Sprungziele
Seiteninhalt
10.12.2021

Umtausch »alter« Papierführerscheine

Derzeit nur Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 betroffen.

Bis zum Jahr 2033 sollen alle grauen bzw. rosafarbenen Führerscheine durch einheitliche EU-Kartenführerscheine ersetzt werden. Dieser Umtausch erfolgt stufenweise. Derzeit sind nur Personen aus den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 aufgerufen, ihre Papierführerscheine bis zum 19. Januar 2022 umzutauschen.

Für alle anderen Geburtsjahrgänge oder für die Personen, die zwar einen EU-Kartenführerschein schon haben, dieser aber unbefristet ist, greift eine spätere Stufe. So müssen beispielsweise die Geburtsjahrgänge von 1959 bis 1964 erst zum 19. Januar 2023 ihren „Papierführerschein“ umtauschen. Wann EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden müssen, ist davon abhängig, ob diese bereits befristet sind oder nicht. Noch nicht befristete Führerscheine tragen in Feld 4b auf der Vorderseite des Führerscheins kein Ablaufdatum; bereits befristete EU-Kartenführerscheine tragen auf diesem Feld ein Ablaufdatum. Für Führerscheininhaber, die einen unbefristeten EU-Kartenführerschein besitzen, besteht eine gestaffelte Umtauschpflicht, jedoch frühestens ab 19. Januar 2026.

Die ab 19. Januar 2013 ausgestellten EU-Kartenführerscheine sind bereits auf 15 Jahre befristet. Eine Verlängerung der Gültigkeit dieser Führerscheine ist daher frühestens ab 19. Januar 2028 erforderlich.

Bitte beachten Sie dabei, dass eine Antragstellung bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes Bamberg ausschließlich nach einem zuvor online unter https://www.landkreis-bamberg.de/Führerscheinstelle/ vereinbarten Termin möglich ist. Hier finden Sie auch Informationen über die erforderlichen Unterlagen sowie die Öffnungszeiten. Die Zusendung des neuen Führerscheines erfolgt derzeit durch die Bundesdruckerei in Berlin per Direktversand an die angegebene Meldeanschrift. Die Kosten für den Umtausch betragen (mit Direktversand) 30,30 €.

Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg