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20.12.2021

Schulkinder gelten auch in den Weihnachtsferien als getestet

Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Schulbetriebs regelmäßig getestet werden, gelten in Bayern auch während der Ferienzeit und somit auch während der bevorstehenden Weihnachtsferien als getestet, soweit es die Vorgaben der 15. BayIfSMV betrifft.

Anders sieht das bei der Beförderung im ÖPNV und beim Besuch von Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime und anderen Einrichtungen im Sinne des §28b IfSG aus. Hier gelten die bundesrechtlichen Regelungen, wonach die Schülerinnen und Schüler während der Ferienzeit als nicht getestet gelten.

Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg