Neu: Baurestabfälle zum Wertstoffhof Memmelsdorf - Litzendorf
Nach dem Neubau des Wertstoffhofes Memmelsdorf - Litzendorf im vergangenen Jahr gibt es in Kürze ein weiteres Serviceangebot: Ab 01.06.04 können Kleinmengen sogenannter Baurestabfälle sowie asbesthaltige Abfälle gegen Gebühr angeliefert werden. Entsprechende Sammeleinrichtungen stehen ab diesem Zeitpunkt zur Verfügung.
Unter Baurestabfällen versteht man Abfälle, die weder verwertbar sind (beispielsweise als Bauschutt), noch im Müllheizkraftwerk Bamberg verbrannt werden können. Es bleibt daher nur noch die kontrollierte Ablagerung auf einer Deponie. Für solche Abfälle aus dem Landkreis Bamberg steht grundsätzlich die Hausmülldeponie Gosberg im Landkreis Forchheim zur Verfügung. Um unwirtschaftliche Fahrten zur Deponie zu vermeiden, können geringe Mengen Baurestabfälle und bestimmte asbesthaltige Abfälle auf verschiedenen Wertstoffhöfen im Landkreis Bamberg abgegeben werden, jetzt auch in Memmelsdorf - Litzendorf.
Was wird angenommen?
Baurestabfälle:
- Gipskarton-, Gipsfaserplatten
- Dämmmaterial (Glas-/Steinwolle, z. B. Rollisol)
- Heraklithplatten mit Putz-/Zementanhaftungen (reine Heraklithplatten werden bei der Müllverbrennung angenommen)
- Unbrauchbare Dachpapperollen
Asbesthaltige Abfälle:
- Nur Asbestzementabfälle, d. h. Baustoffe mit festgebundenem Asbest, keine schwachgebundenen Asbestprodukte
- Asbestzementplatten
- Blumenkästen, Fassadenplatten, Fensterbänke aus Asbestzement
Anlieferbedingungen bei asbesthaltigen Abfällen
Bei asbesthaltigen Abfällen ist besondere Vorsicht geboten, da von ihnen bei unsachgemäßem Umgang eine Gefahr für die Gesundheit ausgehen kann. Es müssen daher die Auflagen des Gewerbeaufsichtsamtes beachtet werden, d. h.
- Stücke asbesthaltiger Abfälle und Asbestzementplatten (Eternitplatten) müssen bei der Anlieferung in Folie (PE-Kunststofffolie, Mindeststärke 0,4 mm, Stöße überlappt und verklebt) vorverpackt sein, damit ein Freiwerden von Stäuben und Fasern vermieden wird.
- Das Zerkleinern asbesthaltiger Abfälle ist nicht zulässig.
- Auf dem Wertstoffhof stehen Kunststoffsäcke (sogenannte Big-Bags) für die Aufnahme asbesthaltiger Abfälle bereit. Sie dienen der Zwischenlagerung und dem Weitertransport. Asbesthaltige Abfälle müssen vom Anlieferer selbst in die Big-Bags gegeben werden.
- Bei Fragen zum Ab- bzw. Ausbau von asbesthaltigen Baustoffen wenden Sie sich bitte an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt in Coburg (Tel.: 09561/7419-0).
Welche Mengen werden angenommen?
Es können nur maximal 200 kg bzw. 1 m³ bei Dämmmaterialien angeliefert werden. Sollten bei Umbaumaßnahmen größere Mengen anfallen, müssen diese selbst zur Hausmülldeponie Gosberg (Öffnungszeiten: Mo. – Fr.: 08.00 – 16.15 Uhr, Sa.: 09.00 – 11.30 Uhr) gebracht werden. Samstags werden keine asbesthaltigen Abfälle angenommen!
Wie und wo werden die Gebühren bezahlt?
- Das Gewicht der Abfälle wird vom Abfallerzeuger selbst geschätzt.
- Der Anlieferer zahlt das erforderliche Entgelt bei der Kasse der Gemeinde Memmelsdorf (Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr u. Mo. u. Di.: 13.30 - 15.00 Uhr, Mi.: 16.00 – 18.00 Uhr) oder der Gemeinde Litzendorf (Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr u. Mi.: 16.00 - 18.00 Uhr, Do.: 14.00 – 18.00 Uhr) ein.
- von der Kasse wird eine Quittung über die entsprechende Menge ausgestellt, diese ist bei der Anlieferung am Wertstoffhof vorzulegen.
- Folgende Gebühren werden erhoben:
unter 10 kg 2,50 €
von 11 bis 25 kg 6,00 €
von 26 bis 49 kg 10,00 €
von 50 bis 75 kg 17,00 €
von 76 bis 99 kg 23,00 €
von 100 bis 150 kg 30,00 €
von 151 bis 200 kg 35,00 €
Fragen zum Wertstoffhof?
Die Abfallberatung des Landkreises steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Tel.: 0951/85-706, Fax: 85-8706 oder f.heer@lra-ba.bayern.de
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg