Umzug von der Stadt aufs Land: Autokennzeichen bleibt!
Frohe Kunde für Bambergs Autofahrer: Wer von der Stadt in den Landkreis umzieht (oder umgekehrt), der benötigt ab 1. August 2009 kein neues Autokennzeichen mehr - ein Service, der nicht nur Zeit, sondern auch bares Geld sparen hilft.
Die neue Regelung basiert auf einer Ausnahmegenehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (StWIVT). Für Fahrzeuge mit dem Ortskennzeichen BA kann daher künftig bei einem Umzug des Fahrzeughalters in den anderen Zulassungsbereich mit gleichem Ortskennzeichen auf die sonst notwendige Umkennzeichnung verzichtet werden. Das bereits vorhandene BA-Kennzeichen darf stattdessen auch nach dem Wechsel des Wohnsitzes weiterverwendet werden.
Das Landratsamt Bamberg sieht hierbei in erster Linie eine Geldersparnis für die Bürgerinnen und Bürger. Bisher mussten Autobesitzer bei einem Umzug zwischen Landkreis und Stadt Bamberg jeweils neue Kennzeichen für ihr Fahrzeug anschaffen. Diese Kosten können nun eingespart werden. Ein weiterer Vorzug ist, dass auch das Ummontieren der Schilder künftig wegfällt.
Selbstverständlich können sich die Fahrzeughalter aber auch weiterhin bei einem Wohnortwechsel auf Wunsch ein neues Kennzeichen ihres Zulassungsbereiches zuteilen lassen, denn die künftige Verfahrensweise ist kein Muss.
Die neue Regelung gilt allerdings nur für zugelassene Fahrzeuge. Wer seinen Wagen zum Zeitpunkt des Umzugs abgemeldet hat, muss sich bei der Wiederzulassung wie bisher ein neues Kennzeichen zuteilen lassen. Bei einem Umzug aus dem Landkreis oder der Stadt Bamberg in einen anderen Zulassungsbezirk - zum Beispiel Forchheim - muss selbstverständlich weiterhin eine Umkennzeichnung des Fahrzeugs erfolgen.
Die Zulassungsbehörden des Landratsamtes und der Stadt Bamberg bitten zudem zu beachten, dass trotz der neuen Regelung die Fahrzeughalter ihr Fahrzeug bei einem Umzug nach wie vor bei der dann für sie zuständigen Zulassungsstelle ummelden müssen. Der Behördengang entfällt also nicht vollständig. Auch müssen weiterhin die erforderlichen Unterlagen, also Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, evtl. technische Gutachten), die gültigen Abgas- (AU) sowie Hauptuntersuchungsbescheinigungen (HU), ein gültiger Personalausweis, evtl. Bevollmächtigung für einen Dritten, Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer und eine neue Versicherungsbestätigung (eVb-Nummer) vorgelegt werden.
Die neue Regelung basiert auf einer Ausnahmegenehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (StWIVT). Für Fahrzeuge mit dem Ortskennzeichen BA kann daher künftig bei einem Umzug des Fahrzeughalters in den anderen Zulassungsbereich mit gleichem Ortskennzeichen auf die sonst notwendige Umkennzeichnung verzichtet werden. Das bereits vorhandene BA-Kennzeichen darf stattdessen auch nach dem Wechsel des Wohnsitzes weiterverwendet werden.
Das Landratsamt Bamberg sieht hierbei in erster Linie eine Geldersparnis für die Bürgerinnen und Bürger. Bisher mussten Autobesitzer bei einem Umzug zwischen Landkreis und Stadt Bamberg jeweils neue Kennzeichen für ihr Fahrzeug anschaffen. Diese Kosten können nun eingespart werden. Ein weiterer Vorzug ist, dass auch das Ummontieren der Schilder künftig wegfällt.
Selbstverständlich können sich die Fahrzeughalter aber auch weiterhin bei einem Wohnortwechsel auf Wunsch ein neues Kennzeichen ihres Zulassungsbereiches zuteilen lassen, denn die künftige Verfahrensweise ist kein Muss.
Die neue Regelung gilt allerdings nur für zugelassene Fahrzeuge. Wer seinen Wagen zum Zeitpunkt des Umzugs abgemeldet hat, muss sich bei der Wiederzulassung wie bisher ein neues Kennzeichen zuteilen lassen. Bei einem Umzug aus dem Landkreis oder der Stadt Bamberg in einen anderen Zulassungsbezirk - zum Beispiel Forchheim - muss selbstverständlich weiterhin eine Umkennzeichnung des Fahrzeugs erfolgen.
Die Zulassungsbehörden des Landratsamtes und der Stadt Bamberg bitten zudem zu beachten, dass trotz der neuen Regelung die Fahrzeughalter ihr Fahrzeug bei einem Umzug nach wie vor bei der dann für sie zuständigen Zulassungsstelle ummelden müssen. Der Behördengang entfällt also nicht vollständig. Auch müssen weiterhin die erforderlichen Unterlagen, also Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, evtl. technische Gutachten), die gültigen Abgas- (AU) sowie Hauptuntersuchungsbescheinigungen (HU), ein gültiger Personalausweis, evtl. Bevollmächtigung für einen Dritten, Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer und eine neue Versicherungsbestätigung (eVb-Nummer) vorgelegt werden.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg