Pocket Bike - ein nicht ganz ungefährlicher Freizeitspaß
Fast jeder hat es schon gesehen: Erwachsene, aber auch Kinder und Jugendliche, donnern auf winzigen Motorrädern über Flurbereinigungswege oder leere Parkplätze. In den wenigsten Fällen dürften sich die Fahrer darüber im Klaren sein, dass dieses Treiben unzulässig ist.
Die winzigen Motorräder, "Pocket-Bikes" genannt, werden für wenig Geld in Baumärkten, über das Internet oder in Fachgeschäften angeboten. Doch kaum ein Käufer macht sich Gedanken, welche Folgen eine Fahrt mit dem Mini-Motorrad auf öffentlichen Verkehrswegen und –flächen haben kann.
Pocket-Bikes sind Minimotorräder, ca. 40 cm hoch, die nach den geltenden Gesetzen überhaupt nicht zulassungsfähig sind und daher auch nicht auf öffentlichem Verkehrsgrund betrieben werden dürfen. Dazu zählen neben Straßen und Plätzen auch Feld- und Waldwege und vor allem Parkplätze.
Leichtsinnigerweise werden diese Fahrzeuge oft auch ohne jegliche Schutzbekleidung gefahren, was besonders bei einem Sturz fatale Folgen haben kann. Auf Grund ihrer geringen Höhe sitzt der Fahrer sehr tief; dadurch ist seine Bewegungsfreiheit derart eingeschränkt, dass ein sicheres Bedienen der Maschine kaum möglich ist. Der Preis der Spaß-Geräte (ab ca. 200,00 €) lässt vermuten, dass auch qualitativ vieles im Argen liegt. So ist kein sicherer Verlass auf Bereifung, Bremsen und Antrieb. Extrem laut sind die Maschinchen außerdem.
Die Polizei weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass solche Gefährte nicht auf öffentlichem Verkehrsgrund betrieben werden dürfen. Die Polizeibeamten werden im Rahmen ihrer Verkehrssicherheitsarbeit konsequent dagegen einschreiten: Die Fahrer müssen sich für Verstöße nach dem Pflichtversicherungsgesetz, dem Kraftfahrzeugsteuergesetz, ggfs. für Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie für verschiedene Ordnungswidrigkeiten verantworten. In allen Fällen wird die Polizei die Pocket-Bikes sicherstellen.
Die winzigen Motorräder, "Pocket-Bikes" genannt, werden für wenig Geld in Baumärkten, über das Internet oder in Fachgeschäften angeboten. Doch kaum ein Käufer macht sich Gedanken, welche Folgen eine Fahrt mit dem Mini-Motorrad auf öffentlichen Verkehrswegen und –flächen haben kann.
Pocket-Bikes sind Minimotorräder, ca. 40 cm hoch, die nach den geltenden Gesetzen überhaupt nicht zulassungsfähig sind und daher auch nicht auf öffentlichem Verkehrsgrund betrieben werden dürfen. Dazu zählen neben Straßen und Plätzen auch Feld- und Waldwege und vor allem Parkplätze.
Leichtsinnigerweise werden diese Fahrzeuge oft auch ohne jegliche Schutzbekleidung gefahren, was besonders bei einem Sturz fatale Folgen haben kann. Auf Grund ihrer geringen Höhe sitzt der Fahrer sehr tief; dadurch ist seine Bewegungsfreiheit derart eingeschränkt, dass ein sicheres Bedienen der Maschine kaum möglich ist. Der Preis der Spaß-Geräte (ab ca. 200,00 €) lässt vermuten, dass auch qualitativ vieles im Argen liegt. So ist kein sicherer Verlass auf Bereifung, Bremsen und Antrieb. Extrem laut sind die Maschinchen außerdem.
Die Polizei weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass solche Gefährte nicht auf öffentlichem Verkehrsgrund betrieben werden dürfen. Die Polizeibeamten werden im Rahmen ihrer Verkehrssicherheitsarbeit konsequent dagegen einschreiten: Die Fahrer müssen sich für Verstöße nach dem Pflichtversicherungsgesetz, dem Kraftfahrzeugsteuergesetz, ggfs. für Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie für verschiedene Ordnungswidrigkeiten verantworten. In allen Fällen wird die Polizei die Pocket-Bikes sicherstellen.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg