Jäger und Hundehalter - oft ein Reizthema!
Viele Anrufe und Gespräche, die Peter Thum, der Leiter der Jagdbehörde des Landratsamtes Bamberg führt, zeigen, dass das Verhältnis zwischen Jägern und Hundehaltern oft gestört ist. Jäger werfen den Hundehaltern vor, dass diese ihre Tiere unbeaufsichtigt im Wald frei laufen und wildern lassen. Die Hundehalter dagegen unterstellen den Jägern, dass diese Wald und Flur als Privatbesitz betrachten und nur darauf warten "unschuldige Hunde" abzuschießen.
Dazu erläutert Peter Thum, dass Jäger in Ausübung des Jagdschutzes nach dem Bayer. Jagdgesetz befugt sind, wildernde Hunde und Katzen zu töten. Dies setzt aber voraus, dass das Tier erkennbar dem Wild nachstellt. Das bedeutet nicht, dass bereits konkret ein Wildtier angefallen oder gerissen werden muss. Vielmehr genügt es, dass der Hund Fährte und Spur eines konkreten Stückes Wild aufgenommen hat und dieses zielgerecht verfolgen will.
Einen "Leinenzwang" im Wald gibt es, abgesehen von Tollwutschutzgebieten nicht, sofern nicht aus anderen Gründen ein Leinenzwang vorliegt, z. B. wegen Kampfhund-Eigenschaft. Der nicht angeleinte Hund muss aber unter Aufsicht sowie unter der Einwirkungsmöglichkeit seines Herrn stehen, d. h. er muss folgsam sein.
"Ein friedliches Zusammenleben zwischen Jägern und Hundehaltern scheint manchmal schwierig", berichtet Peter Thum und fordert beide Seiten auf, offen und freundlich aufeinander zuzugehen. Er appelliert an die Hundehalter, Rücksicht auf die Interessen der Jäger zu nehmen: "Auch das Wild hat ein Recht auf Schutz vor Beeinträchtigungen. Jäger zahlen oft hohe Jagdpachten und leisten erhebliche Arbeiten für die Ordnung und Sauberkeit in ihrem Revier. Da ist es natürlich ein herber Schlag, wenn der Wildbestand permanent durch jagende Hunde vertrieben, verletzt oder getötet wird. Von Hunden gerissene oder verletzte Tiere sind kein schöner Anblick und dieses Leid sollte allen Tieren erspart werden."
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Thum unter der Tel.: 0951/85-305 gerne zur Verfügung.
Dazu erläutert Peter Thum, dass Jäger in Ausübung des Jagdschutzes nach dem Bayer. Jagdgesetz befugt sind, wildernde Hunde und Katzen zu töten. Dies setzt aber voraus, dass das Tier erkennbar dem Wild nachstellt. Das bedeutet nicht, dass bereits konkret ein Wildtier angefallen oder gerissen werden muss. Vielmehr genügt es, dass der Hund Fährte und Spur eines konkreten Stückes Wild aufgenommen hat und dieses zielgerecht verfolgen will.
Einen "Leinenzwang" im Wald gibt es, abgesehen von Tollwutschutzgebieten nicht, sofern nicht aus anderen Gründen ein Leinenzwang vorliegt, z. B. wegen Kampfhund-Eigenschaft. Der nicht angeleinte Hund muss aber unter Aufsicht sowie unter der Einwirkungsmöglichkeit seines Herrn stehen, d. h. er muss folgsam sein.
"Ein friedliches Zusammenleben zwischen Jägern und Hundehaltern scheint manchmal schwierig", berichtet Peter Thum und fordert beide Seiten auf, offen und freundlich aufeinander zuzugehen. Er appelliert an die Hundehalter, Rücksicht auf die Interessen der Jäger zu nehmen: "Auch das Wild hat ein Recht auf Schutz vor Beeinträchtigungen. Jäger zahlen oft hohe Jagdpachten und leisten erhebliche Arbeiten für die Ordnung und Sauberkeit in ihrem Revier. Da ist es natürlich ein herber Schlag, wenn der Wildbestand permanent durch jagende Hunde vertrieben, verletzt oder getötet wird. Von Hunden gerissene oder verletzte Tiere sind kein schöner Anblick und dieses Leid sollte allen Tieren erspart werden."
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Thum unter der Tel.: 0951/85-305 gerne zur Verfügung.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg