Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Aktuelle Broschüre des Landratsamtes
Der Fachbereich Soziales am Landratsamt Bamberg hat eine Broschüre über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung herausgebracht. Hier sind z. B. die aktuellen Sozialhilferegelsätze enthalten, aber auch die Höchstbeträge für Miete, die im Landkreis Bamberg anerkannt werden. Außerdem gibt es Informationen über die Berücksichtigung und Anrechnung von Einkommen und Vermögen und die Berechnung der Grundsicherung. Interessierte erhalten die Broschüre kostenlos in der Infothek des Landratsamtes und bei den Gemeindeverwaltungen. Sie kann auch im Internet auf der Homepage des Landkreises Bamberg (www.landkreis-bamberg.de) unter der Rubrik „Formulare und Broschüren – Sozialhilfe“ oder auf den Interseiten der Familienregion Bamberg (www.bamberg-familienfreundlich.de) unter „Geld & Einkaufen – Finanzielle Förderungen“ abgerufen werden.
Seit 2003 gibt es die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die im Jahr 2005 in das SGB XII (Sozialhilfe) eingegliedert wurde. Im Gegensatz zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (besser bekannt als Arbeitslosengeld II oder Hartz IV) wird diese Leistung von den Sozialämtern gewährt. Der Zweck der Leistung besteht darin, für Personen, die entweder älter als 65 Jahre oder über 18 Jahre alt und dauerhaft erwerbsgemindert sind, eine eigenständige soziale Leistung vorzusehen, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt.
„Vor allem ältere Menschen machen bestehende Sozialhilfeansprüche im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen oftmals nicht geltend“, berichtet Landrat Dr. Günther Denzler. Der Verzicht auf die Inanspruchnahme dieser Leistungen kann unterschiedliche Ursachen haben. Mangelnde Information und fehlende Kenntnis der Anspruchsvoraussetzungen können hier ebenso eine Rolle spielen, wie die Angst vor Behördengängen und vor sozialer Kontrolle. Insbesondere bei älteren Menschen kommt aber der Furcht vor einem Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder die größte Bedeutung für das Phänomen der verschämten Altersarmut zu. „Die Broschüre soll helfen, in der Bevölkerung mehr Klarheit zu schaffen, wer worauf einen Anspruch hat. Wir hoffen damit in dem einen oder anderen Fall die angespannte Finanzsituation mildern zu können“, hofft der Landrat.
Seit 2003 gibt es die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die im Jahr 2005 in das SGB XII (Sozialhilfe) eingegliedert wurde. Im Gegensatz zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (besser bekannt als Arbeitslosengeld II oder Hartz IV) wird diese Leistung von den Sozialämtern gewährt. Der Zweck der Leistung besteht darin, für Personen, die entweder älter als 65 Jahre oder über 18 Jahre alt und dauerhaft erwerbsgemindert sind, eine eigenständige soziale Leistung vorzusehen, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt.
„Vor allem ältere Menschen machen bestehende Sozialhilfeansprüche im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen oftmals nicht geltend“, berichtet Landrat Dr. Günther Denzler. Der Verzicht auf die Inanspruchnahme dieser Leistungen kann unterschiedliche Ursachen haben. Mangelnde Information und fehlende Kenntnis der Anspruchsvoraussetzungen können hier ebenso eine Rolle spielen, wie die Angst vor Behördengängen und vor sozialer Kontrolle. Insbesondere bei älteren Menschen kommt aber der Furcht vor einem Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder die größte Bedeutung für das Phänomen der verschämten Altersarmut zu. „Die Broschüre soll helfen, in der Bevölkerung mehr Klarheit zu schaffen, wer worauf einen Anspruch hat. Wir hoffen damit in dem einen oder anderen Fall die angespannte Finanzsituation mildern zu können“, hofft der Landrat.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg