Unfall - was nun?
Jedem von uns kann es passieren, plötzlich ist man an einem Unfall beteiligt oder kommt als Erster zu einem Verkehrsunfall. Was tun?
Der oberste Grundsatz heißt: Ruhe bewahren und die Unfallstelle sichern. Hierzu Warnblinkanlage einschalten und das Warndreieck in ausreichender Entfernung aufstellen. Innerorts genügt ein Abstand von 50 m; außerorts auf Straßen mit schnellem Verkehr sollte die Entfernung 150 bis 200 m betragen. In Kurven immer am Beginn der Kurve absichern. Beim Aufstellen das Warndreieck aufgeklappt vor sich hertragen. Evtl. weitere vorhandene Warnmittel (Warnweste, Warnleuchte) benutzen, um den nachfolgenden Verkehr aufmerksam zu machen. Den nachfolgenden Verkehr auch durch Handzeichen warnen. Dies geschieht am besten durch Auf- und Abbewegungen mit der flachen Hand.
Wichtig ist es, dass auch alle Insassen das Fahrzeug verlassen und sich zur rechten Seite hin in Sicherheit begeben. Große Vorsicht ist beim Aussteigen auf schnell befahrenen Straßen, wie z.B. Autobahnen, geboten. Hat es Verletzte gegeben, so sind diese mit Erster Hilfe zu versorgen und ggf. ist der Notfall über die Rufnummern 110 oder 112 unter Beachtung der sogenannten "W-Fragen:"
- Wer meldet (Name, Anschrift, Erreichbarkeit)?
- Was ist passiert (Wie viele Verletzte, Beteiligte, Fahrbahn blockiert)?
- Wo ist es passiert (Strecke, Ortsangabe, Kilometer, Fahrtrichtung, Fahr- oder Überholstreifen)?
- Wann ist es passiert (Uhrzeit)?
Bei leichten Blechschäden ist die Unfallstelle unverzüglich zu räumen, die Umrisse der Fahrzeuge sollten vorher markiert und, falls möglich, fotografiert werden. Kreide zum Markieren befindet sich in jedem Autoverbandskasten. Wenn nur leichter Sachschaden entstanden ist, kommt nicht mehr in jedem Fall die Polizei. Bei leichten Auffahrunfällen, Schäden beim Ein- und Ausfahren auf Parkplätzen oder unachtsamem Türöffnen sieht die Polizei, auch wenn sie verständigt wird, unter bestimmten Voraussetzungen davon ab, die Unfallstelle aufzusuchen, wenn abzusehen ist, dass der Schaden unter einer "Bagatellgrenze" von ca. 50 EUR liegt. Die Polizei sollte aber immer dann verständigt werden – und wird auch kommen – wenn jemand verletzt wurde, bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen wie Nichtbeachten der Vorfahrt, bei falschem Überholen oder gar Alkoholverdacht, aber auch, wenn der Schaden über der Bagatellgrenze von ca. 50 EUR für jedes Fahrzeug liegt oder im Ausland zugelassene Fahrzeuge beteiligt sind.
Noch zwei Tipps am Rande:
Kann man den Eigentümer eines beschädigten Fahrzeuges oder Gegenstandes nicht sofort informieren, so sollte man neben den eigenen Daten das Kennzeichen des Fahrzeuges, die Beschädigungen daran und den Unfallort gleich notieren und Anwohner oder am besten die Polizei informieren. Nur so vermeidet man später Ärger und Verdruss durch Ermittlungen wegen Verdachts der Unfallflucht. Der berühmte "Zettel an der Windschutzscheibe" genügt nicht!
Dagegen sollte man niemals ein Schuldanerkenntnis zugunsten eines anderen Unfallbeteiligten unterschreiben. Dies kann unter Umständen als Verstoß gegen die Versicherungsbedingungen gewertet werden. Statt dessen sollte man die Unfallgegner nur über die wichtigsten persönlichen Daten und die Versicherung informieren und den Unfallhergang aus der eigenen Sicht schildern.
Unfallfreie und gute Fahrt wünschen das Landratsamt Bamberg und die Polizeiinspektion Bamberg-Land.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg