Untersuchungspflicht für Volierenhaltung
Am Samstag ist die zweite Verordnung des Bundes zur Änderung der Verordnung über Untersuchungen auf die Klassische Geflügelpest (2. ÄndVGPV) in Kraft getreten. Die in Bayern bereits erlassenen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest müssen daher angepasst werden, teilt das Landratsamt Bamberg mit.
Das landesweite Gebot, Geflügel nur noch in Ställen zu halten, wird verschärft. Während in Bayern bisher provisorische Ställe bzw. Volieren den geschlossenen Ställen gleich gestellt wurden, ist dies nach der Bundesverordnung nicht mehr möglich. So müssen nun alle Geflügelbestände, die in solchen Volieren gehalten werden, mindestens einmal monatlich tierärztlich klinisch untersucht werden. Eine serologische Untersuchung ist hingegen nicht erforderlich. Gleichwohl bedeutet schon die monatliche tierärztliche Untersuchung eine erhebliche Belastung für die zahlreichen kleinen Geflügelhalter, die bisher bereitwillig ihr Geflügel in provisorischen Behausungen untergebracht haben.
Für reine Freilandhaltungen gilt weiterhin, dass sowohl monatliche tierärztliche klinische Untersuchungen, als auch einmal im Zeitraum bis zum 15.12.2005 serologische Untersuchungen durchzuführen sind. Wird Geflügel außerhalb geschlossener Ställe gehalten, so ist das dem Landratsamt anzuzeigen (0951/85-750).
Das bayernweit am 17.10.2005 erlassene Verbot von Märkten, Schauen, Ausstellungen u. ä. für Geflügel (außer Tauben) wird bis auf weiteres unbefristet aufrecht erhalten.
Das landesweite Gebot, Geflügel nur noch in Ställen zu halten, wird verschärft. Während in Bayern bisher provisorische Ställe bzw. Volieren den geschlossenen Ställen gleich gestellt wurden, ist dies nach der Bundesverordnung nicht mehr möglich. So müssen nun alle Geflügelbestände, die in solchen Volieren gehalten werden, mindestens einmal monatlich tierärztlich klinisch untersucht werden. Eine serologische Untersuchung ist hingegen nicht erforderlich. Gleichwohl bedeutet schon die monatliche tierärztliche Untersuchung eine erhebliche Belastung für die zahlreichen kleinen Geflügelhalter, die bisher bereitwillig ihr Geflügel in provisorischen Behausungen untergebracht haben.
Für reine Freilandhaltungen gilt weiterhin, dass sowohl monatliche tierärztliche klinische Untersuchungen, als auch einmal im Zeitraum bis zum 15.12.2005 serologische Untersuchungen durchzuführen sind. Wird Geflügel außerhalb geschlossener Ställe gehalten, so ist das dem Landratsamt anzuzeigen (0951/85-750).
Das bayernweit am 17.10.2005 erlassene Verbot von Märkten, Schauen, Ausstellungen u. ä. für Geflügel (außer Tauben) wird bis auf weiteres unbefristet aufrecht erhalten.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg