Neue Fahrzeugpapiere ab dem 04.10.05
Das Landratsamt weist nochmals darauf hin, dass es ab dem 04.10.05 deutschlandweit nur noch die neuen EU harmonisierten Zulassungsdokumente gibt. Ein Umtausch der Fahrzeugbriefe und Scheine für bereits zugelassene Fahrzeuge ist nicht erforderlich, denn sie behalten ihre Gültigkeit. Für bereits zugelassene Fahrzeuge werden neue Fahrzeugpapiere nur dann ausgestellt, wenn sich Änderungen ergeben, z. B. beim Verkauf des Fahrzeuges oder beim Umzug des Halters. Wegen der neuen Fahrzeugpapiere kann es am Dienstag, 04.10.05, zu längeren Wartezeiten kommen. Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle des Landratsamtes Bamberg bitten hierfür um Verständnis.
Da die neue Zulassungsbescheinigung II (bisheriger Fahrzeugbrief) nur noch 2 Haltereinträge ermöglicht, muss in Zukunft öfter eine neue Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) ausgestellt werden. Die Zulassungsstelle rät, sich die "vollgeschriebene" Zulassungsbescheinigung II von der Zulassungsstelle wieder aushändigen zu lassen und aufzubewahren. Bei einem späteren Verkauf des Fahrzeuges ist es für den Käufer oft wichtig zu wissen, wer das Fahrzeug vorher besessen hat, bzw. ob es für private oder gewerbliche Zwecke genutzt wurde.
Das Landratsamt Bamberg empfiehlt außerdem allen Fahrzeughaltern, die noch alte Fahrzeugpapiere haben, bei Erledigungen in der Zulassungsstelle stets sowohl Fahrzeugbrief als auch –schein mitzubringen.
Da die neue Zulassungsbescheinigung II (bisheriger Fahrzeugbrief) nur noch 2 Haltereinträge ermöglicht, muss in Zukunft öfter eine neue Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) ausgestellt werden. Die Zulassungsstelle rät, sich die "vollgeschriebene" Zulassungsbescheinigung II von der Zulassungsstelle wieder aushändigen zu lassen und aufzubewahren. Bei einem späteren Verkauf des Fahrzeuges ist es für den Käufer oft wichtig zu wissen, wer das Fahrzeug vorher besessen hat, bzw. ob es für private oder gewerbliche Zwecke genutzt wurde.
Das Landratsamt Bamberg empfiehlt außerdem allen Fahrzeughaltern, die noch alte Fahrzeugpapiere haben, bei Erledigungen in der Zulassungsstelle stets sowohl Fahrzeugbrief als auch –schein mitzubringen.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg