Strenge Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest
Mit vorgezogenen Schutzmaßnahmen reagiert das Bundesministerium für Ernährung, Gesundheit und Verbraucherschutz auf den Fund von infizierten Schwänen auf der Insel Rügen. Die ursprünglich für den 1. März vorgesehene Stallpflicht wird nun auf den 17. Februar 2006 vorgezogen. Ab diesem Freitag müssen demnach Hühner, Enten, Gänse und sonstiges Geflügel wieder, wie bereits im vergangenen Herbst, in geschlossenen Ställen gehalten werden. Auch Geflügelmärkte und -schauen sind ab diesem Tag untersagt. Neu ist, dass lebendes Geflügel außerhalb der eigenen Gemeinde nur nach einer vierzehntägigen Quarantäne und einer tierärztlichen Untersuchung in den Verkehr gebracht werden darf.
Die Stallpflicht sollte nach Ansicht der Veterinäre des Landratsamtes Bamberg sehr ernst genommen werden. Nur so ist die Einschleppung der Seuche in den Nutztierbestand zu verhindern. Eine Ausnahme von der Stallpflicht ist nur in Einzelfällen, v. a. für Gänse, Enten oder auch Strauße vorgesehen. Also für Tierarten, die kaum im Stall gehalten werden können. Möglich ist hier die Volierenhaltung oder unter strengen Auflagen auch die Freilandhaltung. Eine solche Ausnahmegenehmigung muss beim Veterinäramt rechtzeitig schriftlich beantragt werden. Antragsformulare sind sowohl auf der Homepage als auch direkt bei der Veterinärabteilung des Landratsamtes Bamberg erhältlich. Für Fragen und Hinweise stehen die Veterinäre unter der Telefonnummer 0951/85-751 zur Verfügung.
Meldung / Antrag Ausnahme von dem Aufstallungsgebot für Geflügel [PDF: 78 KB]
Neben den Maßnahmen zum Schutz des Nutzgeflügels werden auch Wildvögel wieder verstärkt beobachtet. In erster Linie sind Schwäne, Enten und Gänse empfänglich für die Seuche. Verendete Tiere sollten grundsätzlich nicht mit bloßen Händen angefasst werden. Während ein toter Spatz oder eine tote Taube kaum einen Hinweis auf die Geflügelpest darstellen, sollten verendete Schwäne, Enten oder Gänse der Polizei oder dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.
Nach wie vor gilt, dass bisher kein Erreger gefunden wurde, der von Mensch zu Mensch übertragen werden würde. Die Gefahr für den Menschen ist derzeit sehr gering. Nur bei direktem intensiven Kontakt mit einem infizierten Tier kann es zu einer Infektion des Menschen kommen. Es handelt sich, wie die Veterinäre betonen, ausschließlich um eine Tierseuche. Entsprechend ist der Schutz der Nutztiere das vorrangige Ziel aller Maßnahmen.
Die Stallpflicht sollte nach Ansicht der Veterinäre des Landratsamtes Bamberg sehr ernst genommen werden. Nur so ist die Einschleppung der Seuche in den Nutztierbestand zu verhindern. Eine Ausnahme von der Stallpflicht ist nur in Einzelfällen, v. a. für Gänse, Enten oder auch Strauße vorgesehen. Also für Tierarten, die kaum im Stall gehalten werden können. Möglich ist hier die Volierenhaltung oder unter strengen Auflagen auch die Freilandhaltung. Eine solche Ausnahmegenehmigung muss beim Veterinäramt rechtzeitig schriftlich beantragt werden. Antragsformulare sind sowohl auf der Homepage als auch direkt bei der Veterinärabteilung des Landratsamtes Bamberg erhältlich. Für Fragen und Hinweise stehen die Veterinäre unter der Telefonnummer 0951/85-751 zur Verfügung.
Meldung / Antrag Ausnahme von dem Aufstallungsgebot für Geflügel [PDF: 78 KB]
Neben den Maßnahmen zum Schutz des Nutzgeflügels werden auch Wildvögel wieder verstärkt beobachtet. In erster Linie sind Schwäne, Enten und Gänse empfänglich für die Seuche. Verendete Tiere sollten grundsätzlich nicht mit bloßen Händen angefasst werden. Während ein toter Spatz oder eine tote Taube kaum einen Hinweis auf die Geflügelpest darstellen, sollten verendete Schwäne, Enten oder Gänse der Polizei oder dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.
Nach wie vor gilt, dass bisher kein Erreger gefunden wurde, der von Mensch zu Mensch übertragen werden würde. Die Gefahr für den Menschen ist derzeit sehr gering. Nur bei direktem intensiven Kontakt mit einem infizierten Tier kann es zu einer Infektion des Menschen kommen. Es handelt sich, wie die Veterinäre betonen, ausschließlich um eine Tierseuche. Entsprechend ist der Schutz der Nutztiere das vorrangige Ziel aller Maßnahmen.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg