Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen C, CE (früher Klasse 2)
Das Landratsamt Bamberg macht erneut darauf aufmerksam, dass Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, die zum Führen von Lastkraftwagen berechtigen, seit Inkrafttreten des neuen Fahrerlaubnisrechts am 1. Januar 1999 nur befristet gültig sind. Da die Fahrerlaubnisse zumeist um 5 Jahre verlängert werden und es eine Art "Karenzzeit" von 2 Jahren gibt, wird es für manche Führerscheininhaber jetzt höchste Zeit, sich um den Erhalt der Fahrerlaubnis zu kümmern.
Im Einzelnen gilt:
- Kraftfahrer, die die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE vor dem 1. Januar 1999 erworben haben, sollten die Verlängerung der Fahrerlaubnis vor Vollendung des 50. Lebensjahres beantragen.
- Kraftfahrer, die die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE nach dem 1. Januar 1999 erworben haben, sollten die Verlängerung der Fahrerlaubnis ca. drei Wochen vor dem Verfall (Spalte 11 der Rückseite des Führerscheins) beantragen.
Dem Landratsamt Bamberg sind dazu folgende Unterlagen vorzulegen:
- ärztliches Gutachten,
- augenärztliches Gutachten,
- Antragsvordruck,
- Lichtbild (3,5 x 4,5 cm),
- bisheriger Führerschein,
- gültiger Ausweis oder Reisepass.
Hat der Führerschein bereits die Gültigkeit verloren, so kann er innerhalb von zwei Jahren nach dem Verfall ohne Ablegung einer Fahrerlaubnisprüfung neu erteilt werden.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg