Keine Zulassung von Fahrzeugen bei rückständiger Kfz-Steuer
Die Kfz-Zulassungsstelle des Landratsamtes Bamberg weist darauf hin, dass ab 01.01.2006 Fahrzeuge nicht mehr zugelassen werden können, wenn für den künftigen Halter des Fahrzeuges Kfz-Steuerrückstände bestehen.
Die Prüfung erfolgt durch die Mitarbeiter/innen der Kfz-Zulassungsbehörde.
Werden Rückstände festgestellt, darf die Zulassung des Fahrzeuges erst erfolgen, wenn die angezeigten Rückstände entrichtet worden sind oder das zuständige Finanzamt bestätigt, dass gegen die Zulassung des Fahrzeuges keine Bedenken bestehen.
Die Prüfung erfolgt durch die Mitarbeiter/innen der Kfz-Zulassungsbehörde.
Werden Rückstände festgestellt, darf die Zulassung des Fahrzeuges erst erfolgen, wenn die angezeigten Rückstände entrichtet worden sind oder das zuständige Finanzamt bestätigt, dass gegen die Zulassung des Fahrzeuges keine Bedenken bestehen.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg