Licht an beim Fahrradfahren!
Gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit setzen sich viele Radfahrer täglich unbewusst einer großen Gefahr aus. Der Grund: dunkle Kleidung und fehlende Beleuchtung am Fahrrad. Auch wer als Radfahrer selbst genug sieht, kann noch lange nicht darauf vertrauen, von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen zu werden. Das Landratsamt Bamberg und die Polizeiinspektion Bamberg-Land weisen daher darauf hin, dass eine Fahrradbeleuchtung und Reflektoren nicht nur Pflicht sind, sondern (über-)lebenswichtig!
Allein mit einem Licht ist es jedoch noch nicht getan. Am hinteren Teil des Rades sind ein roter Reflektor und Schlussleuchte mit Rückstrahler Pflicht. Vorn müssen ein weißer Frontreflektor und Scheinwerfer angebracht sein. Diese Reflektoren dürfen auch in den Scheinwerfer oder die Rückleuchte integriert sein. An die Pedale gehören zwei nach vorne und hinten gerichtete gelbe Reflektoren. Zwei gelbe Reflektoren an den Speichen oder ein reflektierender Ring auf beiden Seiten des Fahrradreifens machen das Rad verkehrssicher.
Die vorgeschriebene Beleuchtung muss nach wie vor mit einem Dynamo betrieben werden. Batteriebeleuchtungen, die getrennt eingeschaltet werden, dürfen zusätzlich benutzt werden.
Besser als die herkömmlichen Glühbirnen sind moderne Halogenstrahler. Diese strahlen doppelt so hell. Ältere Modelle können auch nachgerüstet werden. Der Strahler sollte einen Bereich von etwa 10 bis 15 Metern ausleuchten.
Wer dennoch ohne Licht mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss mit Bußgeldern rechnen: Ohne Licht am Fahrrad und ohne konkrete Gefährdung 10 Euro sowie ohne Licht mit Gefährdung anderer 20 Euro. Kommt es wegen der mangelhaften Ausrüstung zu einem Verkehrsunfall, kann der Versicherer die Leistungen kürzen.
Empfehlenswert ist zudem die Benutzung eines Fahrradhelms, der bei einem Sturz schwere Kopfverletzungen verhindern kann.
Allein mit einem Licht ist es jedoch noch nicht getan. Am hinteren Teil des Rades sind ein roter Reflektor und Schlussleuchte mit Rückstrahler Pflicht. Vorn müssen ein weißer Frontreflektor und Scheinwerfer angebracht sein. Diese Reflektoren dürfen auch in den Scheinwerfer oder die Rückleuchte integriert sein. An die Pedale gehören zwei nach vorne und hinten gerichtete gelbe Reflektoren. Zwei gelbe Reflektoren an den Speichen oder ein reflektierender Ring auf beiden Seiten des Fahrradreifens machen das Rad verkehrssicher.
Die vorgeschriebene Beleuchtung muss nach wie vor mit einem Dynamo betrieben werden. Batteriebeleuchtungen, die getrennt eingeschaltet werden, dürfen zusätzlich benutzt werden.
Besser als die herkömmlichen Glühbirnen sind moderne Halogenstrahler. Diese strahlen doppelt so hell. Ältere Modelle können auch nachgerüstet werden. Der Strahler sollte einen Bereich von etwa 10 bis 15 Metern ausleuchten.
Wer dennoch ohne Licht mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss mit Bußgeldern rechnen: Ohne Licht am Fahrrad und ohne konkrete Gefährdung 10 Euro sowie ohne Licht mit Gefährdung anderer 20 Euro. Kommt es wegen der mangelhaften Ausrüstung zu einem Verkehrsunfall, kann der Versicherer die Leistungen kürzen.
Empfehlenswert ist zudem die Benutzung eines Fahrradhelms, der bei einem Sturz schwere Kopfverletzungen verhindern kann.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg