Verkehrsregelung durch die Polizei
Die Ampel fällt aus. Ein Polizist steht auf der Kreuzung und regelt den Verkehr. Die Vorfahrtszeichen und die Ampeln verlieren ja nun bekanntlich ihre Gültigkeit. Hand auf‘s Herz: Können Sie die verschiedenen Zeichen und Weisungen des Polizeibeamten richtig interpretieren? Wer jetzt unsicher geworden ist, dem kann geholfen werden. Ein wichtiger Merksatz lautet: "Siehst du vom Schutzmann Brust oder Rücken, musst du auf die Bremse drücken!".
Es gibt drei Grundpositionen bei der Verkehrsregelung: Sehen Sie den Polizisten von vorne oder hinten, entspricht das einer roten Ampel – unbedingt anhalten!. Ob er dabei beide oder nur einen Arm ausstreckt oder auch einmal beide hängen lässt, spielt keine Rolle. Sehen Sie den Beamten von der Seite, entspricht das dem grünen Licht der Ampel, Sie dürfen fahren. Mit hoch erhobenem Arm signalisiert der Polizist die "Gelbphase". Der Polizeibeamte wird kurz darauf den Verkehr in die andere Richtung freigeben.
Gleichzeitig muss man jedoch in solchen Situationen immer darauf achten, ob der Polizeibeamte den Verkehrsteilnehmern mit der anderen Hand eine besondere Anweisung gibt. Denen ist dann vorrangig Folge zu leisten.
Eine sichere Fahrt wünschen das Landratsamt Bamberg und die Polizeiinspektion Bamberg-Land.
Es gibt drei Grundpositionen bei der Verkehrsregelung: Sehen Sie den Polizisten von vorne oder hinten, entspricht das einer roten Ampel – unbedingt anhalten!. Ob er dabei beide oder nur einen Arm ausstreckt oder auch einmal beide hängen lässt, spielt keine Rolle. Sehen Sie den Beamten von der Seite, entspricht das dem grünen Licht der Ampel, Sie dürfen fahren. Mit hoch erhobenem Arm signalisiert der Polizist die "Gelbphase". Der Polizeibeamte wird kurz darauf den Verkehr in die andere Richtung freigeben.
Gleichzeitig muss man jedoch in solchen Situationen immer darauf achten, ob der Polizeibeamte den Verkehrsteilnehmern mit der anderen Hand eine besondere Anweisung gibt. Denen ist dann vorrangig Folge zu leisten.
Eine sichere Fahrt wünschen das Landratsamt Bamberg und die Polizeiinspektion Bamberg-Land.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg