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08.09.2021

Maskenpflicht auf den Wertstoffhöfen entfällt

Hygieneregeln und Abstände einhalten

Gemäß der neuen 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde die Maskenpflicht unter freien Himmel weitgehend (vorbehaltlich spezieller Regelungen bei Veranstaltungen) aufgehoben. Aus diesem Grund entfällt ab sofort die Maskenpflicht auf den Wertstoffhöfen im Landkreis Bamberg.
Unabhängig davon gelten weiterhin die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln. Um diese einzuhalten sind folgende Hinweise zu beachten:

  • Treppen bzw. Podeste an den verschiedenen Sammelcontainern dürfen nur jeweils von einer Person betreten werden.
  • Bei hohem Kundenaufkommen sind nach wie vor zu bestimmten Zeiten Einlassbeschränkungen möglich.
  • Damit der erforderliche Sicherheitsabstand eingehalten werden kann, findet bis auf weiteres keine Hilfe beim Ab- bzw. Ausladen von Abfällen durch das Wertstoffhofpersonal statt. Bei Bedarf wäre daher eine „Hilfsperson“ mitzubringen.

Bei den in den nächsten Wochen stattfindenden Problemmüllsammlungen des Landkreises ist das Tragen einer Maske ebenfalls nicht mehr erforderlich. Auch dort gelten selbstverständlich die Hygiene- und Abstandsregeln.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Abfallwirtschaft unter den Rufnummern 0951/85-708 bzw. 85-706 sehr gerne zur Verfügung.

Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg