Informationsveranstaltung für die Bürgermeister der Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises
Zentrales Thema der gut besuchten Bürgermeisterdienstbesprechung war die Förderung von Kinderkrippen im Landkreis Bamberg. Die Entscheidung des Landkreises, die freiwillige Förderung für Krippenplätze im Agnes-Neuhaus-Heim in Bamberg einzustellen, führte in den letzten Wochen zu regen Diskussionen in den Landkreisgemeinden. Dies nahm Landrat Dr. Denzler zum Anlass, in der Bürgermeisterdienstbesprechung eingehend über das Thema zu informieren. Hierzu begrüßte er Frau Charlotte Spätling von der Regierung von Oberfranken, die in einem ausführlichen Referat die Bürgermeister aufklärte.
"Eltern sollen frei entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie eine Fremdbetreuung ihres Kindes in Anspruch nehmen und zwar unabhängig von der jeweiligen persönlichen Situation" begann Frau Spätling. Sie stellte klar, dass bei der Diskussion um Kinderkrippen nicht die Frage nach der Bedürftigkeit, sondern die Wahlfreiheit der Eltern im Vordergrund stehen müsse. Beide Optionen, sowohl die eigene Betreuung des Kindes als auch die Nutzung eines Krippenplatzes sollten gleichwertig nebeneinander stehen. Damit reagiere man auf den Wandel in Gesellschaft und Familie, wonach viele Mütter nicht mehr auf eine Erwerbstätigkeit verzichten könnten oder wollten.
Die Schaffung von Betreuungsangeboten für unter Dreijährige liege nach dem Bayer. Jugendhilfegesetz in der Verantwortung der Gemeinden. Zwar habe der Bürger keinen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz, wie es bei den Kindergartenplätzen der Fall ist, jedoch sei dies für die Gemeinden auch keine rein freiwillige Aufgabe.
Um die Gemeinden bei der Erfüllung der Aufgabe zu unterstützen, gibt es seit dem letzen Jahr ein Förderprogramm der Staatsregierung, welches Frau Spätling im Folgenden näher vorstellte. Allerdings ist das jährlich zur Verfügung stehende Förderkontingent aus Landesmitteln begrenzt, so dass mögliche Bewerber ggf. erst im nächsten Jahr "zum Zug" kommen werden.
Voraussetzung für die Förderung ist eine genaue Bedarfsprüfung und Planung in der Gemeinde. Das Landratsamt bietet den Gemeinden Beratung an. Jugendhilfeplaner Mario Davids stellte kurz einige Möglichkeiten vor, wie die Gemeinden zu einer Bedarfseinschätzung kommen können. Er erklärte, dass er jederzeit beratend und koordinierend zur Verfügung stehe, falls sich eine Gemeinde mit dem Gedanken trage, Betreuungsmöglichkeiten für unter Dreijährige zu schaffen.
Aufgrund dieses neuen Förderkonzepts der Bayer. Staatsregierung, das auch künftig auf die Zuständigkeit der Gemeinden setzt und vor dem Hintergrund, dass mittlerweile Landkreisgemeinden eigene Krippenplätze anbieten, hatte der Kreisausschuss beschlossen, den bisher nur für eine Einrichtung gewährten Landkreiszuschuss einzustellen. Es ist nämlich nicht Aufgabe der Landkreise, selbst für die Kindertagesbetreuung Sorge zu tragen. Vielmehr sollen sie auf den Ausbau eines bedarfsgerechten Leistungsangebotes koordinierend hinwirken. Ob und wie Kinderbetreuung angeboten wird, kann am besten vor Ort festgestellt und ggf. durch die Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden verwirklicht werden.
Verwaltungsamtsrat Siegfried Wagner, Leiter des Sachgebietes Wirtschaftsförderung im Landratsamt, gab Informationen zu einer kostenlosen Serviceleistung, der Gewerbeimmobilienbörse für Unternehmer, Makler, Projektentwickler und Privatpersonen. Hier könne im Internet ein direkter Kontakt zwischen Anbieter und Interessent erfolgen. Am 18. März werde diese Börse offiziell starten.
Aus erster Hand erhielten die Bürgermeister auch aktuelle Informationen zu den derzeit laufenden Haushaltsberatungen des Landkreises Bamberg und es stellten sich die neue Abteilungsleiterin Bauwesen, Frau Gabriele Pfeff-Schmidt, sowie der Geschäftsstellenleiter der Regionalmanagement GmbH Bamberg – Forchheim, Herr Johannes Häring, vor.
"Eltern sollen frei entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie eine Fremdbetreuung ihres Kindes in Anspruch nehmen und zwar unabhängig von der jeweiligen persönlichen Situation" begann Frau Spätling. Sie stellte klar, dass bei der Diskussion um Kinderkrippen nicht die Frage nach der Bedürftigkeit, sondern die Wahlfreiheit der Eltern im Vordergrund stehen müsse. Beide Optionen, sowohl die eigene Betreuung des Kindes als auch die Nutzung eines Krippenplatzes sollten gleichwertig nebeneinander stehen. Damit reagiere man auf den Wandel in Gesellschaft und Familie, wonach viele Mütter nicht mehr auf eine Erwerbstätigkeit verzichten könnten oder wollten.
Die Schaffung von Betreuungsangeboten für unter Dreijährige liege nach dem Bayer. Jugendhilfegesetz in der Verantwortung der Gemeinden. Zwar habe der Bürger keinen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz, wie es bei den Kindergartenplätzen der Fall ist, jedoch sei dies für die Gemeinden auch keine rein freiwillige Aufgabe.
Um die Gemeinden bei der Erfüllung der Aufgabe zu unterstützen, gibt es seit dem letzen Jahr ein Förderprogramm der Staatsregierung, welches Frau Spätling im Folgenden näher vorstellte. Allerdings ist das jährlich zur Verfügung stehende Förderkontingent aus Landesmitteln begrenzt, so dass mögliche Bewerber ggf. erst im nächsten Jahr "zum Zug" kommen werden.
Voraussetzung für die Förderung ist eine genaue Bedarfsprüfung und Planung in der Gemeinde. Das Landratsamt bietet den Gemeinden Beratung an. Jugendhilfeplaner Mario Davids stellte kurz einige Möglichkeiten vor, wie die Gemeinden zu einer Bedarfseinschätzung kommen können. Er erklärte, dass er jederzeit beratend und koordinierend zur Verfügung stehe, falls sich eine Gemeinde mit dem Gedanken trage, Betreuungsmöglichkeiten für unter Dreijährige zu schaffen.
Aufgrund dieses neuen Förderkonzepts der Bayer. Staatsregierung, das auch künftig auf die Zuständigkeit der Gemeinden setzt und vor dem Hintergrund, dass mittlerweile Landkreisgemeinden eigene Krippenplätze anbieten, hatte der Kreisausschuss beschlossen, den bisher nur für eine Einrichtung gewährten Landkreiszuschuss einzustellen. Es ist nämlich nicht Aufgabe der Landkreise, selbst für die Kindertagesbetreuung Sorge zu tragen. Vielmehr sollen sie auf den Ausbau eines bedarfsgerechten Leistungsangebotes koordinierend hinwirken. Ob und wie Kinderbetreuung angeboten wird, kann am besten vor Ort festgestellt und ggf. durch die Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden verwirklicht werden.
Verwaltungsamtsrat Siegfried Wagner, Leiter des Sachgebietes Wirtschaftsförderung im Landratsamt, gab Informationen zu einer kostenlosen Serviceleistung, der Gewerbeimmobilienbörse für Unternehmer, Makler, Projektentwickler und Privatpersonen. Hier könne im Internet ein direkter Kontakt zwischen Anbieter und Interessent erfolgen. Am 18. März werde diese Börse offiziell starten.
Aus erster Hand erhielten die Bürgermeister auch aktuelle Informationen zu den derzeit laufenden Haushaltsberatungen des Landkreises Bamberg und es stellten sich die neue Abteilungsleiterin Bauwesen, Frau Gabriele Pfeff-Schmidt, sowie der Geschäftsstellenleiter der Regionalmanagement GmbH Bamberg – Forchheim, Herr Johannes Häring, vor.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg