Kfz-Zulassung ab sofort nur noch gegen Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
Seit 1. August, so teilt die Kfz-Zulassungsstelle am Landratsamt Bamberg mit, können Kfz nur noch dann an- oder umgemeldet werden, wenn der Fahrzeughalter eine Ermächtigung zum Abbuchen der Kraftfahrzeugsteuer von einem auf ihn lautenden Konto bei einer inländischen Bank erteilt.
Ausnahmen gibt es nur in eng begrenzten Fällen, und zwar dann wenn
- eine unbefristete Steuerbefreiung nachgewiesen
- oder eine Härtefallbescheinigung des Finanzamtes vorgelegt wird.
Wer also ein Fahrzeug anmelden will, sollte auch die Kontonummer des Fahrzeughalters, Bankleitzahl und genaue Bezeichnung des Geldinstitutes parat haben. Soweit ein Kfz auf Dritte zugelassen werden soll, muss der Anmeldende auch eine Vollmacht für die Einzugsermächtigung vorweisen können.
Vordrucke für die Einzugsermächtigung liegen bei der Zulassungsstelle und der Infothek aus
Weitergehende Fragen beantworten die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle unter Tel.: 0951/85-333 oder –337.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg