Impfung gegen Blauzungenkrankheit
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine für den Menschen ungefährliche Viruserkrankung, die durch Stechmücken auf Rinder, Schafe und Ziegen übertragen wird. Im vergangenen Jahr breitete sich die bisher vorwiegend in südlichen Ländern auftretende Krankheit auch in Deutschland flächendeckend aus.
Auch in Nordbayern gab es etliche Tiere, die nach der Infektion mit der Blauzungenkrankheit verendet sind. Aus diesem Grund wurden im Sommer 2007 vor allem die Schafherden, aber auch zahlreiche Rinderbestände mit Insektiziden gegen die Mückenangriffe geschützt. Auf Dauer ist die Insektenbekämpfung jedoch keine geeignete Maßnahme, um die Krankheit zuverlässig abzuwehren.
In diesem Jahr nun wollen die Behörden mit einem neuen Impfstoff die Verbreitung der Krankheit bei den Wiederkäuern eindämmen. Die Organisation der Impfaktion erfolgt durch die Veterinärbehörden, d.h. im Bamberger Raum durch die Veterinärämter von Stadt bzw. Landratsamt Bamberg. Der Impfstoff für Schafe und Ziegen ist voraussichtlich ab Anfang Juni, der für Rinder ab Ende Juni in Bamberg verfügbar. Die eigentliche Impfung wird durch die Hoftierärzte durchgeführt.
In Nordbayern werden zunächst Schafe und Ziegen flächendeckend einmalig geimpft. In einer zweiten Phase werden die Rinder zweifach in einem Abstand von drei bis vier Wochen geimpft. Ausgenommen hiervon sind Mastbullen in Stallhaltung. Ausnahmen von der Impfpflicht können außerdem für Rinder genehmigt werden, die binnen vier Wochen geschlachtet werden. Über solche Ausnahmen entscheidet das jeweils zuständige Veterinäramt.
Die Impfung kann erfolgreich nur durchgeführt werden, wenn die Tierbestände der Behörde bekannt sind. Jeder Halter von Schafen, Ziegen oder Rindern ist seit Jahren schon verpflichtet, seine Tierhaltung bei dem Veterinäramt anzumelden. Wer dies bisher nicht getan hat, sollte die Meldung laut Amtstierärztin Dr. Gerlinde Drost schleunigst nachholen. Denn wer seinen Bestand weder bei Veterinäramt noch bei Tierseuchenkasse gemeldet hat, bekommt im Erkrankungsfall auch keine Entschädigung. Da die Impfung für alle Schafe, Ziegen und Rinder angeordnet wird und damit verpflichtend ist, kann die nicht durchgeführte Impfung mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Kosten für den Impfstoff trägt die Bayerische Tierseuchenkasse. Die eigentliche Impfung der Tiere durch den Tierarzt wird bei Rindern ebenfalls von der Tierseuchenkasse bezahlt, bei Schafen hingegen bezuschusst. Da Ziegen nicht in der Tierseuchenkasse versichert sind, müssen hier die Kosten für die Impfung der Tiere von dem Tierhalter selbst getragen werden.
Die Impfaktion wird durch eine wissenschaftliche Studie begleitet, bei der die Tiere ausgewählter Betriebe vor und nach der Impfung untersucht werden.
Auch in Nordbayern gab es etliche Tiere, die nach der Infektion mit der Blauzungenkrankheit verendet sind. Aus diesem Grund wurden im Sommer 2007 vor allem die Schafherden, aber auch zahlreiche Rinderbestände mit Insektiziden gegen die Mückenangriffe geschützt. Auf Dauer ist die Insektenbekämpfung jedoch keine geeignete Maßnahme, um die Krankheit zuverlässig abzuwehren.
In diesem Jahr nun wollen die Behörden mit einem neuen Impfstoff die Verbreitung der Krankheit bei den Wiederkäuern eindämmen. Die Organisation der Impfaktion erfolgt durch die Veterinärbehörden, d.h. im Bamberger Raum durch die Veterinärämter von Stadt bzw. Landratsamt Bamberg. Der Impfstoff für Schafe und Ziegen ist voraussichtlich ab Anfang Juni, der für Rinder ab Ende Juni in Bamberg verfügbar. Die eigentliche Impfung wird durch die Hoftierärzte durchgeführt.
In Nordbayern werden zunächst Schafe und Ziegen flächendeckend einmalig geimpft. In einer zweiten Phase werden die Rinder zweifach in einem Abstand von drei bis vier Wochen geimpft. Ausgenommen hiervon sind Mastbullen in Stallhaltung. Ausnahmen von der Impfpflicht können außerdem für Rinder genehmigt werden, die binnen vier Wochen geschlachtet werden. Über solche Ausnahmen entscheidet das jeweils zuständige Veterinäramt.
Die Impfung kann erfolgreich nur durchgeführt werden, wenn die Tierbestände der Behörde bekannt sind. Jeder Halter von Schafen, Ziegen oder Rindern ist seit Jahren schon verpflichtet, seine Tierhaltung bei dem Veterinäramt anzumelden. Wer dies bisher nicht getan hat, sollte die Meldung laut Amtstierärztin Dr. Gerlinde Drost schleunigst nachholen. Denn wer seinen Bestand weder bei Veterinäramt noch bei Tierseuchenkasse gemeldet hat, bekommt im Erkrankungsfall auch keine Entschädigung. Da die Impfung für alle Schafe, Ziegen und Rinder angeordnet wird und damit verpflichtend ist, kann die nicht durchgeführte Impfung mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Kosten für den Impfstoff trägt die Bayerische Tierseuchenkasse. Die eigentliche Impfung der Tiere durch den Tierarzt wird bei Rindern ebenfalls von der Tierseuchenkasse bezahlt, bei Schafen hingegen bezuschusst. Da Ziegen nicht in der Tierseuchenkasse versichert sind, müssen hier die Kosten für die Impfung der Tiere von dem Tierhalter selbst getragen werden.
Die Impfaktion wird durch eine wissenschaftliche Studie begleitet, bei der die Tiere ausgewählter Betriebe vor und nach der Impfung untersucht werden.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg