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14.12.2020

Klarsichtmasken sind kein ausreichender Schutz

Neue Anforderungen an Mund-Nasen-Bedeckungen

Klarsichtmasken werden ab sofort nicht mehr als Mund-Nasen-Bedeckung akzeptiert – das gibt jetzt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bekannt.

In einem entsprechenden Schreiben heißt es, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung neben dem direkten Schutz gegen Tröpfchen auch eine Reduzierung von potenziell infektiösen Luftgemischen („Aerosolen“) gewährleistet muss. Aerosole werden nicht nur beim Sprechen, sondern auch schon beim Atmen freigesetzt. Da sie deutlich kleiner als Tröpfchen sind, ist es besonders wichtig, dass die Mund-Nasen-Bedeckung dicht an der Haut anliegt, so das Gesundheitsministerium.

Klarsichtmasken aus Kunststoff, auch wenn sie eng anliegen, entsprechen diesen Vorgaben an eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht und sind daher ab sofort den Visieren („Face Shields“) gleichgestellt. Eine textile Mund-Nasen-Bedeckung hingegen erfüllt diese infektionsschutzrechtlichen Anforderungen – unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.

Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg