Licht am Rad ist Pflicht!
Gerade jetzt erleben wir es tagtäglich - dunkel gekleidete Radfahrer ohne Beleuchtung tauchen plötzlich aus der Dunkelheit auf. Viele Radfahrer sind sich der Gefahr für sich und andere nicht bewusst, wenn sie im Winter bei Dämmerung oder nachts ohne Licht unterwegs sind. Wer als Radfahrer genug sieht, kann noch lange nicht darauf vertrauen, auch von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen zu werden. Eine Fahrradbeleuchtung und Reflektoren sind daher (über-)lebenswichtig! Die Lichtanlage muss jedoch komplett vorhanden und funktionstüchtig sein.
Allein mit Licht ist es aber noch nicht getan. Am hinteren Teil des Rades sind ein roter Reflektor und Schlussleuchte mit Rückstrahler Pflicht. Vorn müssen ein weißer Frontreflektor und Scheinwerfer angebracht sein. Diese Reflektoren dürfen auch in den Scheinwerfer oder die Rückleuchte integriert sein. An die Pedale gehören zwei nach vorne und hinten gerichtete gelbe Reflektoren. Zwei gelbe Reflektoren an den Speichen oder ein reflek-tierender Ring auf beiden Seiten des Fahrradreifens machen das Rad verkehrssicher.
Die vorgeschriebene Beleuchtung muss nach wie vor mit einem Dynamo betrieben werden. Batteriebeleuchtungen, die getrennt eingeschaltet werden, dürfen zusätzlich benutzt werden.
Besser als die herkömmlichen Glühbirnen sind moderne Halogenstrahler. Diese strahlen doppelt so hell. Ältere Modelle können auch nachgerüstet werden. Der Strahler sollte einen Bereich von ca. 10 bis 15 Metern ausleuchten.
Jeder weiß, dass Fahrradfahren ohne Licht nicht erlaubt ist. Bei Beanstandung durch die Polizei sind folgende Bußgelder fällig: Ohne Licht am Fahrrad und ohne konkrete Gefährdung – 10 Euro sowie ohne Licht mit Gefährdung anderer – 20 Euro. Kommt es wegen der mangelhaften Ausrüstung zu einem Verkehrsunfall, kann der Versicherer die Leistungen kürzen.
Empfehlenswert ist zudem die Benutzung eines Fahrradhelms, der bei einem Sturz schwere Kopfverletzungen verhindern kann. Kurz vor Weihnachten wäre ein solcher Helm doch ein sinnvolles Weihnachtsgeschenk.
Das Landratsamt Bamberg und die Polizeiinspektion Bamberg-Land wünschen eine gute und unfallfreie Fahrt!
Allein mit Licht ist es aber noch nicht getan. Am hinteren Teil des Rades sind ein roter Reflektor und Schlussleuchte mit Rückstrahler Pflicht. Vorn müssen ein weißer Frontreflektor und Scheinwerfer angebracht sein. Diese Reflektoren dürfen auch in den Scheinwerfer oder die Rückleuchte integriert sein. An die Pedale gehören zwei nach vorne und hinten gerichtete gelbe Reflektoren. Zwei gelbe Reflektoren an den Speichen oder ein reflek-tierender Ring auf beiden Seiten des Fahrradreifens machen das Rad verkehrssicher.
Die vorgeschriebene Beleuchtung muss nach wie vor mit einem Dynamo betrieben werden. Batteriebeleuchtungen, die getrennt eingeschaltet werden, dürfen zusätzlich benutzt werden.
Besser als die herkömmlichen Glühbirnen sind moderne Halogenstrahler. Diese strahlen doppelt so hell. Ältere Modelle können auch nachgerüstet werden. Der Strahler sollte einen Bereich von ca. 10 bis 15 Metern ausleuchten.
Jeder weiß, dass Fahrradfahren ohne Licht nicht erlaubt ist. Bei Beanstandung durch die Polizei sind folgende Bußgelder fällig: Ohne Licht am Fahrrad und ohne konkrete Gefährdung – 10 Euro sowie ohne Licht mit Gefährdung anderer – 20 Euro. Kommt es wegen der mangelhaften Ausrüstung zu einem Verkehrsunfall, kann der Versicherer die Leistungen kürzen.
Empfehlenswert ist zudem die Benutzung eines Fahrradhelms, der bei einem Sturz schwere Kopfverletzungen verhindern kann. Kurz vor Weihnachten wäre ein solcher Helm doch ein sinnvolles Weihnachtsgeschenk.
Das Landratsamt Bamberg und die Polizeiinspektion Bamberg-Land wünschen eine gute und unfallfreie Fahrt!
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg