Quadfahren - mit Sicherheit ein Vergnügen
Für die einen sind es Krachmacher, die die Welt nicht braucht, für die anderen die neuen Sportgeräte schlechthin. Die Rede ist von Quads, vierrädrigen Geländemotorrädern, die ursprünglich aus den USA stammen. Mit solch einem Freizeitsportgerät durch die Gegend zu fahren macht richtig Spaß - aber die Sicherheit sollte bei alledem nicht zu kurz kommen! Da immer mehr Fragen zur Art und Weise der Benutzung auftauchen, geben das Landratsamt Bamberg und die Polizeiinspektion Bamberg-Land Tipps für eine sichere Fahrt:
Das Quad ist ein mehrspuriges Fahrzeug. Zum Fahren wird die Fahrerlaubnis der Klasse "B" oder die frühere Klasse "3" benötigt. Aber es gibt dazu eine Ausnahme: Seit dem 01.02.05 dürfen junge Leute bereits ab 16 Jahren ein Quad mit max. 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern fahren. Voraussetzung hierfür ist jedoch der neue Führerschein der Klasse "S".
Während für "kleine Quads", die mit der Führerscheinklasse "S" gefahren werden dürfen, ein Versicherungsnummernschild (wie beim Mofa) genügt, müssen alle anderen Quads bei der jeweiligen Zulassungsstelle für den öffentlichen Straßenverkehr (wie Pkw) zugelassen werden, soweit sie auf öffentlichen Straßen eingesetzt werden sollen.
Grundsätzlich besteht beim Fahren eines Quad nach derzeitiger Rechtslage keine Helmpflicht, außer bei der Zulassung wurde ein diesbezüglicher Eintrag in den Papieren vorgenommen. Aber im eigenen Interesse sollte stets ein Sturzhelm getragen werden, um den Kopf im Falle eines Unfalles vor schweren Verletzungen zu schützen. Bei einem gemietetem Quad ist die Helmtragepflicht schon aus versicherungs- und haftungsrechtlichen Gründen zwingend vorgeschrieben.
Im Unterschied zum Motorrad, bei dem ein Großteil des Lenkvorganges durch Gewichtsverlagerungen erreicht wird, muss das Quad mit kräftigen Lenkbewegungen gesteuert werden. Da mehr Kraft zum Lenken und zum Festhalten notwendig ist, wurde das Daumengas entwickelt, im Gegensatz zum Gasdrehgriff beim Motorrad.
Das Landratsamt Bamberg und die Polizeiinspektion Bamberg-Land empfehlen, vor dem Kauf mindestens eine ausgiebige Probefahrt zu unternehmen und dabei eigene Erfahrungen mit dem Quad zu sammeln.
Das Quad ist ein mehrspuriges Fahrzeug. Zum Fahren wird die Fahrerlaubnis der Klasse "B" oder die frühere Klasse "3" benötigt. Aber es gibt dazu eine Ausnahme: Seit dem 01.02.05 dürfen junge Leute bereits ab 16 Jahren ein Quad mit max. 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern fahren. Voraussetzung hierfür ist jedoch der neue Führerschein der Klasse "S".
Während für "kleine Quads", die mit der Führerscheinklasse "S" gefahren werden dürfen, ein Versicherungsnummernschild (wie beim Mofa) genügt, müssen alle anderen Quads bei der jeweiligen Zulassungsstelle für den öffentlichen Straßenverkehr (wie Pkw) zugelassen werden, soweit sie auf öffentlichen Straßen eingesetzt werden sollen.
Grundsätzlich besteht beim Fahren eines Quad nach derzeitiger Rechtslage keine Helmpflicht, außer bei der Zulassung wurde ein diesbezüglicher Eintrag in den Papieren vorgenommen. Aber im eigenen Interesse sollte stets ein Sturzhelm getragen werden, um den Kopf im Falle eines Unfalles vor schweren Verletzungen zu schützen. Bei einem gemietetem Quad ist die Helmtragepflicht schon aus versicherungs- und haftungsrechtlichen Gründen zwingend vorgeschrieben.
Im Unterschied zum Motorrad, bei dem ein Großteil des Lenkvorganges durch Gewichtsverlagerungen erreicht wird, muss das Quad mit kräftigen Lenkbewegungen gesteuert werden. Da mehr Kraft zum Lenken und zum Festhalten notwendig ist, wurde das Daumengas entwickelt, im Gegensatz zum Gasdrehgriff beim Motorrad.
Das Landratsamt Bamberg und die Polizeiinspektion Bamberg-Land empfehlen, vor dem Kauf mindestens eine ausgiebige Probefahrt zu unternehmen und dabei eigene Erfahrungen mit dem Quad zu sammeln.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg