Tempo 100 mit Anhänger
Seit Oktober 2005 gibt es neue Regelungen, unter welchen Voraussetzungen Personenkraftwagen mit Anhänger auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h schnell fahren dürfen. Zur Erinnerung: In allen anderen Fällen gilt für Personenkraftwagen mit Anhänger außerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h!
Leider hat der Gesetzgeber die neuen Regelungen derart kompliziert verfasst, dass selbst Fachleute Probleme damit haben. Deshalb hat die Zulassungsstelle des Landratsamtes Bamberg als Kundenservice ein Informationsblatt verfasst, unter welchen Voraussetzungen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen Tempo 100 mit dem Anhänger gefahren werden kann. Dieses Informationsblatt ist kostenlos in der Infothek des Landratsamtes Bamberg erhältlich. Kurz zusammengefasst sind folgende Voraussetzungen unabdingbar:
- Das Zugfahrzeug muss mit einem automatischem Blockierverhinderer (ABS) ausgerüstet sein.
- Die Reifen des Anhängers müssen zum Zeitpunkt der Fahrt erkennbar jünger als 6 Jahre sein, und mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h) entsprechen. Auskunft über die Produktionszeit gibt die sogenannte DOT-Nummer an der Seite des Reifens. Hier sind als letzte Folge der Zahlen-/Buchstabenkombination Woche und Jahr der Herstellung aufgepresst.
- Die Stützlast der Kombination darf den kleineren Wert der angegebenen maximalen Stützlast (Zugfahrzeug oder Anhänger) nicht überschreiten.
- Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf den X-fachen Wert der Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
- Die Eignung des Anhängers für Tempo 100 km/h muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen sein.
- An der Rückseite des Anhängers muss ein durch die Straßenverkehrsbehörde gesiegeltes Geschwindigkeitsschild für Tempo 100 km/h angebracht sein.
Hinsichtlich der Voraussetzungen "x - facher Wert der Leermasse des Zugfahrzeuges" gibt es eine Vielzahl von Regelungen. Es ist deshalb ratsam, sich vorher im Einzelnen zu informieren; der Gesetzgeber hat nämlich vorgesehen, dass der Halter oder Fahrer der Fahrzeugkombination für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften verantwortlich ist.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg