverfahrens war.
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West wurde bereits vor einigen Wochen mündlich über grundsätzliche Aussagen der Standortbewertung informiert. Derzeit befassen sich die kommunalen Beschlussgremien der Städte und Landkreise Bamberg und Coburg mit dem Ergebnis.
Zu einer Informationsveranstaltung wurden die Bürgermeister der unmittelbar betroffenen Gemeinden sowie Vertreter von Bürgerinitiativen am 21. Juni in das Landratsamt Bamberg eingeladen, um in Anwesenheit des Gutachters Benjamin Bartsch (CDM Consult GmbH) aus erster Hand Informationen zu erhalten. Wie der Geschäftsführer des Regionalen Planungsverbandes, Klaus Motschenbacher, in seiner Begrüßung hervorhob, soll eine umfassende Information der Öffentlichkeit sicherstellen, dass eine faire und sachliche Diskussion des – nicht unumstrittenen – Flugplatzprojektes möglich wird. Deshalb habe man sich auch dazu entschlossen, das Ergebnis der Studie im Internet unter www.oberfranken-west.de (Aktuelles & Infos) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Durch den Gutachter wurde zunächst das Bewertungssystem erläutert, wonach die Kategorien Lärmbelastung Mensch und Natur/Umwelt den mit Abstand höchsten Gewichtungsfaktor beinhalten. Unter Berücksichtigung ausgewiesener Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie unter Anwendung der auf allgemeinen Berechnungen basierenden Lärmkonturen seien letztlich nur die beiden Standorte Kaltenbrunn und Rattelsdorf für grundsätzlich geeignet befunden worden. In seinen weiteren Ausführungen ging Bartsch auch auf Presseveröffentlichungen der letzten Zeit ein, die mit teilweise missverständlichen bzw. unrichtigen Interpretationen aufwarten. Aufgegriffen wurde die Behauptung, dass auf dem künftigen Verkehrslandeplatz Luftverkehr bis 50 t stattfinden solle. Sowohl der Gutachter als auch die Vertreter des Landratsamtes betonten, dass die Studie lediglich auf Strahlflugzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 5,7 t abgestellt sei. Allerdings musste für das derzeit in Coburg stattfindende Raumordnungsverfahren aufgrund geltender Richtlinien eine Berechnung für Strahlflugzeuge bis 50 t vorgelegt werden. Die gesamte Planung stellt aber auf Flugzeuge bis 5,7 t ab, was u. a. schon der Start- und Landebahnlänge entnommen werden kann. Auch in der Informationsveranstaltung im Landratsamt wurde dieser Punkt ausführlich diskutiert, die Behauptung, dass ein Airbus A 300 landen könne, schlichtweg als Unsinn bezeichnet. Aussagen über Baukosten und jährliches Defizit entbehren jeglichen Berechnungsgrundlagen und widersprechen den Erfahrungen vergleichbarer Verkehrslandeplätze. Nachdem die Rentabilität bisher noch gar nicht untersucht ist, stelle sich schon die Frage, wie derartige Meinungsäußerungen zustande kommen.
Der Verlauf des Informationsgespräches war von viel Detailkenntnis auch seitens der Bürgerinitiativen geprägt. Hinsichtlich des weiteren Vorgehens erläuterte Siegfried Wagner, Geschäftsbereichsleiter Wirtschaftsförderung am Landratsamt, dass nun die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft angestrebt werde, die als Antragsteller für ein Raumordnungsverfahren fungiere. Man gehe davon aus, dass die Städte und Landkreise Bamberg und Coburg dieser Arbeitsgemeinschaft beitreten, Partner aus Industrie und Wirtschaft seien angefragt. Nach Möglichkeit soll noch im Laufe des August 2007 der Auftrag für die Erstellung der Planungsunterlagen für ein Raumordnungsverfahren erteilt werden, um in einem möglichst engen zeitlichen Zusammenhang mit dem für Coburg bereits im Gange befindlichen Verfahren ein zusätzliches Ergebnis zu erhalten. Sollten sich auch nach Durchführung des Raumordnungsverfahrens die Standorte als Verkehrslandeplatz geeignet erweisen, müsste eine Grundsatzentscheidung dahingehend getroffen werden, welcher Standort dann in ein Planfeststellungsverfahren einmündet. Wichtig war in diesem Zusammenhang der Hinweis, dass das Raumordnungsverfahren ebenfalls rein gutachterlichen Charakter besitzt und deshalb Einspruchs- oder Klagemöglichkeiten nicht bestehen. Diese würden nach Aussage von Wagner in einem sich anschließenden Planfeststellungsverfahren eröffnet.
Während die Vertreter der Bürgerinitiativen den Bedarf für den Verkehrslandeplatz in Zweifel zogen, wurde von den Vertretern der kommunalen Gebietskörperschaften die Bedeutung einer solchen Einrichtung für die Verkehrsinfrastruktur in Oberfranken betont. In Zeiten der Globalisierung der Märkte sei ein Verkehrslandplatz ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor. Dass in dieser Angelegenheit keine Annäherung zwischen den Gesprächsbeteiligten erfolgte, liegt auf der Hand. Ungeachtet dessen bleibt auch nach wie vor der Ausgang des weiteren Verfahrens spannend, weil erst ein Raumordnungsverfahren mit tiefer gehenden Untersuchungen zeigen wird, inwieweit sich die nun in die Wahl genommenen Standorte Kaltenbrunn und Rattelsdorf tatsächlich als Verkehrslandeplatz eignen. Die anwesenden Bürgermeister zeigten sich auch weitgehend mit der Argumentation einverstanden, dass vor endgültigen Entscheidungen weitere Detailfragen zu klären sind.
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West wurde bereits vor einigen Wochen mündlich über grundsätzliche Aussagen der Standortbewertung informiert. Derzeit befassen sich die kommunalen Beschlussgremien der Städte und Landkreise Bamberg und Coburg mit dem Ergebnis.
Zu einer Informationsveranstaltung wurden die Bürgermeister der unmittelbar betroffenen Gemeinden sowie Vertreter von Bürgerinitiativen am 21. Juni in das Landratsamt Bamberg eingeladen, um in Anwesenheit des Gutachters Benjamin Bartsch (CDM Consult GmbH) aus erster Hand Informationen zu erhalten. Wie der Geschäftsführer des Regionalen Planungsverbandes, Klaus Motschenbacher, in seiner Begrüßung hervorhob, soll eine umfassende Information der Öffentlichkeit sicherstellen, dass eine faire und sachliche Diskussion des – nicht unumstrittenen – Flugplatzprojektes möglich wird. Deshalb habe man sich auch dazu entschlossen, das Ergebnis der Studie im Internet unter www.oberfranken-west.de (Aktuelles & Infos) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Durch den Gutachter wurde zunächst das Bewertungssystem erläutert, wonach die Kategorien Lärmbelastung Mensch und Natur/Umwelt den mit Abstand höchsten Gewichtungsfaktor beinhalten. Unter Berücksichtigung ausgewiesener Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie unter Anwendung der auf allgemeinen Berechnungen basierenden Lärmkonturen seien letztlich nur die beiden Standorte Kaltenbrunn und Rattelsdorf für grundsätzlich geeignet befunden worden. In seinen weiteren Ausführungen ging Bartsch auch auf Presseveröffentlichungen der letzten Zeit ein, die mit teilweise missverständlichen bzw. unrichtigen Interpretationen aufwarten. Aufgegriffen wurde die Behauptung, dass auf dem künftigen Verkehrslandeplatz Luftverkehr bis 50 t stattfinden solle. Sowohl der Gutachter als auch die Vertreter des Landratsamtes betonten, dass die Studie lediglich auf Strahlflugzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 5,7 t abgestellt sei. Allerdings musste für das derzeit in Coburg stattfindende Raumordnungsverfahren aufgrund geltender Richtlinien eine Berechnung für Strahlflugzeuge bis 50 t vorgelegt werden. Die gesamte Planung stellt aber auf Flugzeuge bis 5,7 t ab, was u. a. schon der Start- und Landebahnlänge entnommen werden kann. Auch in der Informationsveranstaltung im Landratsamt wurde dieser Punkt ausführlich diskutiert, die Behauptung, dass ein Airbus A 300 landen könne, schlichtweg als Unsinn bezeichnet. Aussagen über Baukosten und jährliches Defizit entbehren jeglichen Berechnungsgrundlagen und widersprechen den Erfahrungen vergleichbarer Verkehrslandeplätze. Nachdem die Rentabilität bisher noch gar nicht untersucht ist, stelle sich schon die Frage, wie derartige Meinungsäußerungen zustande kommen.
Der Verlauf des Informationsgespräches war von viel Detailkenntnis auch seitens der Bürgerinitiativen geprägt. Hinsichtlich des weiteren Vorgehens erläuterte Siegfried Wagner, Geschäftsbereichsleiter Wirtschaftsförderung am Landratsamt, dass nun die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft angestrebt werde, die als Antragsteller für ein Raumordnungsverfahren fungiere. Man gehe davon aus, dass die Städte und Landkreise Bamberg und Coburg dieser Arbeitsgemeinschaft beitreten, Partner aus Industrie und Wirtschaft seien angefragt. Nach Möglichkeit soll noch im Laufe des August 2007 der Auftrag für die Erstellung der Planungsunterlagen für ein Raumordnungsverfahren erteilt werden, um in einem möglichst engen zeitlichen Zusammenhang mit dem für Coburg bereits im Gange befindlichen Verfahren ein zusätzliches Ergebnis zu erhalten. Sollten sich auch nach Durchführung des Raumordnungsverfahrens die Standorte als Verkehrslandeplatz geeignet erweisen, müsste eine Grundsatzentscheidung dahingehend getroffen werden, welcher Standort dann in ein Planfeststellungsverfahren einmündet. Wichtig war in diesem Zusammenhang der Hinweis, dass das Raumordnungsverfahren ebenfalls rein gutachterlichen Charakter besitzt und deshalb Einspruchs- oder Klagemöglichkeiten nicht bestehen. Diese würden nach Aussage von Wagner in einem sich anschließenden Planfeststellungsverfahren eröffnet.
Während die Vertreter der Bürgerinitiativen den Bedarf für den Verkehrslandeplatz in Zweifel zogen, wurde von den Vertretern der kommunalen Gebietskörperschaften die Bedeutung einer solchen Einrichtung für die Verkehrsinfrastruktur in Oberfranken betont. In Zeiten der Globalisierung der Märkte sei ein Verkehrslandplatz ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor. Dass in dieser Angelegenheit keine Annäherung zwischen den Gesprächsbeteiligten erfolgte, liegt auf der Hand. Ungeachtet dessen bleibt auch nach wie vor der Ausgang des weiteren Verfahrens spannend, weil erst ein Raumordnungsverfahren mit tiefer gehenden Untersuchungen zeigen wird, inwieweit sich die nun in die Wahl genommenen Standorte Kaltenbrunn und Rattelsdorf tatsächlich als Verkehrslandeplatz eignen. Die anwesenden Bürgermeister zeigten sich auch weitgehend mit der Argumentation einverstanden, dass vor endgültigen Entscheidungen weitere Detailfragen zu klären sind.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg